Pro Kind erfassen wir 12 Pflichtfelder — auch für Kinder, die nicht bei Ihnen leben oder im Ausland sind. Mit-Einbürgerung minderjähriger Kinder ist möglich nach § 10 Abs. 2 StAG.
Übersicht
Haben Sie Kinder?
Hinweis · Mit-Einbürgerung von Kindern
Minderjährige Kinder mit Wohnsitz in Deutschland können nach § 10 Abs. 2 StAG mit Ihnen eingebürgert werden. Eigenes Sprachzertifikat oder Test sind nicht erforderlich.
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