__TODO_TR__ Einbürgerung Voraussetzungen — was § 10 StAG verlangt
__TODO_TR__ Wer in Deutschland eingebürgert werden möchte, muss nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) eine Reihe klarer Bedingungen erfüllen. Dieser Artikel erklärt jede einzelne — kompakt, mit Paragraph-Bezug und Beispielen.
__TODO_TR__ Worum geht es bei § 10 StAG
__TODO_TR__ Der § 10 StAG ist die zentrale Norm der Anspruchseinbürgerung. Wer die dort aufgelisteten Kriterien erfüllt, hat einen Anspruch auf Einbürgerung — die Behörde darf dann nicht mehr nach Ermessen entscheiden, sondern muss einbürgern.
__TODO_TR__ Die Voraussetzungen sind in den Absätzen 1 bis 4 formuliert. Wir gehen jeden Block einzeln durch und nennen, welche Nachweise üblich sind.
__TODO_TR__ Aufenthaltsdauer (§ 10 Abs. 1 Nr. 1)
__TODO_TR__ Pflicht ist ein rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt von mindestens fünf Jahren in Deutschland. Bei besonderen Integrationsleistungen verkürzt sich die Frist auf drei Jahre.
__TODO_TR__ „Rechtmäßig" heißt mit gültigem Aufenthaltstitel — Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU oder Freizügigkeitsrecht. Touristen-, Geduldeten- oder reine Aufenthaltsgestattungs-Zeiten zählen nicht.
__TODO_TR__ Sprachkenntnisse B1 (§ 10 Abs. 1 Nr. 6)
__TODO_TR__ Verlangt wird ein B1-Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen. Der Nachweis erfolgt klassisch über ein Zertifikat — Goethe B1, telc Deutsch B1, ÖSD B1, oder den Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ).
__TODO_TR__ Bei deutschsprachigem Schul- oder Berufsabschluss ist der Sprachnachweis in der Regel nicht zusätzlich erforderlich; das Abschlusszeugnis genügt. Bei Zweifeln führt die Behörde ein Sprachgespräch.
__TODO_TR__ Gesicherter Lebensunterhalt (§ 10 Abs. 1 Nr. 3)
__TODO_TR__ Der Antragsteller muss seinen Lebensunterhalt — und den der unterhaltsberechtigten Familienangehörigen — ohne Leistungen nach SGB II oder SGB XII bestreiten können.
__TODO_TR__ Vorübergehender Bezug zwischen Job-Wechseln ist unschädlich, dauerhafter Bezug schließt die Einbürgerung aus. Wohngeld, Kindergeld, BAföG, Erwerbsminderungs- und Altersrente gelten nicht als schädliche Leistungen.
__TODO_TR__ Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (§ 10 Abs. 1 Nr. 1)
__TODO_TR__ Schriftliche Loyalitätserklärung, in der ausgeschlossen wird, dass der Antragsteller verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt oder unterstützt. Verfassungsschutz-Anfragen prüfen die Selbsterklärung.
__TODO_TR__ Mehrstaatigkeit seit Juni 2024
__TODO_TR__ Mit der StAG-Reform 2024 ist die Mehrstaatigkeit allgemein erlaubt: Es muss kein bisheriger Pass mehr aufgegeben werden. Ausnahmen gelten weiter für Einzelfälle nach § 25 StAG (z.B. öffentlicher Dienst des Herkunftslands).
__TODO_TR__ Was sich aus § 10 StAG noch ergibt
- __TODO_TR__ Reichen 3 Jahre Aufenthalt für die Einbürgerung?
- __TODO_TR__ Nur bei besonderen Integrationsleistungen — z. B. herausragende deutsche Sprachkenntnisse (C1), ehrenamtliches Engagement oder hervorragende Leistungen im Beruf. Andernfalls bleibt die Regelfrist 5 Jahre.
- __TODO_TR__ Brauche ich einen Einbürgerungstest?
- __TODO_TR__ Ja, in der Regel — er prüft Grundkenntnisse zu Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie Lebensverhältnissen in Deutschland. Bei einem deutschen Schulabschluss entfällt der Test.
- __TODO_TR__ Was passiert mit meiner alten Staatsangehörigkeit?
- __TODO_TR__ Mit der Reform vom Juni 2024 dürfen alle Einbürgerungswilligen ihre bisherige Staatsangehörigkeit grundsätzlich behalten. Doppelte Staatsbürgerschaft ist Regelfall.
- __TODO_TR__ Wie lange dauert das Verfahren?
- __TODO_TR__ Stark behördenabhängig. Bundesweit liegen die Bearbeitungszeiten 2024–2025 typischerweise zwischen 6 und 24 Monaten — siehe Bundesland-Vergleichsseiten für konkrete Werte.
__TODO_TR__ Bereit für den 3-Minuten-Anspruchs-Check?
__TODO_TR__ Beantworten Sie drei kurze Fragen zu Aufenthalt, Sprache und Lebensunterhalt — wir zeigen Ihnen sofort, ob die Voraussetzungen nach § 10 StAG erfüllt sind.
__TODO_TR__ Anspruch in 3 Min prüfen