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Kostenrechner

Was Ihre Einbürgerung insgesamt kostet.

Stellen Sie Ihren Fall ein: Sie sehen sofort Ihren Festpreis bei civitas. und die Amtsgebühren, die ohnehin anfallen. Beides getrennt, damit Sie wissen, wofür Sie was zahlen.

Alle Beträge stammen aus den amtlichen Gebührensätzen und unserer Preisliste. Was Ihre Behörde im Einzelfall festsetzt, kann abweichen.

PERSONEN
255 €
Gesetzliche Behördengebühr nach § 38 StAG. Sie zahlen sie direkt an die Einbürgerungsbehörde, nicht an civitas.
Erwachsene
Kinder, die mitbeantragt werden
0
UMFANG
149 €
Ihr Festpreis bei civitas. Einmalig, kein Abo.
WARTEZEIT
0 €
Antrags-Tracker für die Wartezeit. Monatlich kündbar.
Tracker für die Wartezeit

9,90 € im Monat, monatlich kündbar. Die Bearbeitung dauert je nach Behörde 6 bis 36 Monate; einen amtlichen bundesweiten Durchschnitt gibt es nicht.

IHR FESTPREIS BEI CIVITAS.
149,00 €
Basis-Paket, einmalig

Dazu kommt die Gebühr Ihrer Behörde: 255,00 €.

Die zahlen Sie nach § 38 StAG direkt an die Einbürgerungsbehörde. Sie fällt bei jedem Weg an, auch wenn Sie den Antrag selbst ausfüllen oder eine Kanzlei beauftragen.

Alle Pakete ansehen
An civitas.Basis-Paket
149,00 €
An die Behörde1 × 255 €
255,00 €
Gesamt404,00 €
NICHT IN DIESER SUMME

Einbürgerungstest · Sprachnachweis B1 · Führungszeugnis · Urkunden aus dem Ausland · Beglaubigte Übersetzungen

Warum diese Posten fehlen
Einordnung

Derselbe Antrag auf drei Wegen

Die Behördengebühr fällt in allen drei Fällen an, sie hängt nicht davon ab, wer den Antrag ausfüllt. Verglichen wird also nur, was die Aufbereitung kostet.

Selbst ausfüllen
Formularsuche, Amtsdeutsch und Vollständigkeit liegen bei Ihnen.Aufwand: mehrere Tage
0 €
Mit civitas.
Festpreis, vorab bekannt, in sechs Sprachen.Aufwand: 30 bis 60 Minuten im Wizard
149,00 €
Anwaltskanzlei
Rechtsberatung und Vertretung, zum entsprechenden Honorar.Aufwand: Termine und Rückfragen
1.500 bis 3.500 €

Die Kanzlei-Spanne ist die Einordnung von unserer Preisseite; im Einzelfall liegt sie höher. Eine Kanzlei ist dort richtig, wo es um Widerspruch, Ermessen nach § 8 StAG oder Vorstrafen geht. Das leisten wir ausdrücklich nicht.

Nicht in der Rechnung

Was zusätzlich anfallen kann

Diese Posten zahlen Sie an Dritte, nicht an uns und nicht an die Einbürgerungsbehörde. Die Beträge unterscheiden sich je nach Prüfstelle, Herkunftsland und Anzahl der Dokumente, deshalb stehen sie nicht in der Summe oben.

Einbürgerungstest
Anmeldung bei einer vom BAMF zugelassenen Prüfstelle. Entfällt bei deutschem Schulabschluss.
Zugelassene Prüfstelle
Sprachnachweis B1
Zertifikat einer anerkannten Prüfstelle. Entfällt bei deutschem Schulabschluss.
Prüfstelle, etwa telc oder Goethe
Führungszeugnis
Behördliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, beim Bürgeramt.
Bürgeramt
Urkunden aus dem Ausland
Geburts- und Heiratsurkunde, je nach Land mit Apostille oder Legalisation.
Behörde im Herkunftsland
Beglaubigte Übersetzungen
Für fremdsprachige Urkunden, durch vereidigte Übersetzer, je Dokument.
Vereidigte Übersetzer
Bereit für den ersten Schritt?

Rechnen Sie mit einem Festpreis.

Was civitas. kostet, steht vorher fest und ändert sich nicht. Beginnen Sie mit dem kostenlosen Anspruchs-Check oder direkt mit Ihrem Paket.

Ihr Preis149,00 €