Was Ihre Einbürgerung insgesamt kostet.
Stellen Sie Ihren Fall ein: Sie sehen sofort Ihren Festpreis bei civitas. und die Amtsgebühren, die ohnehin anfallen. Beides getrennt, damit Sie wissen, wofür Sie was zahlen.
Alle Beträge stammen aus den amtlichen Gebührensätzen und unserer Preisliste. Was Ihre Behörde im Einzelfall festsetzt, kann abweichen.
Dazu kommt die Gebühr Ihrer Behörde: 255,00 €.
Die zahlen Sie nach § 38 StAG direkt an die Einbürgerungsbehörde. Sie fällt bei jedem Weg an, auch wenn Sie den Antrag selbst ausfüllen oder eine Kanzlei beauftragen.
Einbürgerungstest · Sprachnachweis B1 · Führungszeugnis · Urkunden aus dem Ausland · Beglaubigte Übersetzungen
Warum diese Posten fehlenDerselbe Antrag auf drei Wegen
Die Behördengebühr fällt in allen drei Fällen an, sie hängt nicht davon ab, wer den Antrag ausfüllt. Verglichen wird also nur, was die Aufbereitung kostet.
Die Kanzlei-Spanne ist die Einordnung von unserer Preisseite; im Einzelfall liegt sie höher. Eine Kanzlei ist dort richtig, wo es um Widerspruch, Ermessen nach § 8 StAG oder Vorstrafen geht. Das leisten wir ausdrücklich nicht.
Was zusätzlich anfallen kann
Diese Posten zahlen Sie an Dritte, nicht an uns und nicht an die Einbürgerungsbehörde. Die Beträge unterscheiden sich je nach Prüfstelle, Herkunftsland und Anzahl der Dokumente, deshalb stehen sie nicht in der Summe oben.
Rechnen Sie mit einem Festpreis.
Was civitas. kostet, steht vorher fest und ändert sich nicht. Beginnen Sie mit dem kostenlosen Anspruchs-Check oder direkt mit Ihrem Paket.