Aufenthaltstitel verlängern in Kreis Groß-Gerau.
Zuständige Ausländerbehörde, Frist nach § 81 AufenthG, Unterlagen und Ablauf — kompakt für Antragstellende mit Wohnsitz in Kreis Groß-Gerau. civitas. hilft beim Ausfüllen des Antrags und beim Zusammenstellen der Unterlagen.
So reichen Sie in Kreis Groß-Gerau ein.
Der Kreis Groß-Gerau nennt den Papierweg ausdrücklich gleichrangig neben dem Onlineweg: „Den Antrag können Sie online, schriftlich oder per E-Mail stellen. Fehlende Unterlagen können Sie per Post oder per E-Mail zusenden. Für eine eventuell erforderliche persönliche Vorsprache erhalten Sie dann einen Terminvorschlag.“ Genau diesen amtlichen Vordruck (zweisprachig deutsch-englisch) erhalten Sie von uns vollständig ausgefüllt — Sie müssen ihn nur noch unterschreiben und einreichen, per Post an Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau, Ausländerbehörde, Postfach 1446, 64504 Groß-Gerau (Hausanschrift: Wilhelm-Seipp-Str. 4, 64521 Groß-Gerau). Ort, Datum und Unterschrift tragen Sie selbst ein; beide Unterschriftszeilen bleiben deshalb frei. Als Unterlagen zur Verlängerung nennt der Kreis: gültiger Nationalpass, Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels, ein aktuelles biometrisches Passbild (35x45 mm), Einkommensnachweis (Lohnabrechnungen der letzten drei Monate), Mietvertrag und Mietbescheinigung, Schulbescheinigung für schulpflichtige Kinder sowie Nachweise über Deutschkenntnisse bzw. die Teilnahme am Integrationskurs. Zwei Angaben kreuzen Sie bitte selbst an: die Frage nach Leistungen nach SGB II oder SGB XII (wir kreuzen nur „nein“ an, wenn Sie ausdrücklich angegeben haben, keine Sozialleistungen zu beziehen) und die zusammengefasste Frage nach Verurteilung oder laufendem Ermittlungsverfahren — welche der beiden Aussagen auf Sie zutrifft, erfassen wir getrennt und dürfen sie nicht zu einer einzigen Antwort zusammenziehen. Der Kreis nennt als Bearbeitungsdauer 8–10 Wochen für die Aufenthaltserlaubnis.
Die Gebührensätze stehen in der Aufenthaltsverordnung und gelten bundesweit; welcher Satz greift, richtet sich nach der bewilligten Geltungsdauer. Gebühren im Detail
Öffnungszeiten und Terminvergabe entnehmen Sie bitte der offiziellen Website der zuständigen Ausländerbehörde — civitas. führt dazu keinen geprüften Datensatz und rät nicht davon ab oder dazu, einen bestimmten Weg zu wählen.
Von der Frist zum Antrag.
Die folgenden Schritte gelten bundeseinheitlich nach dem Aufenthaltsgesetz. Die Prüfung und Entscheidung im Einzelfall trifft die Ausländerbehörde Kreis Groß-Gerau — Der Kreisausschuss, Ausländerbehörde.
Frist prüfen
Beantragen Sie die Verlängerung vor Ablauf Ihres Titels. Ein fristgerechter Antrag löst die Fortbestandsfiktion nach § 81 Abs. 4 AufenthG aus. Fristen & Fiktionsbescheinigung
Unterlagen zusammenstellen
Pass, Nachweise zu Wohnung, Lebensunterhalt und Zweck des Aufenthalts — je nach Titel unterschiedlich. Unterlagen-Checkliste
Termin bei der Behörde
Die Ausländerbehörde Kreis Groß-Gerau — Der Kreisausschuss, Ausländerbehörde bearbeitet den Antrag; für Biometrie und Abholung der eAT-Karte ist meist ein Termin nötig. Ablauf & Termin
Antrag vorbereiten & einreichen
civitas. führt Sie durch die Angaben und hilft beim Ausfüllen des amtlichen Vordrucks. Sie reichen selbst bei der Ausländerbehörde Kreis Groß-Gerau — Der Kreisausschuss, Ausländerbehörde ein.
Alles zur Aufenthaltstitel-Verlängerung.
Verlängerung in Kreis Groß-Gerau.
Antworten auf die häufigsten Fragen — ohne Rechtsberatung, mit Verweis auf die zuständige Stelle.
Diese Seite erklärt allgemein das amtliche Verlängerungsverfahren für Antragstellende mit Wohnsitz in Kreis Groß-Gerau. civitas. wählt keinen Aufenthaltstitel für Sie aus und trifft keine Erfolgsprognose — Sie wählen Titel und amtlichen Vordruck selbst und reichen selbst bei der Behörde ein. In komplexen Einzelfällen wenden Sie sich an eine Rechtsanwaltskanzlei. Verbindlich sind allein die Vorgaben der zuständigen Ausländerbehörde.
Aufenthaltstitel verlängern in Kreis Groß-Gerau —
gut vorbereitet einreichen.
civitas. führt Sie durch die Angaben und hilft beim Ausfüllen des amtlichen Vordrucks Ihrer Ausländerbehörde. Sie wählen Titel und Formular selbst und reichen selbst ein.