Wer darf die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen?
Grundsätzlich alle Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben, einen unbefristeten Aufenthaltstitel besitzen, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, ihren Lebensunterhalt sichern, Deutsch mindestens auf B1-Niveau beherrschen und den Einbürgerungstest bestanden haben.
Das sind die Kernvoraussetzungen nach § 10 StAG. Details und Ausnahmen auf Voraussetzungen.