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Fristen-Rechner

Wann können Sie Antrag stellen?

§ 10 StAG verlangt fünf Jahre rechtmäßigen, gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Wir rechnen Ihre verbleibende Zeit aus.

Einreise

Hinweis: Die 3-Jahres-Regel bei besonderen Integrationsleistungen wurde mit Wirkung 29.10.2025 abgeschafft. Es gilt nun grundsätzlich die 5-Jahres-Frist nach § 10 StAG.