Schritt 21 · Bitte prüfen Cross-Check zwischen Pass-Daten, Wohnsitzen, Familienstand und Einkommensnachweisen. Bei Auffälligkeiten markieren wir Felder zur Korrektur — Sie können vor dem Abschluss bearbeiten.
Antrag wird geprüft …
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Persönliche Daten · Pass & Identität
· Familienname · Vorname(n) · Geburtsdatum · Geburtsort · Geburtsland · Staatsangehörigkeit(en) · E-Mail-Adresse · Familienstand · Straße · Hausnummer · Postleitzahl · Wohnort ℹ 12 Pflichtangaben fehlen
Bearbeiten Familienstand & Ehepartner:in
ℹ 1 Pflichtangabe fehlt
Bearbeiten Eltern · Mutter + Vater
· Mutter · Familienname · Vater · Familienname ⚠ Korrektur nötig
Bearbeiten Lebensunterhalt
· Monatliches Netto-Einkommen ⚠ Korrektur nötig
Bearbeiten Sprache & Test
· Sprachzertifikat · Einbürgerungstest-Zertifikat ⚠ Korrektur nötig
Bearbeiten Verfassungstreue · Bekenntnis + Loyalität
Diese Angabe machen Sie im Wizard — bitte Wizard-Step ausfüllen.
ℹ wird im Wizard abgefragt
Bearbeiten § 35a StAG · Wahrheitsgemäße Angaben
Mit dem Klick auf „Bestätigen & Antrag erstellen“ versichern Sie, dass alle Angaben wahrheitsgemäß sind. Falsche Angaben können zur Rücknahme der Einbürgerung führen — auch nach Jahren.
Einwilligungen · DSGVO Art. 7 Für die Antragsbearbeitung benötigen wir Ihre ausdrückliche Einwilligung in folgende Punkte. Sie können diese jederzeit widerrufen — die Verarbeitung bereits erfolgter Daten bleibt rechtmäßig.
Informationsbeschaffung — Ich willige ein, dass die Behörde Auskünfte bei anderen Behörden (Strafregister, Ausländerbehörde, Einwohnermeldeamt, Sozialleistungsträger) einholt, soweit dies für die Antragsbearbeitung erforderlich ist.Richtigkeit der Angaben — Ich bestätige, dass meine Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind und ich Änderungen unverzüglich mitteilen werde.Gebührenpflicht — Ich nehme zur Kenntnis, dass die Einbürgerung gebührenpflichtig ist (255 € Erwachsene / 51 € Minderjährige nach § 38 StAG) und im Ablehnungsfall eine Verfahrensgebühr anfällt.Datenweitergabe — Ich willige ein, dass die Behörde meine Daten zur Antragsbearbeitung mit weiteren beteiligten Stellen (Bundesverwaltungsamt, Landesinnenministerium, Sozialamt) teilt, soweit dies für die Einbürgerung erforderlich ist.Akteneinsicht — Ich nehme zur Kenntnis, dass die Behörde nach § 29 VwVfG meine Akte einsehen darf und ich auf Antrag selbst Einsicht in die mich betreffenden Behördenakten nehmen kann.
Bitte bestätigen Sie alle drei Einwilligungen, um den Antrag erstellen zu können.
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