Einbürgerung in den Bundesländern.
Einbürgerung ist Ländersache: jedes Bundesland organisiert seine kommunalen Einbürgerungsbehörden eigenständig, mit eigenen Verwaltungsvorschriften und unterschiedlichen Bearbeitungszeiten. Wählen Sie Ihr Bundesland für die Detail-Übersicht der Behörden, Bearbeitungszeiten und landesspezifischen Hinweise.
Warum die Bundesländer wichtig sind.
Das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) ist Bundesrecht — die Voraussetzungen für die Einbürgerung sind in ganz Deutschland gleich. Die Antragstellung erfolgt jedoch bei der kommunalen Einbürgerungsbehörde Ihres Wohnsitzes.
Die Bundesländer regeln per eigenen Verwaltungsvorschriften, welche Dokumente konkret verlangt werden, ob es ein Online-Portal gibt, wie lange die Bearbeitung typischerweise dauert und wie streng der Lebensunterhalts-Nachweis ausgelegt wird. Diese Hub-Seite verlinkt auf die jeweilige Bundesland-Detailseite mit den lokalen Eigenheiten.
Sie wissen nicht, ob Sie eingebürgert werden können?
Der civitas. Voraussetzungs-Check prüft in 3 Minuten, ob Sie alle Voraussetzungen nach §10 StAG erfüllen — kostenlos und ohne Anmeldung.
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