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Einbürgerung in Stuttgart
Deinen Einbürgerungsantrag für Stuttgart digital vorbereiten — in 30 Minuten fertig, ohne Behördendeutsch.
Zuständige Behörde
Landeshauptstadt Stuttgart — Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörde
Landeshauptstadt StuttgartAusländer- und StaatsangehörigkeitsbehördeEberhardstraße 3970173 StuttgartSo reichst du den Antrag ein
Bevorzugter Einreichungsweg: Online-Portal
Service-BW-Portal: Online-Antrag für EU/EWR-Staatsangehörige. Drittstaatsangehörige: schriftliche Antragsstellung nach Beratungstermin.
Voraussetzungen für die Einbürgerung
Diese Voraussetzungen gelten bundesweit — also auch in Stuttgart.
- Mindestens 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
- Gültige Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis
- Deutschkenntnisse auf mindestens B1-Niveau
- Nachweis der eigenständigen Lebensunterhaltssicherung
- Keine Vorstrafen (von Bedeutung nach § 12a StAG)
- Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft (Ausnahmen möglich)
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung (Einbürgerungstest)
Bearbeitungszeit in Stuttgart
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei deutschen Einbürgerungsbehörden liegt derzeit bei 12 bis 32 Monaten — je nach Auslastung der Behörde. Bundesweit liegen aktuell über 204.000 Anträge in Bearbeitung.
Mit einem vollständig und korrekt vorbereiteten Antrag vermeidest du Rückfragen, die den Prozess um Monate verlängern können.
Häufige Fragen zur Einbürgerung in Stuttgart
Wie lange dauert die Einbürgerung in Stuttgart?
Die Bearbeitungszeit bei der Landeshauptstadt Stuttgart — Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörde beträgt je nach Auslastung zwischen 12 und 24 Monaten. Mit einem vollständig vorbereiteten Antrag kannst du Rückfragen und Verzögerungen minimieren.
Wie reiche ich meinen Antrag in Stuttgart ein?
In Stuttgart erfolgt die Einreichung bevorzugt online-portal. Service-BW-Portal: Online-Antrag für EU/EWR-Staatsangehörige. Drittstaatsangehörige: schriftliche Antragsstellung nach Beratungstermin.
Was kostet die Einbürgerung in Stuttgart?
Die gesetzliche Behördengebühr beträgt 255 € pro erwachsene Person und 51 € pro miteingebürgertes Kind (unter 16). Hinzu können Kosten für beglaubigte Übersetzungen und den Einbürgerungstest kommen.
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Bereit, Ihren Antrag vorzubereiten?
Die kostenlose Vorprüfung dauert drei Minuten. Kein Account nötig.