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civitas.
Unternehmensprofil

Infrastruktur für die deutsche Einbürgerung.

civitas. entwickelt die digitale Schicht für das deutsche Einbürgerungsverfahren — für Antragsteller über das Publikumsprodukt einbuergerungsservice.de, für kommunale Einbürgerungsbehörden, die das Verfahren durchführen, und für anwaltliche Kanzleien und Beratungsstellen, die ihre Mandant:innen begleiten. Die Plattform setzt auf eine gemeinsame technische Basis und ist mehrsprachig, mandantenfähig und DSGVO-konform.

Marktkontext

Ein Verfahren unter struktureller Last.

Deutschland hat 2024 sein Staatsangehörigkeitsrecht grundlegend reformiert. Die rechtlichen Hürden sind niedriger als je zuvor. Die administrativen Hürden — auf Seiten der Antragsteller wie auf Seiten der bearbeitenden Behörden — sind geblieben.

Anspruchsberechtigt
8,3Mio. Menschen in Deutschland
Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und rechtmäßigem Aufenthalt, die grundsätzlich einbürgerungsberechtigt sind. Potenzielle Fallzahl für kommunale Einbürgerungsbehörden.
Bearbeitungszeit
18Monate im Median
Zwischen Einreichung und Entscheidung. In Großstädten bis zu 24 Monate. Unvollständige Anträge verlängern den Prozess um 3–6 Monate und binden Verwaltungskapazität.
Sprachabdeckung
>70% Formulare nur auf Deutsch
Kommunale Einbürgerungsformulare sind überwiegend einsprachig. Rückfragen aufgrund missverstandener Fragen sind eine Hauptursache für Verfahrensverzögerungen.
Digitalisierungsgrad
<10% vollständig digital
Nur ein Bruchteil der Einbürgerungsbehörden bietet ein vollständig digitales Antragsverfahren. Papier-Anträge und manuelle Datenübertragung dominieren weiterhin.
Profil

Die Plattform.

civitas. ist als Mehr-Seiten-Plattform konzipiert — mit einem Publikumszugang für Antragsteller, einer Verwaltungsschicht für öffentliche Einbürgerungsbehörden und Kooperationsmodellen für anwaltliche Kanzleien und Beratungsstellen. Alle Zugänge setzen auf einer gemeinsamen technischen Basis auf. Das Unternehmen versteht sich als neutrale digitale Infrastruktur für ein öffentlich-rechtliches Verfahren — nicht als Berater, nicht als Anwaltsersatz, nicht als Vermittler.

Antragstellerseite

einbuergerungsservice.de

Der Publikumszugang führt Antragsteller in sechs Sprachen durch das Verfahren nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz. Ein digitaler Wizard erfasst die relevanten Daten und produziert einen behördenfertigen Antrag samt personalisierter Unterlagen-Checkliste für die zuständige Einbürgerungsbehörde.

Das Produkt richtet sich an Privatpersonen, die die Voraussetzungen nach § 10, § 9 oder vergleichbaren Rechtsgrundlagen erfüllen und ihren Antrag ohne anwaltliche Begleitung stellen möchten. Pauschalpreise zwischen 149 und 699 Euro, einmalig.

Institutionelle Seite

Kooperationen mit Verwaltung und Rechtsmarkt.

Für kommunale Einbürgerungsbehörden, Landkreise und Landesbehörden entwickelt civitas. die verwaltungsseitigen Module der Plattform: strukturierte Antragsannahme, Rückfrage- und Prüf-Workflows, Verfahrensstatistiken für kommunale Steuerung, Schnittstellen für bestehende Fachverfahren. Ziel: Bearbeitungsaufwand reduzieren, Rückfragen durch strukturierte Daten vermeiden, Durchlaufzeiten verkürzen.

Für anwaltliche Kanzleien mit Schwerpunkt Migrationsrecht sowie gemeinnützige Beratungsorganisationen bestehen drei Kooperationsmodelle: Workflow-Integration zur Bearbeitung von Standardmandaten, vergünstigte Konditionen für Beratungsstellen und ihre Klient:innen, sowie Referral-Programme für Mandate außerhalb des eigenen Fokus. Ausgestaltung nach individuellem Bedarf.

Technische Basis

Mandantenfähig, mehrsprachig, DSGVO-konform.

Der Betrieb erfolgt vollständig digital. Serverstandort ist ausschließlich Deutschland — sämtliche Datenverarbeitung findet auf Infrastruktur der Hetzner Online GmbH in Nürnberg statt. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (TLS 1.3), Datenbank-Verschlüsselung auf Speicherebene (AES-256).

Die Plattform ist mandantenfähig konzipiert, um verschiedene Zugangspunkte — Endkunden, Behörden, institutionelle Partner — auf einer gemeinsamen technischen Basis abzubilden, ohne Datenvermischung zwischen den Mandanten.

Positionierung

Neutrale Infrastruktur, keine Rechtsberatung.

civitas. erhebt keine Erfolgshonorare, arbeitet nicht mandatsbasiert und trifft keine rechtlichen Einzelfallbewertungen. Die Verantwortung für die Entscheidung bleibt bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde — im Privatkundengeschäft wie in institutionellen Kooperationen.

Transparente Preisstruktur im Publikumsprodukt. Im institutionellen Geschäft werden Modelle individuell vereinbart — immer auf derselben Grundlage: offene Kalkulation, keine versteckten Gebühren, kein Vendor-Lock-in.

Manifest · Vier Prinzipien

Woran civitas. sich messen lässt.

Vier Sätze, die bestimmen, was civitas. ist und was es nicht wird. Sie finden sich im Produkt, in den Preisen und in der Kommunikation wieder.

  • 01

    Kein Anwalts-Ersatz.

    civitas. löst Standardfälle nach § 10 und § 9 StAG. Wo es komplex wird — Ermessens-Einbürgerungen, Ablehnungs-Widersprüche, biografische Sonderfälle — sind Rechtsanwaltskanzleien mit Schwerpunkt Migrationsrecht der richtige Ansprechpartner.

    Mit solchen Kanzleien arbeitet civitas. auf Kooperationsbasis: als Workflow-Tool für Standardmandate, als Referral-Pfad in beide Richtungen. Das Verhältnis ist komplementär, nicht konkurrierend.

  • 02

    Keine Beratung.

    civitas. liefert strukturierte Information zum Staatsangehörigkeitsrecht und technische Formular-Ausfüllhilfe — keine Einzelfall-Empfehlung, keine Prognose, keine Erfolgs-Aussagen.

    Das Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubt Rechtsberatung nur zugelassenen Personen. Diese Grenze wird strikt eingehalten — nicht als Compliance-Übung, sondern als produktstrategische Entscheidung.

  • 03

    Keine Masche.

    Im Publikumsgeschäft vier einmalige Antragspakete zu vier Preisen — keine Upselling-Pfade während des Wizards, keine versteckten Gebühren. Der Antrags-Tracker für die Wartezeit nach Antragseingang ist optional als Begleit-Abo verfügbar.

    In institutionellen Kooperationen gilt derselbe Grundsatz: offene Kalkulation, keine Erfolgshonorare, kein Vendor-Lock-in. Was beim Vertragsabschluss ausgewiesen ist, ist was geliefert wird.

  • 04

    Keine Gatekeeper.

    Auf der Publikumsseite: sechs Sprachen, 24 Stunden täglich, 7 Tage die Woche verfügbar. Keine Beratungstermine, keine Warteliste, keine Voranfragen. Der Wizard ist direkt nach dem Kauf nutzbar.

    Auf institutioneller Seite: offene technische Dokumentation, standardisierte Schnittstellen, schnelle Integrationspfade. Digitalisierung darf nicht am Zugang zu ihr scheitern.

Einbürgerung ist ein Recht. civitas. zeigt den Weg — nicht mehr, nicht weniger.
Unternehmen

Eckdaten und Kontakt.

Rechtsträger
FirmaCivitas UG
GeschäftsführerTim Refäuter
SitzDüsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Vollständige AngabenSiehe Impressum
Kontakt
Publikumsprodukteinbuergerungsservice.de
Supporthilfe@einbuergerungsservice.de
Institutionelle Anfrageninstitutions@einbuergerungsservice.de
Pressepresse@einbuergerungsservice.de
Partnerpartner@einbuergerungsservice.de
Anfragen von Kommunen, Landkreisen, Landesbehörden, anwaltlichen Kanzleien und gemeinnützigen Beratungsorganisationen werden direkt und priorisiert bearbeitet.

Zwei Wege, ein Verfahren.

Als Antragsteller: Drei Minuten Anspruchs-Check, danach vollständiger Antrag über den Wizard. Als Institution: direkter Kontakt für Kooperationsgespräche.