Zum Hauptinhalt springen
Ratgeber

Aufenthaltstitel verlängern: Kosten & Gebühren 2026 (AufenthV)

Wer seinen Aufenthaltstitel verlängert, zahlt dafür eine Verwaltungsgebühr an die Ausländerbehörde. Wie hoch sie ist, steht nicht im Ermessen der Behörde, sondern ist bundesweit einheitlich in der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) festgelegt. Dieser Beitrag listet die relevanten Gebühren 2026 mit der jeweiligen Fundstelle auf: die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, die Fiktionsbescheinigung, die Niederlassungserlaubnis und die Ermäßigung für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen?

In drei Minuten sehen Sie, wo Sie stehen — welche Voraussetzungen Sie heute schon erfüllen. Kostenlos und ohne Anmeldung.

Jetzt kostenlos prüfen

Kostenlos · ohne Anmeldung · in 3 Minuten · privater Dienstleister, keine Behörde

Die Verlängerung selbst ist im Beitrag Aufenthaltstitel verlängern: der Leitfaden Schritt für Schritt erklärt. Hier geht es allein um die Kosten.

Die zentrale Vorschrift ist § 45 AufenthV. Für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis unterscheidet die Verordnung danach, für wie lange weiter verlängert wird:

AmtshandlungGebühr
Verlängerung für einen weiteren Aufenthalt bis zu 3 Monaten96 €
Verlängerung für einen weiteren Aufenthalt von mehr als 3 Monaten93 €
Zweckwechsel, der mit einer Verlängerung verbunden ist98 €

Der auf den ersten Blick überraschende Punkt: Eine Verlängerung um mehr als drei Monate ist mit 93 € günstiger als eine Verlängerung um bis zu drei Monaten (96 €). Das ist keine Rechenfehler-Vermutung, sondern so in der Gebührenordnung angelegt. Welcher Fall bei Ihnen einschlägig ist, entscheidet die Ausländerbehörde anhand der bewilligten Geltungsdauer.

Wird nicht verlängert, sondern ein Titel erstmals erteilt, gelten ebenfalls die Sätze aus § 45 AufenthV:

AmtshandlungGebühr
Ersterteilung einer Aufenthaltserlaubnis / Blauen Karte EU (Geltung bis 1 Jahr)100 €
Ersterteilung einer Aufenthaltserlaubnis / Blauen Karte EU (Geltung über 1 Jahr)100 €

Die Ersterteilung ist mit 100 € also etwas teurer als die reine Verlängerung. Für die mobile ICT-Karte gelten gesonderte Sätze (Erteilung 80 €, Verlängerung 70 €).

Zwei häufige Nebengebühren fallen im Verlängerungsverfahren an — beide regelt § 47 Abs. 1 AufenthV:

AmtshandlungFundstelleGebühr
Fiktionsbescheinigung (§ 81 Abs. 5 AufenthG)§ 47 Abs. 1 Nr. 8 AufenthV13 €
Aufenthaltstitel auf besonderem Blatt§ 47 Abs. 1 Nr. 10 AufenthV18 €

Die Fiktionsbescheinigung (13 €) ist der Nachweis darüber, dass Ihr Antrag eine Fortbestands- oder Erlaubnisfiktion ausgelöst hat und Sie sich während der Bearbeitung rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten. Wann sie ausgestellt wird und was sie bewirkt, erklärt der Beitrag Fristen & Fiktionsbescheinigung.

Verlängerung mit civitas. vorbereiten →

Unterlagen-Checkliste per E-Mail

Tragen Sie sich ein — wir senden Ihnen die Unterlagen-Checkliste für die Einbürgerung nach § 10 StAG direkt per E-Mail. Den Anspruchs-Check können Sie sofort starten.

Die Niederlassungserlaubnis ist der unbefristete Aufenthaltstitel und damit oft die nächste Stufe nach mehreren Verlängerungen. Ihre Gebühren regelt § 44 AufenthV:

FallgruppeFundstelleGebühr
Niederlassungserlaubnis — übrige Fälle§ 44 AufenthV113 €
Niederlassungserlaubnis für Selbständige (§ 21 Abs. 4 AufenthG)§ 44 AufenthV124 €
Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte (§ 18c Abs. 3 AufenthG)§ 44 AufenthV147 €

Welche Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis gelten (§ 9 AufenthG), erläutert der Beitrag Niederlassungserlaubnis: Voraussetzungen.

Der Aufenthaltstitel wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) auf einer Chipkarte ausgestellt (§ 78 Abs. 1 AufenthG). Diese Karte hat eine technische Nutzungsdauer — bei einem unbefristeten Titel (Niederlassungserlaubnis) läuft die Karte ab, nicht der Titel selbst. Muss das Dokument neu ausgestellt werden, obwohl der Titel fortbesteht, regelt die Gebühr § 45c AufenthV:

AmtshandlungFundstelleGebühr
Neuausstellung eines eAT-Dokuments (§ 78 Abs. 1 AufenthG)§ 45c Abs. 1 AufenthV67 €

Die 67 € fallen nach dem Wortlaut des § 45c Abs. 1 AufenthV an, wenn die Neuausstellung notwendig wird auf Grund

  • des Ablaufs der Gültigkeitsdauer des bisherigen Pass- oder Passersatzpapiers (Nr. 1),
  • des Ablaufs der technischen Kartennutzungsdauer oder einer sonstigen Änderung der in § 78 Abs. 1 Satz 3 AufenthG aufgeführten Angaben (Nr. 2),
  • des Verlustes des Dokuments (Nr. 3),
  • des Verlustes der technischen Funktionsfähigkeit des Chips (Nr. 4) oder
  • einer Beantragung nach § 105b Satz 2 AufenthG (Nr. 5).

Für den Defekt-Fall (Nr. 4) sieht § 45c Abs. 2 AufenthV vor, dass die Gebühr entfällt, „wenn der Ausländer den Defekt nicht durch einen unsachgemäßen Gebrauch oder eine unsachgemäße Verwendung herbeigeführt hat". Diese Neuausstellung ist von der eigentlichen Verlängerung des Titels zu unterscheiden — sie betrifft allein das Dokument. Ob im Einzelfall eine Neuausstellung erforderlich ist und welche Gebühr festgesetzt wird, entscheidet die zuständige Ausländerbehörde. Was zu tun ist, wenn die Karte bereits abgelaufen ist, erläutert der Beitrag Titel abgelaufen.

Für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige — abgeleitet aus dem Assoziationsrecht EWG/Türkei (ARB 1/80) und der Stillhalteklausel — sieht § 52a AufenthV eine reduzierte Gebühr vor. Für Titel nach den §§ 44–45 AufenthV u. a. wird danach nur

„eine Gebühr in Höhe der für die Ausstellung von Personalausweisen an Deutsche erhobenen Gebühr"

erhoben; für Personen unter 24 Jahren die entsprechend niedrigere Rate. In bestimmten Fällen (etwa § 45b Abs. 2 oder § 47 Abs. 1 Nr. 11 AufenthV) beträgt die Gebühr 8 €. Von einzelnen Gebühren sind Assoziationsberechtigte sogar ganz befreit — nach § 52a Abs. 3 Nr. 2 AufenthV unter anderem von der Gebühr für die Fiktionsbescheinigung (§ 47 Abs. 1 Nr. 8).

Der Betrag ist damit an die aktuelle Personalausweis-Gebühr gekoppelt — nicht an einen festen Euro-Wert in der AufenthV. Für den deutschen Personalausweis gelten derzeit diese Sätze (Personalausweisgebührenverordnung – PAuswGebV):

Personalausweis (Referenzgröße für § 52a)Gebühr
ab 24 Jahren (10 Jahre gültig)46 €
unter 24 Jahren (6 Jahre gültig)27,60 €

Wichtig: Die 46 € bzw. 27,60 € sind die aktuelle Gebühr für den Personalausweis, auf die § 52a AufenthV verweist — sie sind keine eigenständige AufenthV-Zahl. Ändert der Gesetzgeber die Personalausweis-Gebühr, ändert sich auch der über § 52a maßgebliche Betrag. Ob die Voraussetzungen des § 52a in Ihrem Fall vorliegen, prüft abschließend die zuständige Ausländerbehörde.

Neben der Sonderregel für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige (§ 52a) kennt die AufenthV zwei weitere Wege zu reduzierten oder entfallenden Gebühren:

  • § 52 AufenthV — Gebührenbefreiungen und -ermäßigungen für bestimmte Personengruppen. Die Norm befreit oder entlastet unter anderem Familienangehörige Deutscher (etwa Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige ledige Kinder Deutscher), anerkannte Schutzberechtigte, Stipendiaten sowie bestimmte Schüler, Studierende und Forscher. Ob Ihre Konstellation unter eine dieser Fallgruppen fällt, ergibt sich aus dem Wortlaut des § 52 AufenthV — die Zuordnung trifft die zuständige Ausländerbehörde.
  • § 53 AufenthV — Befreiung und Ermäßigung aus Billigkeit. Ausländer, die ihren Lebensunterhalt nur mit Sozialleistungen bestreiten können, sind nach § 53 Abs. 1 AufenthV von bestimmten Gebühren befreit. Ergänzend können Gebühren nach § 53 Abs. 2 AufenthV ermäßigt oder ganz erlassen werden, „wenn es mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Gebührenpflichtigen in Deutschland geboten ist". Das ist eine Einzelfallentscheidung der Behörde, kein Automatismus.

Einen pauschalen Kinder- oder Minderjährigen-Rabatt auf die reine Verlängerung sieht die AufenthV nicht vor. Ob im Einzelfall eine Befreiung oder Ermäßigung greift, prüft allein die zuständige Ausländerbehörde anhand der §§ 52, 53 AufenthV.

Alle in diesem Beitrag genannten Beträge sind Verwaltungsgebühren der Ausländerbehörde nach der AufenthV. Sie sind getrennt von etwaigen Dienstleistungskosten — etwa wenn Sie sich beim Zusammenstellen des Antrags unterstützen lassen. Was die Vorbereitung mit civitas. kostet, steht transparent unter Preise von civitas.; die amtliche Gebühr zahlen Sie in jedem Fall direkt an die Behörde.

civitas. ist eine private Antragsassistenz — keine Behörde und keine Rechtsanwaltskanzlei. Wir übernehmen keine Rechtsberatung und legen keine Gebühren fest; wir helfen beim Ausfüllen und Zusammenstellen des Antrags. Die Gebührenfestsetzung und die Entscheidung liegen allein bei der Ausländerbehörde.

Was kostet die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis?

Nach § 45 AufenthV 93 € bei einer Verlängerung um mehr als 3 Monate und 96 € bei einer Verlängerung um bis zu 3 Monaten. Ein mit der Verlängerung verbundener Zweckwechsel kostet 98 €.

Warum ist die kürzere Verlängerung teurer?

So ist es in § 45 AufenthV festgelegt: Die Verlängerung um bis zu drei Monaten kostet 96 €, die um mehr als drei Monate 93 €. Welcher Fall gilt, richtet sich nach der bewilligten Geltungsdauer.

Was kostet die Fiktionsbescheinigung?

13 € nach § 47 Abs. 1 Nr. 8 AufenthV. Sie dokumentiert die Wirkung Ihrer Antragstellung nach § 81 Abs. 5 AufenthG.

Zahle ich die 13 € bei jeder neuen Fiktionsbescheinigung erneut?

Die Gebühr nach § 47 Abs. 1 Nr. 8 AufenthV fällt „für die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung" an — also je Ausstellung. Eine Fiktionsbescheinigung wird befristet ausgestellt; dauert die Bearbeitung des Verlängerungsantrags länger, kann die Ausländerbehörde eine neue Fiktionsbescheinigung ausstellen, für die die Gebühr erneut anfällt. Für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige gilt die bereits genannte Befreiung nach § 52a Abs. 3 Nr. 2 AufenthV — sie sind von der Gebühr für die Fiktionsbescheinigung befreit. Ob und wie oft eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt wird, entscheidet die zuständige Ausländerbehörde.

Was kostet die Niederlassungserlaubnis?

Nach § 44 AufenthV in den übrigen Fällen 113 €, für Selbständige (§ 21 Abs. 4 AufenthG) 124 € und für Hochqualifizierte (§ 18c Abs. 3 AufenthG) 147 €.

Zahlen türkische Staatsangehörige weniger?

Assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige zahlen nach § 52a AufenthV nur eine Gebühr in Höhe der Personalausweis-Gebühr — derzeit 46 € bzw. 27,60 € für unter 24-Jährige (nach der Personalausweisgebührenverordnung). Ob die Voraussetzungen vorliegen, prüft die Ausländerbehörde.

Zahlen Kinder oder Minderjährige weniger?

Einen pauschalen Kinder- oder Minderjährigen-Rabatt auf die reine Verlängerung kennt die AufenthV nicht. Es gibt aber gezielte Befreiungen und Ermäßigungen: § 52 AufenthV entlastet bestimmte Personengruppen (u. a. minderjährige ledige Kinder Deutscher, Schutzberechtigte, Stipendiaten), § 53 AufenthV sieht eine Befreiung bei Sozialleistungsbezug sowie eine Ermäßigung aus Billigkeit vor. Ob eine dieser Regelungen greift, prüft die zuständige Ausländerbehörde im Einzelfall.

Was kostet es, wenn mein eAT verloren geht oder die Karte abläuft?

Für die Neuausstellung des eAT-Dokuments beträgt die Gebühr nach § 45c Abs. 1 AufenthV 67 € — etwa bei Verlust, beim Ablauf der technischen Kartennutzungsdauer (die Karte läuft ab, ein unbefristeter Titel bleibt bestehen) oder bei einer Datenänderung. Ist der Chip ohne unsachgemäßen Gebrauch defekt geworden, entfällt die Gebühr nach § 45c Abs. 2 AufenthV. Diese Neuausstellung betrifft allein das Dokument und ist keine Verlängerung des Titels. Die Festsetzung im Einzelfall trifft die zuständige Ausländerbehörde.

Muss ich die Gebühr auch bei Ablehnung zahlen?

Die Verwaltungsgebühr gilt die Bearbeitung des Antrags ab, nicht dessen Erfolg. Nach § 69 Abs. 1 AufenthG werden Gebühren für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem Aufenthaltsgesetz und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen (also der AufenthV) erhoben — die Gebühr honoriert damit die Amtshandlung selbst und fällt grundsätzlich unabhängig vom Ausgang des Verfahrens an. Ob und in welcher Höhe im Einzelfall eine Gebühr festgesetzt wird, entscheidet allein die zuständige Ausländerbehörde.

Ist die Behördengebühr im Preis von civitas. enthalten?

Nein. Die amtliche Gebühr nach der AufenthV zahlen Sie direkt an die Behörde; sie ist getrennt von etwaigen Dienstleistungskosten. Unsere Preise finden Sie unter Preise von civitas..

Quellen & Methodik anzeigen
  • Aufenthaltsverordnung (AufenthV) — § 44 (Niederlassungserlaubnis), § 45 (Aufenthaltserlaubnis / Blaue Karte EU / ICT-Karte), § 45c (Gebühr bei Neuausstellung eines eAT-Dokuments), § 47 Abs. 1 Nr. 8 (Fiktionsbescheinigung) und Nr. 10 (Titel auf besonderem Blatt), § 52 (Gebührenbefreiungen und -ermäßigungen für bestimmte Personengruppen), § 52a (assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige), § 53 (Befreiung und Ermäßigung aus Billigkeit)
  • Aufenthaltsgesetz (AufenthG) — § 69 Abs. 1 (Gebühren für Leistungen nach dem AufenthG und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen), § 78 Abs. 1 (elektronischer Aufenthaltstitel), § 81 Abs. 5 (Fiktionsbescheinigung), § 105b (Neuausstellung auf Antrag), § 18c Abs. 3 (Hochqualifizierte), § 21 Abs. 4 (Selbständige)
  • Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) — Referenzgröße für § 52a AufenthV; derzeit 46 € (ab 24 J.) bzw. 27,60 € (unter 24 J.)
  • Gesetzestexte im Volltext: gesetze-im-internet.de

Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die maßgebliche Gebührenfestsetzung liegt bei der zuständigen Ausländerbehörde.

Weiterlesen

Verwandte Artikel.

Alle Artikel im Newsroom
Einbürgerung

Einbürgerung in Deutschland — der Überblick

Voraussetzungen, Wege nach §§ 8–13 StAG, Ablauf, Kosten und Dauer im Überblick. Reform 2024/2025 vollständig eingearbeitet.

22 Min
Einbürgerung

Voraussetzungen — Alle 9 Punkte nach § 10 StAG

Aufenthaltszeit, Lebensunterhalt, B1, Test, Bekenntnis, Loyalität, Vorstrafen — Tatbestand, Ausnahmen, Praxis, BVerwG-Rspr.

18 Min
Einbürgerung

Kosten — 255 € plus Nebenkosten

Bearbeitungsgebühr, Sozialermäßigung § 38 Abs. 4 StAG, Beispielrechnungen, civitas. vs. Anwalt vs. DIY.

17 Min
Bereit, den Antrag zu beginnen?

Drei Minuten Voraussetzungs-Check.
Vier Pakete. Ein Ziel.

Prüfen Sie strukturiert, ob die Voraussetzungen vorliegen. Ohne Anmeldung. Anschließend wählen Sie das passende Paket — civitas. begleitet die Antragstellung digital, ohne Anwaltsmandat.

Verlängerungsantrag vorbereiten Pakete vergleichen