Alle früheren Ehen mit Heirats- und Auflösungsdatum, Auflösungsgrund und Kindern aus dieser Ehe. Pflicht für vollständige Personenstandsprüfung.
Hinweis · Nachweise
Pro frühere Ehe benötigen Sie eine
Heiratsurkunde sowie das
Scheidungsurteil oder die
Sterbeurkunde. Bei Auslandsehen mit Apostille.