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Recht

§ 8 StAG Ermessenseinbürgerung: Wann der „andere Weg" lohnt

Die Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG ist die Regel — doch für bestimmte Konstellationen ist § 8 die bessere Option. Kriterien aus der Verwaltungspraxis.

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Redaktion · Inhalte zur Einbürgerung
Veröffentlicht / Lesedauer
22. März 2026 · 9 Min.

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