Einbürgerung in Deutschland.
Die Einbürgerung nach §10 StAG ist Bundesrecht — der Antrag wird jedoch bei der kommunalen Einbürgerungsbehörde Ihres Wohnsitzes gestellt. Diese Hub-Seite verlinkt auf die Detail-Übersichten nach Bundesland, Stadt und Herkunftsland sowie auf die zentralen Cornerstone-Themen Voraussetzungen, Kosten, Dauer und Sprachnachweis.
Drei Wege in den Hub.
Drei Sub-Hubs gliedern die ~1.000 Detail-Seiten: nach Bundesland (16 Länder), nach Stadt (kommunale Einbürgerungsbehörden) und nach Herkunftsland (Mehrstaatigkeit nach Reform 2024).
Alle 16 Bundesländer mit kommunalen Behörden, durchschnittlichen Bearbeitungszeiten und Landesbesonderheiten.
Mehrstaatigkeit nach StAG-Reform 2024, länderspezifische Dokumentenanforderungen und Apostille/Legalisation.
Aufenthaltsdauer, Lebensunterhalt, Sprachnachweis B1, Einbürgerungstest — die acht Voraussetzungen nach §10 StAG.
Häufig gesuchte Städte.
Direkt-Links auf die Detail-Seiten der größten Einbürgerungs behörden. Die vollständige Liste finden Sie über den Bundesland-Hub.
Häufige Herkunftsländer.
Detail-Hinweise zu Mehrstaatigkeit, Dokumenten aus dem Heimatland und länderspezifischen Eigenheiten — sortiert nach Personenzahl in Deutschland.
Cornerstone-Themen.
Die zentralen Wissens-Säulen rund um Voraussetzungen, Kosten, Dauer und Verfahren — Stand April 2026.
Bundesrecht, kommunale Behörde.
Das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) ist Bundesrecht — die Voraussetzungen für die Einbürgerung sind in ganz Deutschland gleich. Mit der Reform 2024 wurde u.a. die Aufenthaltsdauer auf 5 Jahre verkürzt und die Mehrstaatigkeit grundsätzlich zugelassen.
Die Antragstellung erfolgt jedoch bei der kommunalen Einbürgerungsbehörde Ihres Wohnsitzes. Welche Dokumente konkret verlangt werden, ob es ein Online-Portal gibt und wie lange die Bearbeitung typischerweise dauert, regeln die Bundesländer per Verwaltungsvorschrift — die Detail-Seiten dieses Hubs zeigen die jeweiligen Eigenheiten.
Sie wissen nicht, ob Sie eingebürgert werden können?
Der civitas. Voraussetzungs-Check prüft in 3 Minuten, ob Sie alle Voraussetzungen nach §10 StAG erfüllen — kostenlos und ohne Anmeldung.
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