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Pressemitteilung

civitas. startet Fördertarif für gemeinnützige Migrationsberatung

Vergünstigte Konditionen für gemeinnützige Träger der Migrationsberatung — Details auf Anfrage.

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civitas. Redaktion
Redaktion · Inhalte zur Einbürgerung
Veröffentlicht / Lesedauer
05. April 2026 · 3 Min.

Die Civitas UG baut ihr Kooperationsangebot für gemeinnützige Migrationsberatung aus. Mit einem Fördertarif erhalten gemeinnützig anerkannte Träger der Migrationsberatung vergünstigte Konditionen für den Zugang zur civitas.-Plattform. Ausgestaltung und Volumen werden im Einzelfall vereinbart.

Adressaten

Das Angebot richtet sich an Träger der Migrationsberatung, die nach § 52 der Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt sind — etwa Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände, freier Träger sowie gemeinnütziger Vereine. Der Nachweis erfolgt regelmäßig durch den Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamts. Die konkrete Ausgestaltung des Fördertarifs richtet sich nach Größe der Organisation, Zahl der jährlich begleiteten Ratsuchenden und gewünschtem Funktionsumfang. Bindende Konditionen werden im Einzelfall schriftlich vereinbart.

Funktionsumfang

Der Plattform-Zugang umfasst den vollständigen Antrags-Wizard in sechs Sprachen — Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch, Russisch und Ukrainisch — sowie die kommunal angepasste Unterlagen-Checkliste und das behördenfertige Antrags-PDF nach Staatsangehörigkeitsgesetz. Eine mandantenfähige Berater:innen-Schicht erlaubt es, mehrere Mitarbeitende einer Organisation produktiv zu schalten, ohne dass Daten zwischen Trägern oder einzelnen Akten vermischt werden. Datenverarbeitung findet ausschließlich auf Infrastruktur in Deutschland statt; die Plattform ist DSGVO-konform aufgesetzt.

Abgrenzung zur Rechtsberatung

civitas. ist ein technisches Werkzeug zur strukturierten Antragsaufbereitung, keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Die Plattform unterstützt die Erfassung relevanter Sachverhalte und die Erzeugung des behördenfertigen Antrags; die rechtliche Bewertung im Einzelfall — einschließlich Ermessens-Konstellationen, biografischer Sonderfälle, Widerspruchsverfahren oder Übergangsfällen nach § 40a StAG — verbleibt im jeweiligen Beratungsauftrag der Migrationsberatungsstelle und gegebenenfalls der hinzugezogenen anwaltlichen Vertretung.

Bewerbung

Anfragen interessierter Träger nimmt die Civitas UG direkt über das Kontakt-Formular für Beratungsstellen entgegen — abrufbar auf civitas. Kontakt mit Auswahl der Kategorie „Migrationsberatungsstelle". Eine erste Sichtung der Voraussetzungen und ein Angebot zur Ausgestaltung erfolgen kurzfristig nach Eingang. Beizufügen sind: Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid oder gleichwertig), eine kurze Darstellung des Trägers und der Migrationsberatungs-Tätigkeit sowie Angaben zur erwarteten Nutzung.

Hintergrund

Die Civitas UG entwickelt eine digitale Schicht für das deutsche Einbürgerungsverfahren, die alle Akteursgruppen eines Antrags miteinander verbindet — Antragstellende, kommunale Einbürgerungsbehörden, Migrationsrechts-Kanzleien und Migrationsberatungsstellen. Hintergrund zum Plattform-Konzept gibt das Unternehmensprofil; die fachliche Grundlage für Beratungsgespräche ist systematisch aufbereitet auf der Pillar-Page Voraussetzungen für die Einbürgerung.

civitas. Redaktion

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