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civitas.

Rechtlicher Rahmen — RDG-Hinweis

civitas. erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Unsere Tätigkeit ist reine Antragsassistenz und Dokumentenaufbereitung als Self-Service-Tool — ohne persönliche Beratung.

Erlaubt (Green Zone)

  • Online-Erfassung von Antragsteller-Daten via Fragebogen-Wizard
  • Algorithmische Befüllung amtlicher Formulare (BVA-Vordrucke EB und EBK)
  • Automatische Vollständigkeitsprüfung der erfassten Daten
  • Erstellung individueller Dokumenten-Checklisten
  • Maschinelle Übersetzung von Anleitungen und Checklisten
  • Bereitstellung des Tools in fünf Sprachen (DE / AR / TR / RU / EN)
  • Allgemeine Informationen zum Einbürgerungsverfahren
  • Hinweise auf zuständige Behörden

Verboten (Red Zone)

  • Individuelle Bewertung der Erfolgsaussichten des Antrags
  • Rechtsberatung zu Ermessenstatbeständen (§ 8 StAG)
  • Persönliche Beratung im Einzelfall (Telefon, Videocall, Vor-Ort)
  • Vertretung gegenüber Behörden
  • Widerspruchsführung gegen Ablehnungsbescheide
  • Klageerhebung beim Verwaltungsgericht
  • Strafrechtliche Bewertung von Vorstrafen

Bei komplexen Fällen vermitteln wir an einen Kooperations-Fachanwalt für Migrationsrecht. Die Vermittlung ist für Sie kostenlos; Anwaltskosten rechnet die Kanzlei direkt mit Ihnen ab.