Komplementär, nicht konkurrierend.
civitas. ist kein Rechtsdienstleister. Wir bedienen den Standardantrag — und verweisen komplexe Fälle an Partnerkanzleien. Drei Kooperationsmodelle mit messbarem Beitrag zum Kanzleiergebnis.
Sechs Herausforderungen, die Migrationsrechts-Kanzleien kennen.
Einbürgerungsmandate nach § 10 und § 9 StAG sind handwerklich überwiegend Routine — honorartechnisch aber nicht immer lukrativ. Gleichzeitig fehlt ein strukturierter Kanal für die wirklich anspruchsvollen Fälle.
Standardmandat § 10 bei 10–15 Stunden Aufwand.
Anwaltliche Begleitung einer Anspruchseinbürgerung wird typischerweise mit 1.500 bis 3.500 Euro abgerechnet — bei einem tatsächlichen Zeitaufwand, der den Netto-Stundensatz unter den Kanzleidurchschnitt drückt.
Sichtbarkeit im Rechtsmarkt Migration.
Migrationsrechts-Kanzleien leben weitgehend von Mund-zu-Mund-Empfehlungen. Wachstum ist schwer planbar, der Aufwand für Online-Marketing steht oft außer Verhältnis zum erzielten Mandatsaufkommen.
Erstberatungen ohne Mandat.
Ein relevanter Teil der Anfragen führt nicht zum Mandat — weil der Fall zu einfach ist oder nicht in die Ausrichtung der Kanzlei passt. Die investierte Zeit bleibt trotzdem gebunden und typischerweise unvergütet.
Formulare statt Rechtsdogmatik.
Ein signifikanter Teil der Mandatsarbeit im Einbürgerungsrecht ist Ausfüllen, Sortieren und Nachforschen — Tätigkeiten, für die kein Anwalt ausgebildet wurde. Der Fokus verschiebt sich weg von der juristischen Substanz.
Der ideale Mandant findet Sie nicht.
§ 8 StAG Ermessenseinbürgerung, Widerspruchsverfahren nach Ablehnung, verwaltungsgerichtliche Klagen — das sind die honorartechnisch lohnenden Fälle. Aber genau diese Mandanten kommen oft erst zur Kanzlei, wenn vieles zu spät ist.
Wachstum nur mit Personal.
Klassische Kanzleien wachsen durch Neueinstellungen. In einem so spezialisierten Feld wie Migrationsrecht sind qualifizierte Anwälte schwer zu gewinnen — und der Aufbau dauert Jahre. Bestehende Teams stoßen an ihre Kapazitätsgrenze.
Wie civitas. jede dieser Herausforderungen adressiert.
Statt die Kanzlei zu ersetzen, ergänzt civitas. sie in beiden Richtungen: einfache Fälle übernehmen wir, komplexe Fälle senden wir. Was davon in Ihr Geschäftsmodell passt, entscheiden Sie.
Standardmandate abgeben.
Standardmandate nach § 10 StAG, die den Aufwand einer anwaltlichen Begleitung nicht rechtfertigen, können an civitas. weitergegeben werden. Ihr Mandant bekommt sein Produkt, Sie sparen 10 bis 15 Stunden pro Fall.
Pauschale Einmalgebühr von 50 Euro pro Verweisung. Abgerechnet monatlich, DATEV-kompatibel.
Komplexe Mandate beziehen.
civitas. prüft beim Anspruchs-Check automatisch die Standardisierbarkeit. Fälle mit § 8 Ermessenseinbürgerung, Vorstrafen, Ablehnungsbescheiden, Widersprüchen oder Klagen werden an Partnerkanzleien verwiesen — vorgefiltert, dokumentiert, übergabefähig.
Provision zwischen 150 und 350 Euro pro erfolgreich vermitteltes Mandat, abhängig vom Fall. Keine Vorabzahlung, keine Mindestabnahme.
Workflow-Tool für eigene Mandate.
Auch für Standardmandate, die Sie bewusst behalten, nutzen Sie civitas. als Wizard: der Mandant füllt digital aus, Sie prüfen anwaltlich. Der administrative Teil entfällt.
Pro Mandant eine Standard-Paket-Lizenz (299 Euro) als durchlaufender Auslage. Zeitersparnis im Kanzleibetrieb typischerweise fünf bis acht Stunden pro Mandat.
Affiliate auf der Kanzlei-Website.
Ihre Kanzlei-Website hat Besucher, die einen Standardantrag wollen — für die Sie nicht der geeignete Ansprechpartner sind. Statt abzuwinken: Link zu civitas. mit Tracking. 20 Prozent Provision pro abgeschlossenem Paket.
Bei 299 Euro Standardpaket und 20 Prozent Provision entspricht das 59,80 Euro pro Konversion — passiv, ohne Mandatsverwaltung.
Juristisch hochwertiges Fallmaterial.
Die via civitas. vermittelten Mandate sind per Definition nicht standardisierbar — also rechtlich interessant. Ermessensentscheidungen, Grundrechtsfragen, vergleichsbedürftige Biografien.
Für Kanzleien, die ihre Identität als Spezialist schärfen möchten, ist das ein kuratiertes Mandatsportfolio statt zufälligem Eingang.
Drei Einnahmeströme auf einer Oberfläche.
Referrals eingehend, Referrals ausgehend und Affiliate-Tracking — sichtbar in einer gemeinsamen Pipeline. Die folgende Darstellung zeigt ein Beispiel-Szenario mit fiktiven Mandatsdaten.
Nicht nur Effizienz — auch Umsatz.
Kanzleien verdienen an civitas. aus drei Richtungen gleichzeitig. Welche dieser Ströme Sie nutzen, ist individuell konfigurierbar — keine Mindestabnahme, keine Exklusivität.
Fallspezifische Staffelung: 150 € für einfache Biografie-Komplexität, 200 € für § 8 Ermessen und Widersprüche, 350 € für verwaltungsgerichtliche Klagen. Auszahlung bei Mandatsannahme.
Sie verweisen einen Mandanten mit einfachem § 10-Antrag an civitas. Der Mandant zahlt sein Paket direkt an uns, Sie erhalten eine Einmalgebühr — ohne weitere Mandatsverwaltung.
Bei Standardpaket 299 € ergibt das 59,80 € pro Abschluss. Passiv, ohne Mandatsverwaltung. Tracking-Link, monatliche Auszahlung, Cookies 90 Tage gültig.
Drei Wege der Zusammenarbeit.
Jedes Modell ist einzeln nutzbar, kombinierbar und jederzeit anpassbar. Der Einstieg erfolgt typischerweise über ein Modell; weitere Ströme können nach Bewährung aktiviert werden.
Bidirektionales Referral-Programm.
Eingehend: civitas. verweist komplexe Fälle an Ihre Kanzlei — sofern Sie Ihre Bereiche (§ 8, Widerspruch, Klage, Sonderfälle), Ihre regionale Zuständigkeit und Ihre Kapazität in der Partner-Konfiguration hinterlegen.
Ausgehend: Sie verweisen Standardmandate an civitas. — über einen Kanzlei-spezifischen Link oder direkt aus dem Kanzlei-Dashboard heraus. Der Mandant landet mit vorausgefüllten Daten im civitas.-Wizard.
Workflow-Tool für eigene Mandate.
Sie behalten das Mandat, nutzen aber den civitas.-Wizard für die Antragserfassung. Der Mandant füllt den Wizard in seiner Sprache aus, Sie prüfen die anwaltliche Seite und übernehmen die strategischen Punkte.
Zeitersparnis kommt aus dem Wegfall administrativer Tätigkeiten: Übersetzungen, Formular-Ausfüllen, Unterlagenprüfung, Mandantenkommunikation zu Basisfragen. Der anwaltliche Mehrwert konzentriert sich auf die wirklich juristischen Schritte.
Affiliate-Tracking auf der Kanzlei-Website.
Sie integrieren einen Tracking-Link zu civitas. auf Ihrer Kanzlei-Website — typischerweise mit einem Hinweis wie: „Für Standardantragstellende nach § 10 StAG empfehlen wir civitas."
civitas. erfasst Besucher über den Link, verfolgt sie 90 Tage (Cookies) und zahlt Ihnen 20 Prozent Provision auf jedes abgeschlossene Paket. Monatliche Abrechnung, Dashboard mit Traffic- und Konversionsstatistik.
Schnittstellen zu Ihrer bestehenden Kanzleisoftware.
civitas. ergänzt Ihre vorhandene Kanzleiinfrastruktur, ersetzt sie nicht. Adapter für die gängigen deutschen Kanzleisysteme sind verfügbar oder individuell konfigurierbar.
Automatische Synchronisation von Rechnungen, Provisionsabrechnungen und Mandatsbuchhaltung.
VerfügbarKanzleisoftware-Integration: Aktenanlage, Fristenmanagement, Dokumentenablage.
VerfügbarBesonderes elektronisches Anwaltspostfach — rechtsverbindliche Zustellung von Schriftsätzen an Behörden und Gerichte.
VerfügbarAlternative Kanzleisoftware — Adapter für Kanzleien ohne RA-MICRO-Setup.
VerfügbarDokumenten-Automatisierung für Widerspruchs- und Klageschriften auf Basis strukturierter Mandatsdaten.
Auf AnfrageProprietäre Kanzleisysteme oder eigene Entwicklungen — individuelle Schnittstelle im Pilot konfigurierbar.
Auf AnfrageKeine Konkurrenz zu Ihrer Kanzlei.
civitas. ist kein Rechtsdienstleister im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Wir bieten technische Verfahrensunterstützung — keine Auslegung von Einzelfällen, keine anwaltliche Beratung, keine Vertretung vor Behörden oder Gerichten.
Damit steht civitas. strukturell nicht in Konkurrenz zu Ihrer Kanzlei, sondern ergänzt das anwaltliche Angebot: Fälle, die anwaltliche Expertise benötigen, überlassen wir Ihnen — Fälle, die nur strukturierte Erfassung brauchen, übernehmen wir. Die Grenzziehung ist in unserer Produktarchitektur eingebaut und wird im Anspruchs-Check transparent gemacht.
Was typischerweise im Sondierungsgespräch aufkommt.
Antworten auf die fünf Fragen, die in ersten Gesprächen mit migrationsrechtlich tätigen Kanzleien regelmäßig aufkommen. Weitere Themen klären wir individuell.
Sondierungsgespräch zur Kanzlei-Kooperation.
In einem Erstgespräch von rund 45 Minuten klären wir, welches der drei Kooperationsmodelle zu Ihrer Kanzleistruktur passt und wie die konkrete Integration aussehen würde. Das Gespräch ist unverbindlich; weitere Schritte entscheiden Sie im Anschluss.