Einbürgerung · Ratgeber
Einbürgerung als Selbstständige/r
Selbstständige und Freiberufler können sich einbürgern lassen — müssen aber den Nachweis der eigenständigen Lebensunterhaltssicherung durch Unternehmensunterlagen statt Gehaltsabrechnungen erbringen.
Welche Dokumente brauchst du?
Statt Gehaltsnachweis: Steuerbescheide der letzten 3 Jahre, Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder Bilanzen, Gewerbeanmeldung oder Freiberufler-Nachweis, aktueller Kontoauszug. Die Behörde prüft ob das Einkommen dauerhaft und ausreichend ist.
Was gilt als ausreichendes Einkommen?
Das Einkommen muss dauerhaft den Lebensunterhalt ohne staatliche Unterstützung sichern — für dich und deine Familie. Als Richtwert gilt: kein Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Wohngeld. Saisonale Schwankungen werden toleriert wenn der Jahresdurchschnitt stimmt.
Was wenn es schlechte Jahre gab?
Einzelne schlechte Geschäftsjahre sind nicht automatisch ausschließend — die Behörde schaut auf den Gesamttrend. Wenn du in den letzten Jahren staatliche Unterstützung bezogen hast, kann das problematisch sein. Im Zweifelsfall: anwaltliche Beratung empfehlenswert.
Häufige Fragen
Ich bin Freelancer ohne Gewerbeanmeldung — geht das?
Ja. Freiberufler (Künstler, IT, Journalisten etc.) können den Freiberufler-Status durch Steuerbescheide nachweisen. Gewerbeanmeldung nicht nötig.
Zählt Bürgergeld als schädlich?
Ja — aktueller Bürgergeld-Bezug ist grundsätzlich schädlich für die Einbürgerung. Ausnahmen: selbstverschuldet? Ausnahmetatbestände in §10 Abs. 1 StAG beachten.
Wie weit zurück schaut die Behörde?
In der Regel 3 Jahre rückwirkend. Bei Zweifeln auch länger.
Bereit für den Antrag?
Civitas führt dich Schritt für Schritt durch den Einbürgerungsantrag — von der Prüfung der Voraussetzungen bis zur fertigen Antragstellung.
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