Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alle Verträge über die digitalen Leistungen von civitas. — vom Einbürgerungsantrag über die Aufenthaltstitel-Verlängerung und die Niederlassungserlaubnis bis zum Antrags-Tracker. Stand: 13.07.2026.
§ 1Geltungsbereich, Anbieter und Vertragssprache
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die digitalen Leistungen von civitas., die über einbuergerungsservice.de geschlossen werden. Vertragspartner ist die Civitas UG (haftungsbeschränkt), Breite Straße 22, 40213 Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 113539, vertreten durch den alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer Tim Refäuter (nachfolgend „civitas.“), erreichbar per E-Mail an kontakt@einbuergerungsservice.de.
(2) civitas. ist ein privater Dienstleister — keine Behörde, keine Rechtsanwaltskanzlei.
(3) Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen der Website und dieser AGB dienen der Verständlichkeit; maßgeblich ist die deutsche Fassung. Diese AGB sind jederzeit unter einbuergerungsservice.de/recht/agb abrufbar und können dort gespeichert und ausgedruckt werden.
(4) civitas. erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG; die Entscheidung über den Antrag trifft ausschließlich die zuständige Behörde.
§ 2Leistung: Einbürgerungsantrag (digitale Ausfüllhilfe)
(1) civitas. bietet Antragstellern für die deutsche Staatsangehörigkeit eine digitale Self-Service-Ausfüllhilfe zur Vorbereitung und formalen Erstellung des Einbürgerungsantrags. Die Leistung ist eine standardisierte Software: ein Frage-Antwort-System mit hinterlegter Formularlogik, vergleichbar einem digitalen Formularhandbuch.
(2) Die Leistung umfasst die systematische Erfassung der für den Antrag erforderlichen Daten über einen Online-Fragebogen, die algorithmische Übertragung dieser Daten in die amtlichen Antragsformulare des Bundesverwaltungsamtes (EB und EBK), die automatische Vollständigkeitsprüfung der Eingaben sowie die Erstellung einer individuellen Checkliste der erforderlichen Nachweise. Die Bereitstellung erfolgt vollständig digital und mehrsprachig (Deutsch, Arabisch, Türkisch, Russisch, Englisch, Ukrainisch).
(3) Nicht Bestandteil der Leistung sind insbesondere: Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, die rechtliche Prüfung des Einzelfalls, die Bewertung der Erfolgsaussichten des Antrags, persönliche Beratung per Telefon, Video oder vor Ort, die Vertretung gegenüber Behörden oder Gerichten, Widerspruchsführung oder Klageerhebung sowie die Einschätzung strafrechtlicher oder sozialversicherungsrechtlicher Vorfragen.
(4) Für die Einreichung des fertiggestellten Antrags bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde ist der Kunde selbst verantwortlich. civitas. übernimmt weder den Postversand noch die Kommunikation mit der Behörde im Namen des Kunden.
(5) Die Entscheidung über den Antrag trifft ausschließlich die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde. civitas. schuldet die Software-Leistung, nicht den Ausgang des Verfahrens.
§ 3Leistung: Aufenthaltstitel-Verlängerung
(1) civitas. bietet Inhabern eines Aufenthaltstitels eine digitale Self-Service-Ausfüllhilfe zur Vorbereitung und formalen Aufbereitung des Antrags auf Verlängerung ihres Aufenthaltstitels. § 2 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.
(2) Die Leistung umfasst die systematische Erfassung der für den Antrag erforderlichen Daten über einen Online-Fragebogen, die algorithmische Übertragung dieser Daten in den amtlichen Vordruck der zuständigen Ausländerbehörde bzw. die Aufbereitung für deren Online-Portal, die automatische Vollständigkeitsprüfung der Eingaben sowie die Erstellung einer individuellen Checkliste der erforderlichen Nachweise. Die Bereitstellung erfolgt vollständig digital.
(3) Nicht Bestandteil der Leistung sind insbesondere: Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, die rechtliche Prüfung des Einzelfalls, die Bewertung der Erfolgsaussichten oder des Anspruchs auf Verlängerung, die Auswahl des zutreffenden Aufenthaltstitels oder der einschlägigen Rechtsgrundlage, die Überwachung behördlicher Fristen, persönliche Beratung per Telefon, Video oder vor Ort, die Vertretung gegenüber Behörden oder Gerichten sowie Widerspruchsführung oder Klageerhebung.
(4) Für die Einreichung des fertiggestellten Antrags und die Terminvereinbarung bei der zuständigen Ausländerbehörde ist der Kunde selbst verantwortlich. civitas. übernimmt weder den Postversand noch die Terminbuchung noch die Kommunikation mit der Behörde im Namen des Kunden.
(5) Die Entscheidung über den Antrag trifft ausschließlich die zuständige Ausländerbehörde. Die Leistung wird als einmalige Leistung gegen Einmalzahlung erbracht (kein Abonnement); es gilt der im Checkout ausgewiesene Preis (§ 7).
§ 3aLeistung: Niederlassungserlaubnis (Antragsvorbereitung nach § 9 AufenthG)
(1) civitas. bietet Inhabern eines Aufenthaltstitels eine digitale Self-Service-Ausfüllhilfe zur Vorbereitung und formalen Aufbereitung des Antrags auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel nach § 9 AufenthG). § 2 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.
(2) Die Leistung umfasst die systematische Erfassung der für den Antrag erforderlichen Daten über einen Online-Fragebogen, die algorithmische Übertragung dieser Daten in den amtlichen Vordruck der zuständigen Ausländerbehörde bzw. die Aufbereitung für deren Online-Portal, die Erstellung eines nach DIN 5008 gestalteten Anschreibens an die Behörde sowie eines Beiblatts für ergänzende Angaben, die im amtlichen Vordruck keinen Platz finden, die automatische Vollständigkeitsprüfung der Eingaben sowie die Erstellung einer individuellen Checkliste der erforderlichen Nachweise. Die Bereitstellung erfolgt vollständig digital.
(3) Nicht Bestandteil der Leistung sind insbesondere: Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, die rechtliche Prüfung des Einzelfalls, die Bewertung der Erfolgsaussichten oder des Anspruchs auf die Niederlassungserlaubnis, die Auswahl der zutreffenden Rechtsgrundlage (etwa zwischen § 9 AufenthG und vorrangigen oder spezielleren Erteilungsnormen), die Überwachung behördlicher Fristen, persönliche Beratung per Telefon, Video oder vor Ort, die Vertretung gegenüber Behörden oder Gerichten sowie Widerspruchsführung oder Klageerhebung.
(4) Für die Einreichung des fertiggestellten Antrags und die Terminvereinbarung bei der zuständigen Ausländerbehörde ist der Kunde selbst verantwortlich. civitas. übernimmt weder den Postversand noch die Terminbuchung noch die Kommunikation mit der Behörde im Namen des Kunden.
(5) Die Entscheidung über den Antrag trifft ausschließlich die zuständige Ausländerbehörde. Die Leistung wird als einmalige Leistung gegen Einmalzahlung erbracht (kein Abonnement); es gilt der im Checkout ausgewiesene Preis (§ 7).
(6) Für diese Leistung gilt das gesetzliche Widerrufsrecht: Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen; die Einzelheiten, insbesondere zum vorzeitigen Erlöschen bei vollständiger Leistungserbringung, richten sich nach § 8. Über das Widerrufsrecht und die weiteren Pflichtinformationen wird der Kunde vor Abgabe seiner Bestellung nach § 312d BGB in Verbindung mit Art. 246a EGBGB unterrichtet. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Erbringung der Leistung nur, wenn der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er mit vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 BGB).
§ 4Leistung: Antrags-Tracker (Abonnement)
(1) Der Tracker ist ein digitales Abonnement-Produkt zur Begleitung des laufenden Antragsverfahrens. Er bietet eine strukturierte Statusverfolgung, Frist-Erinnerungen und die Übersetzung von Behördenschreiben zur besseren Verständlichkeit.
(2) Die Statusverfolgung beruht auf den Angaben und Dokumenten des Kunden; civitas. bezieht keine Daten unmittelbar von Behörden. Erinnerungen sind eine technische Unterstützung — die Verantwortung für die Einhaltung behördlicher Fristen bleibt beim Kunden. Übersetzungen dienen der Verständlichkeit und enthalten keine rechtliche Bewertung des Inhalts. § 2 Abs. 3 gilt entsprechend.
(3) Das Abonnement wird mit monatlicher oder jährlicher Abrechnung angeboten und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann es jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, in Textform (z. B. per E-Mail an kontakt@einbuergerungsservice.de) oder über die Kündigungsmöglichkeit auf der Website; die Kündigung wirkt zum Ende des bereits bezahlten Abrechnungszeitraums. Das gesetzliche Widerrufsrecht (§ 8) und das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
§ 5Keine Rechtsberatung
(1) Sämtliche Leistungen von civitas. sind standardisierte Software- und Unterstützungsleistungen. Sie sind keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG und ersetzen keine anwaltliche Beratung.
(2) Für die rechtliche Prüfung des Einzelfalls — etwa bei strafrechtlichen Vorfragen, unklarem Aufenthaltsstatus oder besonderen Fallkonstellationen — verweist civitas. auf Rechtsanwälte und anerkannte Beratungsstellen (z. B. Migrationsberatung).
§ 6Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.
(2) Der Kunde gibt sein Angebot ab, indem er den Bestellvorgang im Checkout durchläuft und den zahlungspflichtigen Bestellbutton anklickt. Unmittelbar vor der Bestellung werden die wesentlichen Merkmale der Leistung und der Gesamtpreis angezeigt; der Kunde kann seine Eingaben bis zur Abgabe der Bestellung überprüfen und korrigieren.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn civitas. die Bestellung annimmt — durch Bestätigung per E-Mail oder durch Freischaltung der Leistung. Dies gilt für alle Leistungen: die Einbürgerungs-Pakete (§ 2), die Aufenthaltstitel-Verlängerung (§ 3), die Niederlassungserlaubnis (§ 3a) und das Tracker-Abonnement (§ 4).
(4) civitas. sendet dem Kunden eine Vertragsbestätigung per E-Mail (§ 312f BGB). Diese AGB sind in ihrer bei Bestellung gültigen Fassung Vertragsbestandteil und unter einbuergerungsservice.de/recht/agb abrufbar und speicherbar.
§ 7Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Checkout ausgewiesenen Preise. Alle Preise sind Gesamtpreise in Euro und enthalten, soweit sie anfällt, die gesetzliche Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlung erfolgt vorab über den Zahlungsdienstleister Stripe; die verfügbaren Zahlungsarten werden im Checkout angezeigt. Beim Tracker-Abonnement wird das Entgelt je Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich) im Voraus fällig und über Stripe eingezogen.
(3) Behördliche Gebühren (z. B. für die Einbürgerung oder die Verlängerung des Aufenthaltstitels) sind nicht Bestandteil des Preises und vom Kunden direkt an die Behörde zu zahlen.
§ 8Widerrufsrecht
(1) Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht zu: Sie können den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerruf ist formfrei durch eine eindeutige Erklärung möglich, z. B. per E-Mail an kontakt@einbuergerungsservice.de.
(2) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig nur nach den gesetzlichen Regeln: bei Dienstleistungen, wenn civitas. die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung erlischt (§ 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB); bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, unter den Voraussetzungen des § 356 Abs. 6 Nr. 2 BGB.
(3) Diese Zustimmung und Kenntnisbestätigung erfolgt nicht durch diese AGB, sondern ausschließlich durch eine gesonderte, aktive Erklärung des Kunden im Bestellprozess. Ohne diese Erklärung beginnt civitas. nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung, und das Widerrufsrecht bleibt in vollem Umfang bestehen.
(4) Verlangt der Kunde den Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist und widerruft er anschließend, schuldet er Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung (§ 357a Abs. 2 BGB). Beim Tracker-Abonnement erlischt das Widerrufsrecht nicht bereits durch die Aufnahme der Leistung; maßgeblich sind auch hier die gesetzlichen Regeln.
§ 9Mitwirkungspflichten
(1) Der Kunde macht vollständige und wahrheitsgemäße Angaben und stellt die erforderlichen Nachweisdokumente bereit.
(2) civitas. prüft die Eingaben automatisiert auf Vollständigkeit und weist auf erkennbare Lücken hin. Die inhaltliche Richtigkeit der Angaben verantwortet der Kunde; für die Folgen unrichtiger oder unvollständiger Angaben gegenüber der Behörde ist der Kunde verantwortlich.
§ 10Gewährleistung bei digitalen Produkten
Für die Leistungen von civitas. gelten die gesetzlichen Vorschriften über Verbraucherverträge über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB), einschließlich der Pflicht zu Aktualisierungen (§ 327f BGB). Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln — Nacherfüllung, Vertragsbeendigung oder Minderung sowie Schadensersatz — werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
§ 11Haftung
(1) civitas. haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit — auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen —, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet civitas. nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen des Absatzes 1; die Rechte des Kunden nach §§ 327 ff. BGB bleiben unberührt.
§ 12Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung, abrufbar unter einbuergerungsservice.de/recht/datenschutz.
§ 13Verbraucherstreitbeilegung
civitas. ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
§ 14Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Verbraucher, bleiben die zwingenden verbraucherschützenden Bestimmungen des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand Düsseldorf.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB).