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Voraussetzungen · StAG 2024

Wer hat Anspruch.

Das Staatsangehörigkeitsgesetz kennt vier Wege zur deutschen Staatsbürgerschaft — und ein klares Raster an Voraussetzungen. Wer sie erfüllt, hat einen Rechtsanspruch. Keine Willkür, keine Behördengunst.

Aufenthalt
5 Jahre
3 Jahre nur bei Ehe mit Deutschen (§ 9 StAG)
Sprache
B1
Deutsch in Wort und Schrift
Test
17 / 33
Richtige Antworten im Einbürgerungstest
Lebensunterhalt
Gesichert
Ohne laufende Sozialleistungen
Reform · 27. Juni 2024

Was sich im neuen Gesetz geändert hat.

  • 01

    Aufenthaltsdauer von 8 auf 5 Jahre verkürzt

    Die mit der Reform eingeführte Verkürzung auf 3 Jahre bei besonderen Integrationsleistungen wurde zum 30. Oktober 2025 wieder ersatzlos abgeschafft. Es gilt nun einheitlich die 5-Jahres-Frist.

  • 02

    Doppelte Staatsbürgerschaft generell erlaubt

    Bisher musste die ursprüngliche Staatsbürgerschaft bis auf Ausnahmen abgegeben werden. Jetzt ist Mehrstaatigkeit der Regelfall — keine Aufgabe der Herkunftsstaatsbürgerschaft erforderlich.

  • 03

    Strengere Anforderungen an den Lebensunterhalt

    Der Lebensunterhalt muss grundsätzlich ohne Bürgergeld oder Sozialhilfe gesichert sein. Ausnahmen für bestimmte Gruppen (Rentner, Erwerbsunfähige, Alleinerziehende) existieren, aber sind enger gefasst als zuvor.

  • 04

    Neue Bekenntnisanforderung

    Neben dem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist nun auch ein ausdrückliches Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und deren Folgen, insbesondere zum Schutz jüdischen Lebens, erforderlich.

Rechtsgrundlagen

Vier Pfade zur Staatsbürgerschaft.

Das Staatsangehörigkeitsgesetz regelt die Einbürgerung in vier Paragraphen. Welcher für Sie einschlägig ist, hängt von Ihrer Lebenssituation ab — und entscheidet, welche Voraussetzungen konkret gelten.

01

Anspruchseinbürgerung

§ 10 StAG · Der Standardpfad

Fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt, Deutschkenntnisse auf Niveau B1, Sicherung des Lebensunterhalts, bestandener Einbürgerungstest und Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, hat einen Rechtsanspruch. Dies ist der Weg für rund 80 Prozent aller Antragsteller.

Aufenthaltsdauer5 Jahre rechtmäßig
RechtsnaturAnspruch bei Erfüllung — kein Ermessen
02

Ehegatteneinbürgerung

§ 9 StAG · Verkürzter Pfad für Verheiratete

Wer mit einer deutschen Staatsbürgerin oder einem deutschen Staatsbürger verheiratet ist, kann nach bereits drei Jahren rechtmäßigem Aufenthalt einen Einbürgerungsantrag stellen. Die Ehe muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zwei Jahre bestehen. Die übrigen Voraussetzungen aus § 10 gelten entsprechend.

Aufenthaltsdauer3 Jahre rechtmäßig
EhedauerMindestens 2 Jahre bei Antragstellung
03

Ermessenseinbürgerung

§ 8 StAG · Für besondere Fälle

Wenn die Standardvoraussetzungen nach § 10 nicht erfüllt sind, kann die Behörde im Einzelfall nach Ermessen einbürgern. Dies setzt ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung voraus — typisch bei außergewöhnlicher Integration, wissenschaftlicher oder kultureller Leistung, oder wenn eine Ablehnung eine besondere Härte darstellen würde.

RechtsnaturErmessensentscheidung der Behörde
NachweisÖffentliches Interesse oder besondere Härte
04

Kinder & Auslandsdeutsche

§§ 13, 14, 40b StAG · Spezialpfade

Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen von Geburt an deutsche Staatsbürger werden (§ 4 Abs. 3 StAG). Für ehemalige Deutsche und ihre Nachkommen im Ausland existieren besondere Einbürgerungspfade nach §§ 13 und 14. § 40b enthält Übergangsregelungen für Kinder, die vor Inkrafttreten neuer Regelungen geboren wurden.

AnwendungsbereichIn Deutschland geborene Kinder, Auslandsdeutsche, Nachkommen
BesonderheitMeist kürzere Fristen oder Sonderregelungen
Kernvoraussetzungen

Sechs Kriterien, die zusammen erfüllt sein müssen.

Die Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG ist an sechs konkrete Kriterien geknüpft. Alle müssen gleichzeitig erfüllt sein. Fehlt eines, greift stattdessen möglicherweise § 8 Ermessenseinbürgerung.

01
Aufenthalt

Rechtmäßiger Aufenthalt

Mindestens fünf Jahre ununterbrochener, rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland mit gültigem Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis oder Blaue Karte EU).

Ausnahme 3 Jahre nur für Ehegatten Deutscher (§ 9 StAG, Ehe seit mind. 2 Jahren)
02
Sprache

Deutschkenntnisse

Nachgewiesene mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Nachweis etwa durch telc- oder Goethe-Zertifikat, DSH oder deutschen Schulabschluss.

Härtefallregelungen bei Krankheit oder Behinderung
03
Einkommen

Lebensunterhalt gesichert

Eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige — grundsätzlich ohne Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe. Die Reform 2024 hat diese Anforderung verschärft.

Ausnahmen für Rentner, Erwerbsunfähige, Alleinerziehende
04
Wissen

Einbürgerungstest

Der offizielle Einbürgerungstest umfasst 33 Fragen zu Recht, Gesellschaft und Leben in Deutschland sowie dem jeweiligen Bundesland. Bestanden mit mindestens 17 richtigen Antworten.

Entfällt bei deutschem Schulabschluss oder Hochschulabschluss
05
Bekenntnis

Bekenntnis zur FDGO

Schriftliches Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes sowie — seit der Reform 2024 — zur besonderen Verantwortung Deutschlands aus der NS-Zeit und zum Schutz jüdischen Lebens.

Ausschluss bei verfassungsfeindlichen Aktivitäten
06
Integrität

Keine erheblichen Vorstrafen

Keine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen. Kleinere Verurteilungen können unter Umständen unberücksichtigt bleiben.

Einzelfallprüfung durch die Behörde bei Grenzfällen
Ausnahmen

Wenn Ihr Fall vom Standard abweicht.

Das Gesetz kennt zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen. Die häufigsten betreffen die verkürzte Frist für Ehegatten Deutscher (§ 9 StAG), erleichterte Nachweise bei Krankheit, und spezielle Konstellationen für Kontingentflüchtlinge und anerkannte Schutzberechtigte.

Fall A

Verkürzung auf 3 Jahre (Ehegatten Deutscher)

Ehegatt:innen und eingetragene Lebenspartner:innen Deutscher können sich nach § 9 StAG bereits nach drei Jahren rechtmäßigen Aufenthalts einbürgern lassen, sofern die Ehe oder Lebenspartnerschaft seit mindestens zwei Jahren besteht. Die frühere Verkürzung auf 3 Jahre bei besonderen Integrationsleistungen (§ 10 Abs. 3 StAG a. F.) ist dagegen seit dem 30. Oktober 2025 ersatzlos abgeschafft.

Fall B

Anerkannte Schutzberechtigte

Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention und Personen mit subsidiärem Schutz können unter Umständen bereits nach drei Jahren einen Antrag stellen. Die Regelung betrifft insbesondere Personen, die über das UN-Kontingent aufgenommen wurden.

Fall C

Gastarbeitergeneration

Für ehemalige Vertragsarbeiter der DDR sowie Gastarbeiter der ersten Generation gelten nach der Reform 2024 erleichterte Nachweispflichten beim Einbürgerungstest und bei den Deutschkenntnissen. Hintergrund ist die Anerkennung langjähriger Lebensleistung.

Fall D

Härtefallklausel bei Sprache & Test

Personen mit nachgewiesener körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit oder Behinderung können von den Anforderungen an Sprachnachweis und Einbürgerungstest befreit werden. Die Behörde prüft den Einzelfall auf medizinischer Grundlage.

Fall E

Unverschuldete Sozialleistungen

Der Bezug von Bürgergeld schließt die Einbürgerung nicht zwingend aus, wenn er unverschuldet ist — etwa bei Alleinerziehenden mit Betreuungspflichten, bei nachgewiesener Arbeitslosigkeit trotz aktiver Bemühungen oder bei krankheitsbedingter Erwerbsminderung.

Nicht sicher, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen?

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Ausschluss

Wann die Einbürgerung versagt wird.

Unabhängig davon, ob die sechs Kernvoraussetzungen erfüllt sind, gibt es Sachverhalte, die eine Einbürgerung zwingend ausschließen. Diese Gründe sind im Gesetz abschließend geregelt.

Erhebliche Vorstrafen

Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen. Parallele Verfahren oder laufende Ermittlungen führen in der Regel zu einer Aussetzung der Entscheidung.

Verfassungsfeindliche Bestrebungen

Aktuelle oder frühere Mitgliedschaft in extremistischen Organisationen, Unterstützung verfassungsfeindlicher Gruppen, öffentliche Billigung terroristischer Akte oder nachweisliche Beteiligung an solchen Aktivitäten.

Antisemitische oder rassistische Handlungen

Nachweislich antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtende Handlungen — seit der Reform 2024 explizit im Gesetz verankert. Auch in sozialen Medien dokumentierte Äußerungen können relevant sein.

Mehrfachehen

Das Führen einer Mehrfachehe ist mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar und schließt die Einbürgerung aus. Dies gilt auch für im Ausland geschlossene Mehrfachehen, die in Deutschland fortgeführt werden.

Scheinerklärungen

Abgabe unrichtiger Angaben in einem Einbürgerungs- oder aufenthaltsrechtlichen Verfahren — etwa Scheinvaterschaften, Scheinehen oder falsche Identitätsangaben. Eine bereits erfolgte Einbürgerung kann in diesen Fällen rückwirkend zurückgenommen werden.

Fehlende oder illegale Identität

Die Identität muss eindeutig geklärt sein. Personen ohne gültige Ausweisdokumente oder mit nicht auflösbaren Zweifeln an der Identität können grundsätzlich nicht eingebürgert werden — außer bei anerkannten Schutzberechtigten unter bestimmten Voraussetzungen.

Weiterführende Informationen

Detailseiten zu Ihrer Situation.

Jeder Einbürgerungsantrag hat seine Besonderheiten — je nach Herkunftsland, Wohnort und persönlicher Lage. Diese Seiten vertiefen die Voraussetzungen für die häufigsten Konstellationen.

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