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Einbürgerung als Pakistaner/in

Alles was Pakistaner für die deutsche Staatsbürgerschaft wissen müssen — Dokumente, doppelte Staatsbürgerschaft und Besonderheiten.

Doppelte Staatsbürgerschaft

Pakistan erlaubt offiziell die doppelte Staatsbürgerschaft mit Deutschland (bilaterales Abkommen) — eine der wenigen Nicht-EU-Ausnahmen.

Dokumente aus Pakistan

  • Pakistanischer Reisepass mit beglaubigter Kopie
  • CNIC (Computerized National Identity Card)
  • Geburtsurkunde (B-Form) mit beglaubigter Übersetzung

Besonderheiten für Pakistaner

  • Pakistan hat ein bilaterales Abkommen mit Deutschland zur doppelten Staatsbürgerschaft
  • Dokumente über pakistanische Botschaft Berlin oder Generalkonsulat Frankfurt beschaffbar

Allgemeine Voraussetzungen

Neben den landesspezifischen Dokumenten gelten für alle Einbürgerungsbewerber die gleichen bundesweiten Voraussetzungen: 5 Jahre Aufenthalt, B1-Deutschkenntnisse, Straffreiheit, Einbürgerungstest und Selbstunterhalt.

Alle Voraussetzungen im Detail

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