Wählen Sie den passenden Antragstyp — wir führen Sie durch die §-spezifische Vorprüfung und erstellen Ihren Antrag.
Für Personen mit mindestens 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland, gültigem Aufenthaltstitel und Erfüllung der Integrations- und Einkommensvoraussetzungen.
Für Kinder, die in Deutschland geboren wurden und deren Eltern mindestens 8 Jahre rechtmäßig in Deutschland leben (Jus-Soli-Erwerb ab 01.01.2000).
Für ehemalige Deutsche und deutsche Volkszugehörige im Ausland, die die deutsche Staatsangehörigkeit wiedererlangen möchten.
Übergangsregelung für in Deutschland Geborene (ca. 1990–2007), die die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit versäumt haben.
Für Spätaussiedler mit §6 BVFG-Bescheinigung — Statuserwerb nach §7 StAG über das Bundesverwaltungsamt Köln.
Für Statusdeutsche nach Art. 116 Abs. 1 GG (Volkszugehörige / Vertriebene / Flüchtlinge sowie deren Abkömmlinge). Zuständig: Bundesverwaltungsamt Köln.
Für Ermessenseinbürgerung im Ausland (§ 14 StAG). Antrag über deutsche Auslandsvertretung — Entscheidung beim Bundesverwaltungsamt Köln.
Für Ermessenseinbürgerung im Inland (§ 8 StAG) wenn die Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG nicht greift. Einzelfall-Entscheidung der kommunalen Einbürgerungsbehörde.