Schritt 01 · Antrag wählen Welcher Antrag passt zu Ihnen? Wählen Sie den passenden Antragstyp — wir führen Sie durch die §-spezifische Vorprüfung und erstellen Ihren Antrag.
Anspruch § 10 StAG · Anspruchseinbürgerung Für Personen mit mindestens 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland, gültigem Aufenthaltstitel und Erfüllung der Integrations- und Einkommensvoraussetzungen. Behörde: kommunale EinbürgerungsbehördeAnspruch § 4 Abs. 3 StAG · Familie Für Kinder, die in Deutschland geboren wurden und deren Eltern mindestens 5 Jahre rechtmäßig in Deutschland leben (Jus-Soli-Erwerb ab 01.01.2000). Behörde: kommunale EinbürgerungsbehördeErmessen § 13 StAG · Ehemalige Deutsche Für ehemalige Deutsche und deutsche Volkszugehörige im Ausland, die die deutsche Staatsangehörigkeit wiedererlangen möchten. Behörde: Bundesverwaltungsamt KölnAnspruch § 7 StAG · Spätaussiedler Für Spätaussiedler mit §6 BVFG-Bescheinigung — Statuserwerb nach §7 StAG über das Bundesverwaltungsamt Köln. Behörde: Bundesverwaltungsamt Köln
Hinweise zu Ermessensanträgen
Für Ermessens- und Sonderfälle übernimmt civitas. die Antragsmechanik und stellt — kostenfrei — die Verbindung zu einer kooperierenden Partnerkanzlei her.
Anwaltliche Beratung empfohlenArt. 116 Abs. 1 GG · Statusdeutsche Für Statusdeutsche nach Art. 116 Abs. 1 GG (Volkszugehörige / Vertriebene / Flüchtlinge sowie deren Abkömmlinge). Zuständig: Bundesverwaltungsamt Köln. Anträge nach Art. 116 Abs. 1 GG sind in der Regel komplex und erfordern Nachweise zur Volkszugehörigkeit oder Vertreibungs-Historie. Eine qualifizierte rechtliche Begleitung kann den Verfahrensverlauf erleichtern. Behörde: Bundesverwaltungsamt Köln Anwaltliche Beratung empfohlen§ 14 StAG · Ermessen im Ausland Für Ermessenseinbürgerung im Ausland (§ 14 StAG). Antrag über deutsche Auslandsvertretung — Entscheidung beim Bundesverwaltungsamt Köln. Ermessenseinbürgerung im Ausland (§ 14 StAG) wird einzelfallabhängig geprüft. Wir empfehlen eine rechtliche Begleitung — wir nehmen Ihnen die Antragsmechanik ab, der Erfolgseinschätzung bleibt einer juristischen Beratung vorbehalten. Behörde: Bundesverwaltungsamt Köln Anwaltliche Beratung dringend empfohlen§ 8 StAG · Ermessenseinbürgerung Für Ermessenseinbürgerung im Inland (§ 8 StAG) wenn die Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG nicht greift. Einzelfall-Entscheidung der kommunalen Einbürgerungsbehörde. Anträge nach § 8 StAG sind eine Ermessensentscheidung der Behörde — die Erfolgsaussichten hängen stark vom Einzelfall ab. civitas. übernimmt die Antragsmechanik, eine qualifizierte rechtliche Begleitung ist für die Erfolgseinschätzung sinnvoll. Behörde: kommunale Einbürgerungsbehörde
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