01Anschrift & Erreichbarkeit
Die Einbürgerungsbehörde Landeshauptstadt Dresden — Ausländerbehörde, Staatsangehörigkeitsangelegenheiten befindet sich in der Theaterstraße 11-15, 01067 Dresden. Persönliche Vorsprache ist üblicherweise nur mit Termin möglich.
02Antragsweg & Erreichbarkeit in Dresden
Der Antrag wird in dieser Stadt vorrangig über das Online-Portal eingereicht. Online-Terminvereinbarung. Antragstellung nach persönlichem Beratungsgespräch.
03Kontext: Sachsen
Dresden liegt in Sachsen..
04Häufige Fragen zur Einbürgerung in Dresden
05Dokumenten-Checkliste für Dresden
Folgende Dokumente werden in Dresden bei einer Einbürgerung nach § 10 StAG in der Regel erwartet. Die konkrete Liste kann je nach Einzelfall variieren — bei Familienanträgen kommen Anlagen pro Person hinzu.
- Gültiger Reisepass (biometrisch) — bei Mehrstaatigkeit alle vorlegen
- Aufenthaltstitel mit Beleg über mindestens 5 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt
- Sprachzertifikat B1 (telc, Goethe, ÖSD oder DTZ) oder anerkannte Alternative
- Einbürgerungstest-Zeugnis mit mindestens 17/33 Punkten
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
- Führungszeugnis aus dem deutschen Bundeszentralregister
- Geburtsurkunde mit Apostille und beglaubigter Übersetzung
- Heiratsurkunde mit Apostille (falls verheiratet)
- Erweiterte Meldebescheinigung als Aufenthaltsverlauf-Triangulation
- Tabellarischer Lebenslauf mit lückenlosem Aufenthaltsverlauf
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen des Antrags-Formulars findet sich im Beitrag Einbürgerungsantrag-Formular ausfüllen; für den Lebenslauf gibt es einen eigenen Ratgeber.