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Aufenthaltstitel-Verlängerung · Nordrhein-Westfalen

Aufenthaltstitel verlängern in Kreis Warendorf.

Zuständige Ausländerbehörde, Frist nach § 81 AufenthG, Unterlagen und Ablauf — kompakt für Antragstellende mit Wohnsitz in Kreis Warendorf. civitas. hilft beim Ausfüllen des Antrags und beim Zusammenstellen der Unterlagen.

Sie behalten die Kontrolle über Titel und Vordruck. civitas. bereitet Ihren Verlängerungsantrag strukturiert vor — Sie reichen selbst bei Ihrer Ausländerbehörde ein.
Zuständige Stelle
Kreis Warendorf — Der Landrat, Ausländerbehörde
Ausländerbehörde
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
NW
Gemeindeschlüssel
05570
AGS
Behörde & Einreichung

So reichen Sie in Kreis Warendorf ein.

Zuständige AusländerbehördeKreis Warendorf — Der Landrat, Ausländerbehörde
Amtlicher VordruckAntrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis / Aufenthaltskarte
Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS)05570
Behördengebühr (§ 45 AufenthV)93 € bei Verlängerung um mehr als 3 Monate, 96 € bei Verlängerung um bis zu 3 Monaten
Einreichung nach Angabe der Behörde

Der Kreis Warendorf stellt den Papier-Vordruck auf jeder seiner sechs Aufenthaltserlaubnis-Seiten im Serviceportal unter „Dokumente“ selbst zum Download bereit — dort heißt er wörtlich „ABH: Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis“; ein Online-Dienst steht daneben als Möglichkeit, nicht an seiner Stelle. Genau diesen amtlichen Vordruck (Fassung 03-2024) erhalten Sie von uns vollständig ausgefüllt. Ort und Datum sind bereits eingetragen; die Unterschrift leisten Sie selbst, die Unterschriftszelle daneben bleibt deshalb frei. Der Vordruck enthält auf der letzten Seite einen Abschnitt „Stellungnahme der Meldebehörde“, in dem die Meldebehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde Ihre Meldung bestätigt und stempelt — dieser Abschnitt ist für die Behörde vorgesehen und bleibt bei uns leer. Bitte kreuzen Sie zwei Stellen selbst an: den „Zweck des Aufenthaltes“ auf Seite 1 und die Erklärungen „Ich erkläre, dass …“ auf Seite 4 — das sind Angaben, die nur Sie selbst über sich machen können. Ebenfalls von Hand: die Frage „Gilt Ihr Lebensunterhalt als gesichert?“ (eine rechtliche Einordnung, die wir Ihnen nicht abnehmen), die Auswahl arbeitslos/in Ausbildung/beschäftigt/selbstständig und der Block Schule/Studium. Zuständig ist die Ausländerbehörde des Kreises in AHLEN, Bismarckstraße 10, 59229 Ahlen (auslaenderamt@kreis-warendorf.de) — nicht das Kreishaus in Warendorf. Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Die Gebührensätze stehen in der Aufenthaltsverordnung und gelten bundesweit; welcher Satz greift, richtet sich nach der bewilligten Geltungsdauer. Gebühren im Detail

Öffnungszeiten und Terminvergabe entnehmen Sie bitte der offiziellen Website der zuständigen Ausländerbehörde — civitas. führt dazu keinen geprüften Datensatz und rät nicht davon ab oder dazu, einen bestimmten Weg zu wählen.

So läuft die Verlängerung

Von der Frist zum Antrag.

Die folgenden Schritte gelten bundeseinheitlich nach dem Aufenthaltsgesetz. Die Prüfung und Entscheidung im Einzelfall trifft die Ausländerbehörde Kreis Warendorf — Der Landrat, Ausländerbehörde.

01

Frist prüfen

Beantragen Sie die Verlängerung vor Ablauf Ihres Titels. Ein fristgerechter Antrag löst die Fortbestandsfiktion nach § 81 Abs. 4 AufenthG aus. Fristen & Fiktionsbescheinigung

02

Unterlagen zusammenstellen

Pass, Nachweise zu Wohnung, Lebensunterhalt und Zweck des Aufenthalts — je nach Titel unterschiedlich. Unterlagen-Checkliste

03

Termin bei der Behörde

Die Ausländerbehörde Kreis Warendorf — Der Landrat, Ausländerbehörde bearbeitet den Antrag; für Biometrie und Abholung der eAT-Karte ist meist ein Termin nötig. Ablauf & Termin

04

Antrag vorbereiten & einreichen

civitas. führt Sie durch die Angaben und hilft beim Ausfüllen des amtlichen Vordrucks. Sie reichen selbst bei der Ausländerbehörde Kreis Warendorf — Der Landrat, Ausländerbehörde ein.

Bereit, den Antrag für Kreis Warendorf vorzubereiten?
Sie wählen Titel und amtlichen Vordruck selbst — civitas. hilft beim Ausfüllen.
Verlängerung starten
Häufige Fragen

Verlängerung in Kreis Warendorf.

Antworten auf die häufigsten Fragen — ohne Rechtsberatung, mit Verweis auf die zuständige Stelle.

01Welche Behörde ist für die Verlängerung des Aufenthaltstitels in Kreis Warendorf zuständig?
Zuständig ist die Ausländerbehörde Kreis Warendorf — Der Landrat, Ausländerbehörde. Der dort verwendete amtliche Vordruck heißt „Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis / Aufenthaltskarte". Amtlicher Gemeindeschlüssel: 05570. Den Antrag reichen Sie selbst bei dieser Behörde ein.
02Wann sollte ich die Verlängerung in Kreis Warendorf beantragen?
Stellen Sie den Verlängerungsantrag vor Ablauf Ihres Titels — in der Praxis meist rund 8 Wochen vorher, damit Termin und Unterlagen zusammenkommen. Entscheidend ist der Antragseingang bei der Behörde: Ein vor Ablauf gestellter Antrag löst die Fortbestandsfiktion nach § 81 Abs. 4 AufenthG aus, der bisherige Titel gilt dann bis zur Entscheidung als fortbestehend.
03Was passiert, wenn mein Titel während der Bearbeitung abläuft?
Bei rechtzeitigem Antrag gilt der bisherige Aufenthaltstitel nach § 81 Abs. 4 AufenthG als fortbestehend, bis die Ausländerbehörde entscheidet. Als Nachweis stellt sie eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 AufenthG aus. Wird der Antrag erst nach Ablauf gestellt, tritt diese Wirkung nicht automatisch ein.
04Was kostet die Verlängerung in Kreis Warendorf?
Die Gebühren sind bundeseinheitlich in der Aufenthaltsverordnung geregelt und werden nicht je Stadt festgesetzt: § 45 AufenthV für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, § 45c AufenthV für die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT). Für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige gilt die Ermäßigung nach § 52a AufenthV. Die konkrete Festsetzung nimmt die Behörde vor.
05Kann ich den Verlängerungsantrag für Kreis Warendorf online vorbereiten?
Ja. civitas. führt Sie strukturiert durch die Angaben und hilft beim Ausfüllen des amtlichen Vordrucks sowie beim Zusammenstellen der Unterlagen. Sie wählen Titel und Vordruck selbst aus und reichen den Antrag selbst bei der Ausländerbehörde Kreis Warendorf — Der Landrat, Ausländerbehörde ein.
06Ist civitas. eine Behörde in Kreis Warendorf?
Nein. civitas. ist ein privater Dienstleister für die Antragsvorbereitung. Die Entscheidung über Ihren Antrag trifft allein die Ausländerbehörde Kreis Warendorf — Der Landrat, Ausländerbehörde.

Diese Seite erklärt allgemein das amtliche Verlängerungsverfahren für Antragstellende mit Wohnsitz in Kreis Warendorf. civitas. wählt keinen Aufenthaltstitel für Sie aus und trifft keine Erfolgsprognose — Sie wählen Titel und amtlichen Vordruck selbst und reichen selbst bei der Behörde ein. In komplexen Einzelfällen wenden Sie sich an eine Rechtsanwaltskanzlei. Verbindlich sind allein die Vorgaben der zuständigen Ausländerbehörde.

Bereit für den Antrag?

Aufenthaltstitel verlängern in Kreis Warendorf
gut vorbereitet einreichen.

civitas. führt Sie durch die Angaben und hilft beim Ausfüllen des amtlichen Vordrucks Ihrer Ausländerbehörde. Sie wählen Titel und Formular selbst und reichen selbst ein.