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Aufenthaltstitel: welcher Weg ist Ihrer?

Diese Seite stellt zwei Verfahren nebeneinander — die Verlängerung eines befristeten Titels und die Niederlassungserlaubnis, den Titel ohne Ablaufdatum. Sie sagt, was jeweils gilt. Welchen Antrag Sie stellen, bleibt Ihre Entscheidung.

Beide Verfahren laufen über Ihre Ausländerbehörde. civitas. füllt den amtlichen Antrag mit Ihren Angaben aus — geführt, in sechs Sprachen, als behördenfertiges PDF.

Die Weiche

Zwei Verfahren, dieselbe Behörde.

Der Unterschied liegt im Ziel: Das eine Verfahren setzt die Frist neu, das andere lässt sie entfallen.

01Befristeter Titel

Aufenthaltstitel verlängern

99 €einmalig je Antrag, kein Abo

Der bestehende Titel wird für einen weiteren Zeitraum erteilt. Der Aufenthaltszweck bleibt derselbe, die Frist wird neu gesetzt.

Darum geht es

  • Der Titel ist befristet und läuft zu einem festen Datum aus.
  • Rechtzeitig beantragt, gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
  • Nach der Verlängerung läuft wieder eine Frist — das Verfahren wiederholt sich.
02Unbefristeter Titel

Niederlassungserlaubnis

149 €einmalig je Antrag, kein Abo

Der unbefristete Aufenthaltstitel nach § 9 AufenthG. Er hat kein Ablaufdatum und wird nicht verlängert.

Darum geht es

  • § 9 Abs. 2 AufenthG nennt neun Voraussetzungen — darunter fünf Jahre Aufenthaltserlaubnis, gesicherter Lebensunterhalt und 60 Monate Rentenbeiträge.
  • Zu mehreren davon sieht das Gesetz Ausnahmen vor.
  • Unbefristet heißt: kein weiterer Verlängerungsantrag, keine weitere Gebühr je Verlängerung.
Nebeneinander

Was die beiden Verfahren unterscheidet.

Was der Antrag bewirkt
VerlängerungDer bestehende Titel gilt für einen weiteren Zeitraum.
NiederlassungserlaubnisDer Titel gilt ohne Ablaufdatum.
Rechtsgrundlage
VerlängerungDer Erteilungsgrund des bestehenden Titels.
Niederlassungserlaubnis§ 9 AufenthG.
Was danach kommt
VerlängerungDer nächste Verlängerungsantrag, zur nächsten Frist.
NiederlassungserlaubnisKein weiterer Verlängerungsantrag.
Preis für die Vorbereitung
Verlängerung99 € einmalig
Niederlassungserlaubnis149 € einmalig
Weiter

Beide Wege beginnen mit demselben Schritt: den eigenen Fall benennen.

Auf beiden Flächen steht, was erfasst wird, was es kostet und was am Ende herauskommt.