Von der ersten Frage bis zur Urkunde.
Einbürgerung ist ein Verwaltungsverfahren — strukturiert, nachvollziehbar, mit klaren Schritten. civitas. führt Sie durch jede Phase. Was Sie selbst tun, was wir übernehmen, und was die Behörde entscheidet.
Der Anspruchs-Check.
Vier Fragen entscheiden, ob Sie grundsätzlich antragsberechtigt sind — und welcher Paragraph des StAG für Sie einschlägig ist.
Vor jedem Aufwand steht die Klärung: Lohnt sich der Antrag überhaupt? Der Anspruchs-Check prüft anhand Ihrer Aufenthaltsdauer, Ihres Aufenthaltstitels, Ihrer Deutschkenntnisse und Ihrer Einkommenssituation, ob eine Einbürgerung nach § 10, § 9 oder § 8 StAG für Sie in Frage kommt.
Am Ende steht eine klare Einschätzung — kein Marketing-Text, keine Verkaufsmasche. Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, sagen wir das direkt und nennen die Hürden. Wenn Sie berechtigt sind, weisen wir auf den passenden Paragraphen hin und Sie entscheiden, ob Sie weitergehen.
Aufenthalt
Wie lange leben Sie bereits in Deutschland?
Aufenthaltstitel
Welche Art von Aufenthaltstitel besitzen Sie?
Deutsch & Einbürgerungstest
Sprachniveau, Schulabschluss, bestandener Test?
Lebensunterhalt
Wie ist Ihr Lebensunterhalt gesichert?
Der Wizard.
Der digitale Antrag in Ihrer Sprache. Kein Behördendeutsch, keine unverständlichen Formulare, keine Rätselraterei.
Der civitas.-Wizard führt Sie strukturiert durch alle 83 Fragen, die Ihre Einbürgerungsbehörde beantwortet haben will — aufgeteilt in 14 thematische Abschnitte. Sie arbeiten in Ihrer Muttersprache (Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch, Russisch oder Ukrainisch), die Antworten werden automatisch in das behördenfertige deutsche Formular übertragen.
Jede Frage ist erklärt: Was bedeutet „unbefristete Aufenthaltserlaubnis“? Welcher Nachweis zählt als „Sicherung des Lebensunterhalts“? Wo finde ich mein Führungszeugnis? Sie können jederzeit unterbrechen und später weitermachen — der Stand wird automatisch gespeichert.
Grunddaten & Identität
Persönliche Daten, Geburt, Staatsangehörigkeit(en), Pass-Informationen
Aufenthaltshistorie
Aufenthaltstitel, Ein- und Ausreisen, längere Auslandsaufenthalte
Familie & Ehe
Ehepartner, Kinder, frühere Ehen, familiäre Verbindungen in Deutschland
Bildung & Arbeit
Schulabschlüsse, Ausbildung, Beruf, Arbeitgeber, Einkommen
Integrität & Bekenntnisse
Vorstrafen, FDGO-Bekenntnis, Erklärung zur Mehrstaatigkeit
Die Unterlagen.
Die Unterlagen beschaffen Sie selbst. Wir sagen Ihnen welche, wo und in welcher Form — spezifisch für Ihre Einbürgerungsbehörde.
Nach dem Wizard erstellt civitas. eine auf Ihren Fall und Ihre Kommune zugeschnittene Unterlagen-Checkliste. Die Behörde in Berlin verlangt andere Nachweise als die in München. Manche Kommunen akzeptieren Kopien, andere bestehen auf Originalen. Manche wollen beglaubigte Übersetzungen, andere genügt eine einfache.
Die Beschaffung selbst — Ausweise, Führungszeugnis, Geburtsurkunde, Einkommensnachweise, Sprachzertifikat, Testnachweis — übernehmen Sie. Das kann mehrere Wochen dauern, insbesondere wenn ausländische Dokumente mit Apostille oder Legalisation besorgt werden müssen. Die Checkliste gibt Ihnen für jedes Dokument den genauen Weg, die Kosten und die typische Bearbeitungsdauer.
Ausweisdokumente
Reisepass, ggf. deutscher Ausweisersatz, Aufenthaltstitel
Nachweise zur Identität
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, ggf. Scheidungsurteil — oft mit Apostille
Integrations-Nachweise
Sprachzertifikat B1, Einbürgerungstest-Bescheinigung oder Schulabschluss
Wirtschaftliche Nachweise
Einkommensnachweise (Lohn, Rente, Selbstständigkeit), Meldebescheinigung
Polizeiliche Nachweise
Erweitertes Führungszeugnis — wird direkt an die Einbürgerungsbehörde geschickt
Die Einreichung.
Der fertige Antrag geht an Ihre Einbürgerungsbehörde. Ab diesem Moment liegt die Sache bei der Verwaltung.
Je nach Paket reichen Sie den Antrag selbst ein — per Post, persönlich beim Termin oder über das digitale Portal Ihrer Kommune, falls vorhanden. Im Premium-Paket übernimmt civitas. den postalischen Versand für Sie und kümmert sich um Rückfragen der Behörde während der Bearbeitung. Die gesetzliche Verwaltungsgebühr beträgt nach § 38 StAG 255 Euro pro erwachsener Person und 51 Euro pro mitbeantragtem Kind. Diese Gebühr geht direkt an die Behörde, nicht an civitas.
Nach Eingang erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit Aktenzeichen. Dieses Aktenzeichen verwenden Sie für alle weiteren Anfragen. Bei Rückfragen der Behörde — fehlende Unterlagen, Klärungen zur Einkommenslage, Nachweise zur Ehedauer — haben Sie in der Regel vier Wochen Zeit zur Antwort.
Die Urkunde.
Die Behörde prüft, entscheidet und übergibt. Dies ist der einzige Schritt, dessen Dauer wir nicht beeinflussen können.
Nach Einreichung prüft die Einbürgerungsbehörde die Voraussetzungen, fordert bei Bedarf ergänzende Unterlagen an und entscheidet schließlich über Ihren Antrag. Die Bearbeitungsdauer variiert erheblich nach Kommune und Komplexität des Falls. In Berlin und anderen Großstädten sind 18–24 Monate typisch, in weniger belasteten Kreisen können es 6–12 Monate sein.
Bei positivem Bescheid werden Sie zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde eingeladen. Viele Kommunen organisieren dazu eine feierliche Einbürgerungszeremonie, bei der Sie neben der Urkunde auch das Grundgesetz und ein offizielles Bekenntnis zur Bundesrepublik erhalten. Mit der Aushändigung der Urkunde sind Sie deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger.
Im unwahrscheinlichen Fall einer Ablehnung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid mit Begründung. Gegen die Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen oder Klage beim Verwaltungsgericht erheben — dieser Schritt liegt dann außerhalb des Leistungsumfangs von civitas. und erfordert eine anwaltliche Vertretung.
Wie lange dauert das wirklich?
Die meiste Zeit liegt beim Warten auf die Behörde. Was Sie selbst und mit civitas. aktiv bearbeiten, macht weniger als 5 Prozent der Gesamtdauer aus. Trotzdem entscheidet die Qualität Ihrer Vorbereitung, wie lange die Behörde braucht — unvollständige Anträge verlängern die Bearbeitung oft um Monate.
| Phase 01 | Anspruchs-Check | Sie klären, ob der Weg für Sie offen ist — bevor Sie Zeit oder Geld investieren. | 3 Min. |
| Phase 02 | Antrag & Wizard | Sie durchlaufen den strukturierten Wizard, beantworten 83 Fragen in Ihrer Sprache. | 30–60 Min. |
| Phase 03 | Unterlagen beschaffen | Sie bestellen Führungszeugnis, Geburtsurkunde, Übersetzungen, Sprachzertifikat. | 2–6 Wochen |
| Phase 04 | Einreichung | Der Antrag geht mit allen Unterlagen an Ihre Einbürgerungsbehörde. | 1 Tag |
| Phase 05 | Behördliche Prüfung | Die Behörde prüft, fragt bei Bedarf nach, entscheidet. | 6–24 Mon. |
| Abschluss | Urkunde & Zeremonie | Aushändigung der Einbürgerungsurkunde, meist in feierlichem Rahmen. | 1 Tag |
Drei Wege zum Antrag — und warum wir einen bauen.
Sie können den Antrag allein stellen, eine Anwaltskanzlei beauftragen, oder civitas. nutzen. Jeder Weg hat seine Berechtigung. Hier ist unsere ehrliche Einschätzung, wann welcher Sinn ergibt.
Antrag selbst stellen
- Keine Zusatzkosten über die Behördengebühr hinaus
- Formulare der Behörde — meist nur auf Deutsch
- Eigenständige Recherche zu Paragraphen, Voraussetzungen, Nachweisen
- Hohes Risiko von Rückfragen oder unvollständigen Anträgen
- Verlängerte Bearbeitungszeit typisch
Digital, mehrsprachig, geführt
- Strukturierter Wizard in 6 Sprachen
- Jede Frage erklärt — kein Behördendeutsch
- Unterlagen-Checkliste spezifisch für Ihre Kommune
- Behördenfertiger PDF-Export
- Fortschritt jederzeit speicherbar, pausierbar
- Kein menschlicher Berater — reiner Software-Service
Anwaltliche Beratung
- Individuelle Rechtsberatung im Einzelfall
- Vertretung gegenüber der Behörde bei Komplikationen
- Klage- und Widerspruchsverfahren möglich
- Honorar nach RVG oder Stundensatz
- Sinnvoll bei Ablehnung, Vorstrafen, komplexen Fällen
Bereit für den ersten Schritt?
Drei Minuten, vier Fragen. Am Ende wissen Sie, ob Ihr Weg offen ist und welche Rechtsgrundlage für Sie gilt.