Aufenthaltstitel verlängern
99 €einmalig je Antrag, kein Abo
Der bestehende Titel wird für einen weiteren Zeitraum erteilt. Der Aufenthaltszweck bleibt derselbe, die Frist wird neu gesetzt.
Darum geht es
- Der Titel ist befristet und läuft zu einem festen Datum aus.
- Rechtzeitig beantragt, gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 AufenthG).
- Nach der Verlängerung läuft wieder eine Frist — das Verfahren wiederholt sich.