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Einbürgerung als Türkeier/in

Alles was Türkeier für die deutsche Staatsbürgerschaft wissen müssen — Dokumente, doppelte Staatsbürgerschaft und Besonderheiten.

Doppelte Staatsbürgerschaft

Seit dem StAG 2024 ist die doppelte Staatsbürgerschaft für türkische Staatsangehörige uneingeschränkt möglich. Die bisherige Ausnahmeregelung ist entfallen.

Dokumente aus Türkei

  • Türkischer Reisepass (aktuell, beglaubigte Kopie)
  • Nüfus cüzdanı (Personalausweis) mit beglaubigter Übersetzung
  • Geburtsurkunde (Doğum cüzdanı) mit beglaubigter Übersetzung
  • Heiratsurkunde (falls verheiratet) mit beglaubigter Übersetzung
  • Führungszeugnis aus der Türkei (Sabıka kaydı) — nicht älter als 6 Monate

Besonderheiten für Türkeier

  • Seit StAG 2024 keine Aufgabe der türkischen Staatsbürgerschaft mehr nötig
  • Türkische Dokumente benötigen immer eine vereidigte Übersetzung ins Deutsche
  • Apostille oder Legalisation für türkische Urkunden erforderlich

Allgemeine Voraussetzungen

Neben den landesspezifischen Dokumenten gelten für alle Einbürgerungsbewerber die gleichen bundesweiten Voraussetzungen: 5 Jahre Aufenthalt, B1-Deutschkenntnisse, Straffreiheit, Einbürgerungstest und Selbstunterhalt.

Alle Voraussetzungen im Detail

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