Wer hat Anspruch.
Das Staatsangehörigkeitsgesetz kennt vier Wege zur deutschen Staatsbürgerschaft — und ein klares Raster an Voraussetzungen. Wer sie erfüllt, hat einen Rechtsanspruch. Keine Willkür, keine Behördengunst.
Was sich im neuen Gesetz geändert hat.
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Aufenthaltsdauer von 8 auf 5 Jahre verkürzt
Die mit der Reform eingeführte Verkürzung auf 3 Jahre bei besonderen Integrationsleistungen wurde zum 30. Oktober 2025 wieder ersatzlos abgeschafft. Es gilt nun einheitlich die 5-Jahres-Frist.
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Doppelte Staatsbürgerschaft generell erlaubt
Bisher musste die ursprüngliche Staatsbürgerschaft bis auf Ausnahmen abgegeben werden. Jetzt ist Mehrstaatigkeit der Regelfall — keine Aufgabe der Herkunftsstaatsbürgerschaft erforderlich.
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Strengere Anforderungen an den Lebensunterhalt
Der Lebensunterhalt muss grundsätzlich ohne Bürgergeld oder Sozialhilfe gesichert sein. Ausnahmen für bestimmte Gruppen (Rentner, Erwerbsunfähige, Alleinerziehende) existieren, aber sind enger gefasst als zuvor.
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Neue Bekenntnisanforderung
Neben dem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist nun auch ein ausdrückliches Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und deren Folgen, insbesondere zum Schutz jüdischen Lebens, erforderlich.
Vier Pfade zur Staatsbürgerschaft.
Das Staatsangehörigkeitsgesetz regelt die Einbürgerung in vier Paragraphen. Welcher für Sie einschlägig ist, hängt von Ihrer Lebenssituation ab — und entscheidet, welche Voraussetzungen konkret gelten.
Anspruchseinbürgerung
Fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt, Deutschkenntnisse auf Niveau B1, Sicherung des Lebensunterhalts, bestandener Einbürgerungstest und Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, hat einen Rechtsanspruch. Dies ist der Weg für rund 80 Prozent aller Antragsteller.
Ehegatteneinbürgerung
Wer mit einer deutschen Staatsbürgerin oder einem deutschen Staatsbürger verheiratet ist, kann nach bereits drei Jahren rechtmäßigem Aufenthalt einen Einbürgerungsantrag stellen. Die Ehe muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zwei Jahre bestehen. Die übrigen Voraussetzungen aus § 10 gelten entsprechend.
Ermessenseinbürgerung
Wenn die Standardvoraussetzungen nach § 10 nicht erfüllt sind, kann die Behörde im Einzelfall nach Ermessen einbürgern. Dies setzt ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung voraus — typisch bei außergewöhnlicher Integration, wissenschaftlicher oder kultureller Leistung, oder wenn eine Ablehnung eine besondere Härte darstellen würde.
Kinder & Auslandsdeutsche
Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen von Geburt an deutsche Staatsbürger werden (§ 4 Abs. 3 StAG). Für ehemalige Deutsche und ihre Nachkommen im Ausland existieren besondere Einbürgerungspfade nach §§ 13 und 14. § 40b enthält Übergangsregelungen für Kinder, die vor Inkrafttreten neuer Regelungen geboren wurden.
Sechs Kriterien, die zusammen erfüllt sein müssen.
Die Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG ist an sechs konkrete Kriterien geknüpft. Alle müssen gleichzeitig erfüllt sein. Fehlt eines, greift stattdessen möglicherweise § 8 Ermessenseinbürgerung.
Rechtmäßiger Aufenthalt
Mindestens fünf Jahre ununterbrochener, rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland mit gültigem Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis oder Blaue Karte EU).
Deutschkenntnisse
Nachgewiesene mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Nachweis etwa durch telc- oder Goethe-Zertifikat, DSH oder deutschen Schulabschluss.
Lebensunterhalt gesichert
Eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige — grundsätzlich ohne Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe. Die Reform 2024 hat diese Anforderung verschärft.
Einbürgerungstest
Der offizielle Einbürgerungstest umfasst 33 Fragen zu Recht, Gesellschaft und Leben in Deutschland sowie dem jeweiligen Bundesland. Bestanden mit mindestens 17 richtigen Antworten.
Bekenntnis zur FDGO
Schriftliches Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes sowie — seit der Reform 2024 — zur besonderen Verantwortung Deutschlands aus der NS-Zeit und zum Schutz jüdischen Lebens.
Keine erheblichen Vorstrafen
Keine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen. Kleinere Verurteilungen können unter Umständen unberücksichtigt bleiben.
Wenn Ihr Fall vom Standard abweicht.
Das Gesetz kennt zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen. Die häufigsten betreffen die verkürzte Frist für Ehegatten Deutscher (§ 9 StAG), erleichterte Nachweise bei Krankheit, und spezielle Konstellationen für Kontingentflüchtlinge und anerkannte Schutzberechtigte.
Verkürzung auf 3 Jahre (Ehegatten Deutscher)
Ehegatt:innen und eingetragene Lebenspartner:innen Deutscher können sich nach § 9 StAG bereits nach drei Jahren rechtmäßigen Aufenthalts einbürgern lassen, sofern die Ehe oder Lebenspartnerschaft seit mindestens zwei Jahren besteht. Die frühere Verkürzung auf 3 Jahre bei besonderen Integrationsleistungen (§ 10 Abs. 3 StAG a. F.) ist dagegen seit dem 30. Oktober 2025 ersatzlos abgeschafft.
Anerkannte Schutzberechtigte
Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention und Personen mit subsidiärem Schutz können unter Umständen bereits nach drei Jahren einen Antrag stellen. Die Regelung betrifft insbesondere Personen, die über das UN-Kontingent aufgenommen wurden.
Gastarbeitergeneration
Für ehemalige Vertragsarbeiter der DDR sowie Gastarbeiter der ersten Generation gelten nach der Reform 2024 erleichterte Nachweispflichten beim Einbürgerungstest und bei den Deutschkenntnissen. Hintergrund ist die Anerkennung langjähriger Lebensleistung.
Härtefallklausel bei Sprache & Test
Personen mit nachgewiesener körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit oder Behinderung können von den Anforderungen an Sprachnachweis und Einbürgerungstest befreit werden. Die Behörde prüft den Einzelfall auf medizinischer Grundlage.
Unverschuldete Sozialleistungen
Der Bezug von Bürgergeld schließt die Einbürgerung nicht zwingend aus, wenn er unverschuldet ist — etwa bei Alleinerziehenden mit Betreuungspflichten, bei nachgewiesener Arbeitslosigkeit trotz aktiver Bemühungen oder bei krankheitsbedingter Erwerbsminderung.
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Unabhängig davon, ob die sechs Kernvoraussetzungen erfüllt sind, gibt es Sachverhalte, die eine Einbürgerung zwingend ausschließen. Diese Gründe sind im Gesetz abschließend geregelt.
Erhebliche Vorstrafen
Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen. Parallele Verfahren oder laufende Ermittlungen führen in der Regel zu einer Aussetzung der Entscheidung.
Verfassungsfeindliche Bestrebungen
Aktuelle oder frühere Mitgliedschaft in extremistischen Organisationen, Unterstützung verfassungsfeindlicher Gruppen, öffentliche Billigung terroristischer Akte oder nachweisliche Beteiligung an solchen Aktivitäten.
Antisemitische oder rassistische Handlungen
Nachweislich antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtende Handlungen — seit der Reform 2024 explizit im Gesetz verankert. Auch in sozialen Medien dokumentierte Äußerungen können relevant sein.
Mehrfachehen
Das Führen einer Mehrfachehe ist mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar und schließt die Einbürgerung aus. Dies gilt auch für im Ausland geschlossene Mehrfachehen, die in Deutschland fortgeführt werden.
Scheinerklärungen
Abgabe unrichtiger Angaben in einem Einbürgerungs- oder aufenthaltsrechtlichen Verfahren — etwa Scheinvaterschaften, Scheinehen oder falsche Identitätsangaben. Eine bereits erfolgte Einbürgerung kann in diesen Fällen rückwirkend zurückgenommen werden.
Fehlende oder illegale Identität
Die Identität muss eindeutig geklärt sein. Personen ohne gültige Ausweisdokumente oder mit nicht auflösbaren Zweifeln an der Identität können grundsätzlich nicht eingebürgert werden — außer bei anerkannten Schutzberechtigten unter bestimmten Voraussetzungen.
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