Einbürgerung · Ratgeber
Einbürgerung für Kinder — Miteinbürgerung & Geburtsrecht
Kinder können bei der Einbürgerung ihrer Eltern kostengünstig miteingebürgert werden. Und: Seit 2000 erhalten in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern unter bestimmten Bedingungen automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft.
Miteinbürgerung bei Eltern-Einbürgerung
Minderjährige Kinder können gemeinsam mit dem Elternteil eingebürgert werden. Die Gebühr beträgt nur 51 € pro Kind (statt 255 € für Erwachsene). Voraussetzung: Das Kind lebt rechtmäßig in Deutschland.
Geburtsrecht (Jus soli)
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch, wenn mindestens ein Elternteil seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und eine Niederlassungserlaubnis hat. Seit StAG 2024 reichen auch 5 Jahre mit Aufenthaltserlaubnis.
Einbürgerung von Kindern allein
Auch ohne gleichzeitige Einbürgerung der Eltern können minderjährige Kinder eingebürgert werden, wenn sie die Voraussetzungen selbst erfüllen — z.B. bei sehr langer Aufenthaltsdauer oder wenn ein Elternteil bereits Deutscher ist.
Häufige Fragen
Was kostet die Miteinbürgerung meines Kindes?
51 € pro Kind unter 16 Jahren, wenn das Kind gleichzeitig mit dem Elternteil eingebürgert wird.
Muss mein Kind den Einbürgerungstest ablegen?
Nein — Kinder unter 16 Jahren sind vom Einbürgerungstest befreit.
Verliert mein Kind die andere Staatsbürgerschaft?
Nein — seit StAG 2024 ist die doppelte Staatsbürgerschaft auch für Kinder uneingeschränkt möglich.
Bereit für den Antrag?
Civitas führt dich Schritt für Schritt durch den Einbürgerungsantrag — von der Prüfung der Voraussetzungen bis zur fertigen Antragstellung.
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