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civitas.
Fragen · 30 Antworten

Was Sie fragen — und was wir antworten.

Die 30 häufigsten Fragen zur deutschen Einbürgerung, zu civitas. und zum Antragsprozess. Nüchtern beantwortet, ohne Marketing-Floskeln, ohne Rechtsberatung.

Kategorien
Fünf
Antworten
30
Sprachen
Sechs
Status
RDG-konform
Kategorie 01

Einbürgerungsrecht.

Was das Staatsangehörigkeitsgesetz regelt — und was seit der Reform vom 27. Juni 2024 neu ist.

01

Wer darf die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen?

Grundsätzlich alle Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben, einen unbefristeten Aufenthaltstitel besitzen, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, ihren Lebensunterhalt sichern, Deutsch mindestens auf B1-Niveau beherrschen und den Einbürgerungstest bestanden haben.

Das sind die Kernvoraussetzungen nach § 10 StAG. Details und Ausnahmen auf Voraussetzungen.

02

Wie lange muss ich in Deutschland gelebt haben?

5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt sind seit der StAG-Reform vom 27. Juni 2024 der Standard. Die frühere Verkürzung auf 3 Jahre bei besonderen Integrationsleistungen — C1-Deutsch, Ehrenamt, herausragende Leistungen — ist seit dem 30. Oktober 2025 ersatzlos abgeschafft.

Ehegatten deutscher Staatsbürger können nach 3 Jahren Aufenthalt einbürgern, sofern die Ehe mindestens 2 Jahre besteht. Für Ermessens-Einbürgerungen nach § 8 StAG sind es weiterhin 8 Jahre.

03

Ist doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt?

Ja. Die Reform vom 27. Juni 2024 hat die generelle Aufgabepflicht der bisherigen Staatsangehörigkeit abgeschafft. Sie behalten Ihre bisherige Staatsbürgerschaft und erhalten zusätzlich die deutsche.

Ob Ihr Herkunftsland seinerseits die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt, entscheidet das jeweilige nationale Recht. Manche Staaten verlangen formal die Aufgabe bei Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit — die Prüfung dieser Konstellationen liegt nicht bei der deutschen Behörde.

04
§ 38 StAG

Was kostet die Einbürgerung bei der Behörde?

Die gesetzliche Verwaltungsgebühr nach § 38 StAG beträgt 255 Euro pro erwachsener Person und 51 Euro pro mitbeantragtem minderjährigem Kind. Diese Gebühr geht direkt an die Einbürgerungsbehörde — nicht an civitas.

Die Gebühr ist vor der Bescheiderteilung fällig. Einige Kommunen akzeptieren Ratenzahlung bei nachgewiesener finanzieller Belastung.

05

Wie lange dauert die Bearbeitung durch die Behörde?

Je nach Kommune zwischen 6 und 24 Monaten. In Berlin und anderen Großstädten sind 18–24 Monate typisch. In weniger belasteten Landkreisen sind 6–12 Monate realistisch. Der Medianwert bundesweit liegt bei etwa 18 Monaten.

civitas. kann die Bearbeitungszeit der Behörde nicht beschleunigen. Ein vollständiger, korrekt strukturierter Antrag reduziert jedoch Rückfragen — und damit typische Verzögerungen um mehrere Monate.

06
§ 10 StAG

Was ist § 10 StAG?

§ 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes regelt den Standardpfad der Einbürgerung für Ausländer mit rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland. Der Paragraph nennt alle Kernvoraussetzungen: Aufenthaltsdauer, Aufenthaltstitel, Sprachkenntnisse, Sicherung des Lebensunterhalts, Einbürgerungstest, Straffreiheit und das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Rund 85 Prozent aller Einbürgerungen in Deutschland erfolgen über § 10 StAG. Die übrigen Wege sind § 9 (Ehegatten), § 8 (Ermessen) und §§ 13/14/40b (Sonderfälle wie Spätaussiedler oder im Ausland lebende Deutsche).

07

Wann gilt § 9 oder § 8 StAG?

§ 9 StAG regelt die Einbürgerung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern deutscher Staatsbürger — hier gelten verkürzte Aufenthaltsfristen (3 Jahre) bei bestehender Ehe oder Partnerschaft von mindestens 2 Jahren.

§ 8 StAG ist die Ermessens-Einbürgerung. Sie greift, wenn die Anspruchsvoraussetzungen nach § 10 nicht vollständig erfüllt sind, die Behörde aber im konkreten Einzelfall einbürgern kann. Diese Prüfung erfolgt streng individuell, erfordert 8 Jahre Aufenthalt und ist der rechtlich unsicherste Weg zur Einbürgerung.

08

Darf man bei Vorstrafen eingebürgert werden?

Grundsätzlich ja — aber nur bei Bagatellen. Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen bleiben typischerweise unberücksichtigt, ebenso bestimmte Verwarnungen ohne Bewährungsauflagen.

Schwerere Strafen — insbesondere solche mit Bezug zu politisch motivierten Straftaten, Hasskriminalität oder antisemitischen Handlungen — schließen die Einbürgerung in der Regel dauerhaft aus. Bei laufenden Ermittlungsverfahren wird das Einbürgerungsverfahren bis zum Abschluss ausgesetzt. Die Prüfung erfolgt im Einzelfall.

Kategorie 02

civitas. als Produkt.

Was civitas. ist, was es nicht ist, und wie es sich von anderen Angeboten unterscheidet.

09

Ist civitas. eine Rechtsanwaltskanzlei?

Nein. civitas. ist ein digitaler Software-Service. Wir geben keine Rechtsberatung und vertreten niemanden vor Behörden oder Gerichten.

Der Dienst ist als strukturierte Selbsthilfe konzipiert: Sie erhalten Informationen, Checklisten und einen behördenfertigen Antragstext. Die rechtlichen Entscheidungen trifft ausschließlich die Einbürgerungsbehörde.

10

Ersetzt civitas. den Anwalt?

Für Standardfälle in der Regel ja. civitas. führt durch den üblichen Einbürgerungsprozess nach § 10 oder § 9 StAG.

Für komplexe Fälle — Ablehnung und Widerspruchsverfahren, Klage, ungewöhnliche Biografien mit Aufenthaltslücken, schwerwiegende Vorstrafen, § 8-Ermessens-Einbürgerungen — empfehlen wir eine anwaltliche Beratung. civitas. löst keine Ausnahmesituationen.

11

Wie unterscheidet sich civitas. von anderen Anbietern?

civitas. ist reiner Self-Service ohne menschliche Berater. Keine Beratungstermine, keine Wartezeiten, keine Terminvideocalls.

Der Wizard arbeitet in sechs Sprachen — Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch, Russisch, Ukrainisch. Einmalige Antragspakete mit Pauschalpreis ohne versteckte Kosten — kein Anwaltsmandat, keine Erfolgshonorare. Direkt nach dem Kauf starten.

12

Was macht civitas. konkret für mich?

civitas. strukturiert Ihren Antrag: Der digitale Wizard stellt 83 Fragen in 14 thematischen Schritten — in Ihrer Sprache — und überträgt Ihre Antworten in das deutsche Behördenformular.

Sie erhalten eine Unterlagen-Checkliste spezifisch für Ihre Kommune, den behördenfertigen PDF-Export und — je nach Paket — Priority-Support, den postalischen Versand und die Rückfrage-Begleitung während der Bearbeitung.

13

Kann ich das nicht einfach selbst machen?

Prinzipiell ja. Die Einbürgerungsformulare Ihrer Kommune sind öffentlich zugänglich und der Antrag kann eigenständig gestellt werden.

Die Hürde liegt meist in den oft nur deutschsprachigen Formularen, den kommunal unterschiedlichen Unterlagen-Anforderungen und der Übersetzung Ihrer individuellen Situation in Behördensprache. civitas. übernimmt diese Struktur-Arbeit. Für 149 Euro sparen Sie typischerweise 10–20 Stunden Recherche und reduzieren das Risiko unvollständiger Anträge.

14

Welche Sprachen unterstützt civitas.?

Sechs Sprachen: Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch, Russisch, Ukrainisch.

Der Wizard erfolgt vollständig in Ihrer gewählten Sprache — Fragen, Hilfstexte, Erklärungen. Das behördenfertige Antragsformular wird automatisch in deutscher Sprache erzeugt, da die Einbürgerungsbehörde nur deutsche Anträge akzeptiert. Weitere Sprachen sind für spätere Releases geplant.

Kategorie 03

Prozess & Wizard.

Wie der Wizard funktioniert, was geschieht wenn Sie pausieren, und was nach Einreichung passiert.

15

Wie lange dauert der Wizard?

30 bis 60 Minuten für eine Einzelperson. Familienanträge dauern entsprechend länger, da Daten für jedes Familienmitglied einzeln erfasst werden müssen.

Sie können den Wizard jederzeit unterbrechen und später fortsetzen. Der Stand wird automatisch gespeichert. Details zum Ablauf auf Ablauf.

16

Was passiert, wenn ich unterbreche?

Ihr Fortschritt wird automatisch gespeichert und ist über Ihr Konto jederzeit wieder aufrufbar. Sie können an einem anderen Gerät weitermachen — Laptop, Tablet, Smartphone.

Nach 90 Tagen Inaktivität erhalten Sie eine Erinnerung per E-Mail. Der Wizard-Stand bleibt so lange erhalten, wie Ihr Konto besteht.

17

Werden meine Daten gespeichert?

Ja — während der Antragsbearbeitung und danach für die gesetzlich erforderliche Aufbewahrungsfrist (steuer- und handelsrechtlich bis zu 10 Jahre für Zahlungsvorgänge).

Die Daten werden verschlüsselt auf deutschen Servern (Hetzner, Standort Nürnberg) gespeichert. Sie können jederzeit die Löschung Ihres Kontos und Ihrer Antragsdaten beantragen — ausgenommen sind Daten, die wir aus gesetzlichen Gründen aufbewahren müssen.

18

Kann ich das Paket nachträglich wechseln?

Ja. Innerhalb von 14 Tagen nach Kauf können Sie kostenfrei auf ein höherwertiges Paket upgraden — Sie zahlen nur die Preisdifferenz.

Downgrades sind nicht möglich, da die Leistungen paketspezifisch konfiguriert werden und bereits aktivierte Premium-Features nicht rückwirkend entfernt werden können.

19

Was ist, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Die Bearbeitung und Entscheidung liegt ausschließlich bei der Einbürgerungsbehörde. civitas. kann eine Bewilligung nicht garantieren — und kein Anbieter darf das.

Bei Ablehnung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid mit Begründung. Widerspruch und Klage gegen den Bescheid liegen außerhalb unseres Leistungsumfangs — hierfür benötigen Sie eine Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkt Migrationsrecht.

20

Was ist mit Familienanträgen?

Das Familie-Paket (449 €) deckt Ehepartner und bis zu drei mitbeantragte minderjährige Kinder ab. Für erweiterte Konstellationen — mehr als drei Kinder, volljährige Kinder in Ausbildung, getrennt lebende Partner mit gemeinsamen Kindern — bitte direkt anfragen.

Die Behörde erhebt 255 Euro Verwaltungsgebühr für jeden Erwachsenen und 51 Euro für jedes Kind. Diese Gebühren sind nicht im civitas.-Preis enthalten.

Kategorie 04

Bezahlung & Garantie.

Transparent, pauschal, ohne versteckte Kosten. Was enthalten ist und wie das Widerrufsrecht funktioniert.

21

Wann zahle ich?

Vor dem Start des Wizards. Die Bezahlung erfolgt einmalig und vollständig. Nach erfolgreicher Zahlung wird der Wizard sofort freigeschaltet.

Akzeptierte Zahlungsmethoden: Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express), SEPA-Lastschrift, Apple Pay, Google Pay. Für das Familie- und Premium-Paket zusätzlich Rechnungskauf.

22

Was ist im Preis enthalten?

Der vollständige digitale Wizard in allen 6 Sprachen, die personalisierte Unterlagen-Checkliste für Ihre Kommune, der behördenfertige PDF-Export — und je nach Paket: Priority-Support, postalischer Versand, Rückfrage-Begleitung während der Behördenbearbeitung.

Die genaue Leistungsaufschlüsselung finden Sie auf Preise.

23

Was ist die Zufriedenheits-Garantie?

Sie haben 14 Tage lang das Recht, den Dienst ohne Angabe von Gründen zu widerrufen — solange Sie den Wizard nicht vollständig abgeschlossen haben.

Nach Fertigstellung des Antrags und dem PDF-Export erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 5 BGB, da die Dienstleistung dann vollständig erbracht ist. Die Einzelheiten regelt unsere Widerrufsbelehrung in den AGB.

24

Gibt es Rabatte?

Aktuell nein. Die Preise sind pauschal, transparent und gelten einheitlich für alle Kundinnen und Kunden. Keine versteckten Aufschläge, keine Abo-Modelle, keine Upselling-Strategien.

Für gemeinnützige Organisationen und Beratungsstellen, die mehrere Personen pro Monat begleiten, existiert ein gesondertes Partnerprogramm. Details auf Anfrage.

25

Bekomme ich eine Rechnung?

Ja. Nach Zahlung erhalten Sie automatisch eine ordnungsgemäße Rechnung per E-Mail als PDF. Auf Wunsch auch per Post.

civitas. ist aktuell als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG tätig — daher wird auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Kategorie 05

Datenschutz & Rechtssicherheit.

Wo Ihre Daten gespeichert werden, was DSGVO und RDG bedeuten — und was mit Ihren Daten nach dem Antrag geschieht.

26

Wo werden meine Daten gespeichert?

Ausschließlich auf deutschen Servern (Hetzner Online GmbH, Standort Nürnberg). Keine Datenübertragung außerhalb der EU.

Die Verbindung zwischen Ihrem Gerät und unseren Servern ist Ende-zu-Ende verschlüsselt (TLS 1.3). Die Datenbank ist zusätzlich auf Speicherebene verschlüsselt (AES-256).

27
DSGVO

Ist civitas. DSGVO-konform?

Ja. civitas. erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich für den Zweck der Antragsbearbeitung — auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) und zur Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenportabilität. Details in unserer Datenschutzerklärung.

28
RDG

Was bedeutet RDG-Konformität?

Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erlaubt nur zugelassenen Personen — primär Rechtsanwälten — die Rechtsberatung im Einzelfall. civitas. bietet keine Rechtsberatung.

Wir liefern strukturierte Information zum Staatsangehörigkeitsgesetz, technische Formular-Ausfüllhilfe und Unterlagen-Checklisten. Die rechtliche Bewertung Ihres konkreten Einzelfalls bleibt der Einbürgerungsbehörde oder einem Rechtsanwalt vorbehalten.

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Was passiert mit meinen Daten, wenn ich mein Konto lösche?

Bei Kontolöschung werden alle nicht gesetzlich aufbewahrungspflichtigen Daten binnen 30 Tagen vollständig und unwiderruflich gelöscht.

Daten aus abgeschlossenen Zahlungsvorgängen müssen wir aus steuer- und handelsrechtlichen Gründen bis zu 10 Jahre aufbewahren. Diese Daten sind zugriffsgeschützt und werden ausschließlich für die gesetzlich vorgeschriebenen Zwecke verwendet — keine Nutzung für Marketing, Werbung oder Weitergabe an Dritte.

30

Gebt ihr meine Daten an die Behörde weiter?

Nein. civitas. übermittelt keine Daten automatisch an eine Behörde. Der Antrag wird Ihnen als PDF bereitgestellt, den Sie selbst einreichen — oder im Premium-Paket in Ihrem Auftrag per Post versenden lassen.

Die Übermittlung an Dritte außerhalb dieses expliziten, von Ihnen beauftragten Versand-Prozesses findet nicht statt. Sie bleiben zu jedem Zeitpunkt Herr Ihrer Daten.

Diese FAQ ersetzt keine Rechtsberatung.

Die Antworten auf dieser Seite sind allgemeine Information zum deutschen Staatsangehörigkeitsrecht und zum civitas.-Produkt. Sie sind nicht auf Ihren Einzelfall zugeschnitten und stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar.

Bei rechtlichen Zweifelsfragen — Ermessens-Einbürgerungen, Ablehnungsbescheide, komplexe Biografien, Widerspruchs- und Klageverfahren — wenden Sie sich an eine Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkt Migrationsrecht. Die Bundesrechtsanwaltskammer betreibt ein offizielles Anwaltsverzeichnis unter anwaltauskunft.de.

Noch Fragen offen? Der Check gibt konkrete Antworten.

In drei Minuten wissen Sie, ob Ihr Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft offen ist — und welcher Paragraph für Sie gilt.