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Einbürgerung · Hub-Übersicht

Einbürgerung in Deutschland.

Die Einbürgerung nach §10 StAG ist Bundesrecht — der Antrag wird jedoch bei der kommunalen Einbürgerungs­behörde Ihres Wohnsitzes gestellt. Diese Hub-Seite verlinkt auf die Detail-Übersichten nach Bundesland, Stadt und Herkunftsland sowie auf die zentralen Cornerstone-Themen Voraussetzungen, Kosten, Dauer und Sprachnachweis.

StAG-Reform 2024

Bundesrecht, kommunale Behörde.

Das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) ist Bundesrecht — die Voraussetzungen für die Einbürgerung sind in ganz Deutschland gleich. Mit der Reform 2024 wurde u.a. die Aufenthaltsdauer auf 5 Jahre verkürzt und die Mehrstaatigkeit grundsätzlich zugelassen.

Die Antragstellung erfolgt jedoch bei der kommunalen Einbürgerungs­behörde Ihres Wohnsitzes. Welche Dokumente konkret verlangt werden, ob es ein Online-Portal gibt und wie lange die Bearbeitung typischerweise dauert, regeln die Bundesländer per Verwaltungsvorschrift — die Detail-Seiten dieses Hubs zeigen die jeweiligen Eigenheiten.

Sie wissen nicht, ob Sie eingebürgert werden können?

Der civitas. Voraussetzungs-Check prüft in 3 Minuten, ob Sie alle Voraussetzungen nach §10 StAG erfüllen — kostenlos und ohne Anmeldung.

Voraussetzungen prüfen
Statisch dargestellt — Stand April 2026. Stadt-, Bundesland- und Nationalitäten-Daten werden quartalsweise aktualisiert.
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