Fristen-Rechner
Wann können Sie Antrag stellen?
§ 10 StAG verlangt fünf Jahre rechtmäßigen, gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Wir rechnen Ihre verbleibende Zeit aus.
§ 10 StAG verlangt fünf Jahre rechtmäßigen, gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Wir rechnen Ihre verbleibende Zeit aus.