Baden-Württemberg · Per E-Mail
Einbürgerung in Ulm
Deinen Einbürgerungsantrag für Ulm digital vorbereiten — in 30 Minuten fertig, ohne Behördendeutsch.
Zuständige Behörde
Stadt Ulm — Bürger- und Ordnungsamt, Staatsangehörigkeitsbehörde
Stadt UlmBürger- und OrdnungsamtSchwörhaus, Weinhof 1289073 UlmVoraussetzungen für die Einbürgerung
Diese Voraussetzungen gelten bundesweit — also auch in Ulm.
- Mindestens 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
- Gültige Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis
- Deutschkenntnisse auf mindestens B1-Niveau
- Nachweis der eigenständigen Lebensunterhaltssicherung
- Keine Vorstrafen (von Bedeutung nach § 12a StAG)
- Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft (Ausnahmen möglich)
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung (Einbürgerungstest)
Bearbeitungszeit in Ulm
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei deutschen Einbürgerungsbehörden liegt derzeit bei 12 bis 32 Monaten — je nach Auslastung der Behörde. Bundesweit liegen aktuell über 204.000 Anträge in Bearbeitung.
Mit einem vollständig und korrekt vorbereiteten Antrag vermeidest du Rückfragen, die den Prozess um Monate verlängern können.
Häufige Fragen zur Einbürgerung in Ulm
Wie lange dauert die Einbürgerung in Ulm?
Die Bearbeitungszeit bei der Stadt Ulm — Bürger- und Ordnungsamt, Staatsangehörigkeitsbehörde beträgt je nach Auslastung zwischen 12 und 24 Monaten. Mit einem vollständig vorbereiteten Antrag kannst du Rückfragen und Verzögerungen minimieren.
Wie reiche ich meinen Antrag in Ulm ein?
In Ulm erfolgt die Einreichung bevorzugt per e-mail. Bitte informiere dich direkt bei der Behörde über den aktuellen Einreichungsweg.
Was kostet die Einbürgerung in Ulm?
Die gesetzliche Behördengebühr beträgt 255 € pro erwachsene Person und 51 € pro miteingebürgertes Kind (unter 16). Hinzu können Kosten für beglaubigte Übersetzungen und den Einbürgerungstest kommen.
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