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Aufenthaltstitel-Verlängerung · Hamburg

Aufenthaltstitel verlängern in Hamburg.

Zuständige Ausländerbehörde, Frist nach § 81 AufenthG, Unterlagen und Ablauf — kompakt für Antragstellende mit Wohnsitz in Hamburg. civitas. hilft beim Ausfüllen des Antrags und beim Zusammenstellen der Unterlagen.

Sie behalten die Kontrolle über Titel und Vordruck. civitas. bereitet Ihren Verlängerungsantrag strukturiert vor — Sie reichen selbst bei Ihrer Ausländerbehörde ein.
Zuständige Stelle
Hamburg
Ausländerbehörde
Bundesland
Hamburg
HH
Gemeindeschlüssel
02000
AGS
Zuständigkeit

Ihre Behörde und ihr Vordruck.

Zuständige BehördeHamburg
Amtlicher Formular-TitelAntrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels
BundeslandHamburg (HH)
Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS)02000

Angaben zum amtlichen Vordruck aus dem civitas. Formular-Verzeichnis. Adresse, Öffnungszeiten und Termin-Portal entnehmen Sie bitte der offiziellen Website der Ausländerbehörde Hamburg.

So läuft die Verlängerung

Von der Frist zum Antrag.

Die folgenden Schritte gelten bundeseinheitlich nach dem Aufenthaltsgesetz. Die Prüfung und Entscheidung im Einzelfall trifft die Ausländerbehörde Hamburg.

01

Frist prüfen

Beantragen Sie die Verlängerung vor Ablauf Ihres Titels. Ein fristgerechter Antrag löst die Fortbestandsfiktion nach § 81 Abs. 4 AufenthG aus. Fristen & Fiktionsbescheinigung

02

Unterlagen zusammenstellen

Pass, Nachweise zu Wohnung, Lebensunterhalt und Zweck des Aufenthalts — je nach Titel unterschiedlich. Unterlagen-Checkliste

03

Termin bei der Behörde

Die Ausländerbehörde Hamburg bearbeitet den Antrag; für Biometrie und Abholung der eAT-Karte ist meist ein Termin nötig. Ablauf & Termin

04

Antrag vorbereiten & einreichen

civitas. führt Sie durch die Angaben und hilft beim Ausfüllen des amtlichen Vordrucks. Sie reichen selbst bei der Ausländerbehörde Hamburg ein.

Bereit, den Antrag für Hamburg vorzubereiten?
Sie wählen Titel und amtlichen Vordruck selbst — civitas. hilft beim Ausfüllen.
Verlängerung starten
Häufige Fragen

Verlängerung in Hamburg.

Antworten auf die häufigsten Fragen — ohne Rechtsberatung, mit Verweis auf die zuständige Stelle.

01Welche Behörde ist für die Verlängerung des Aufenthaltstitels in Hamburg zuständig?
Zuständig ist die Ausländerbehörde Hamburg. Der dort verwendete amtliche Vordruck heißt „Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels". Amtlicher Gemeindeschlüssel: 02000. Den Antrag reichen Sie selbst bei dieser Behörde ein.
02Wann sollte ich die Verlängerung in Hamburg beantragen?
Stellen Sie den Verlängerungsantrag vor Ablauf Ihres Titels — in der Praxis meist rund 8 Wochen vorher, damit Termin und Unterlagen zusammenkommen. Entscheidend ist der Antragseingang bei der Behörde: Ein vor Ablauf gestellter Antrag löst die Fortbestandsfiktion nach § 81 Abs. 4 AufenthG aus, der bisherige Titel gilt dann bis zur Entscheidung als fortbestehend.
03Was passiert, wenn mein Titel während der Bearbeitung abläuft?
Bei rechtzeitigem Antrag gilt der bisherige Aufenthaltstitel nach § 81 Abs. 4 AufenthG als fortbestehend, bis die Ausländerbehörde entscheidet. Als Nachweis stellt sie eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 AufenthG aus. Wird der Antrag erst nach Ablauf gestellt, tritt diese Wirkung nicht automatisch ein.
04Was kostet die Verlängerung in Hamburg?
Die Gebühren sind bundeseinheitlich in der Aufenthaltsverordnung geregelt und werden nicht je Stadt festgesetzt: § 45 AufenthV für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, § 45c AufenthV für die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT). Für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige gilt die Ermäßigung nach § 52a AufenthV. Die konkrete Festsetzung nimmt die Behörde vor.
05Kann ich den Verlängerungsantrag für Hamburg online vorbereiten?
Ja. civitas. führt Sie strukturiert durch die Angaben und hilft beim Ausfüllen des amtlichen Vordrucks sowie beim Zusammenstellen der Unterlagen. Sie wählen Titel und Vordruck selbst aus und reichen den Antrag selbst bei der Ausländerbehörde Hamburg ein.
06Ist civitas. eine Behörde in Hamburg?
Nein. civitas. ist ein privater Dienstleister für die Antragsvorbereitung. Die Entscheidung über Ihren Antrag trifft allein die Ausländerbehörde Hamburg.

Diese Seite erklärt allgemein das amtliche Verlängerungsverfahren für Antragstellende mit Wohnsitz in Hamburg. civitas. wählt keinen Aufenthaltstitel für Sie aus und trifft keine Erfolgsprognose — Sie wählen Titel und amtlichen Vordruck selbst und reichen selbst bei der Behörde ein. In komplexen Einzelfällen wenden Sie sich an eine Rechtsanwaltskanzlei. Verbindlich sind allein die Vorgaben der zuständigen Ausländerbehörde.

Bereit für den Antrag?

Aufenthaltstitel verlängern in Hamburg
gut vorbereitet einreichen.

civitas. führt Sie durch die Angaben und hilft beim Ausfüllen des amtlichen Vordrucks Ihrer Ausländerbehörde. Sie wählen Titel und Formular selbst und reichen selbst ein.