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Aufenthaltstitel-Verlängerung · Bayern

Aufenthaltstitel verlängern in München (Stadt).

Zuständige Ausländerbehörde, Frist nach § 81 AufenthG, Unterlagen und Ablauf — kompakt für Antragstellende mit Wohnsitz in München (Stadt). civitas. hilft beim Ausfüllen des Antrags und beim Zusammenstellen der Unterlagen.

Sie behalten die Kontrolle über Titel und Vordruck. civitas. bereitet Ihren Verlängerungsantrag strukturiert vor — Sie reichen selbst bei Ihrer Ausländerbehörde ein.

Zuständige Stelle

München (Stadt)

Ausländerbehörde

Bundesland

Bayern

BY

Gemeindeschlüssel

09162

AGS

Behörde & Einreichung

So reichen Sie in München (Stadt) ein.

Alle Angaben stammen aus dem civitas. Behörden- und Formular-Verzeichnis und geben wieder, was die Behörde selbst veröffentlicht.

So läuft die Verlängerung

So läuft die Verlängerung

Von der Frist zum Antrag.

Die folgenden Schritte gelten bundeseinheitlich nach dem Aufenthaltsgesetz. Die Prüfung und Entscheidung im Einzelfall trifft die Ausländerbehörde München (Stadt).

01

Frist prüfen

Beantragen Sie die Verlängerung vor Ablauf Ihres Titels. Ein fristgerechter Antrag löst die Fortbestandsfiktion nach § 81 Abs. 4 AufenthG aus. Fristen & Fiktionsbescheinigung

02

Unterlagen zusammenstellen

Pass, Nachweise zu Wohnung, Lebensunterhalt und Zweck des Aufenthalts — je nach Titel unterschiedlich. Unterlagen-Checkliste

03

Termin bei der Behörde

Die Ausländerbehörde München (Stadt) bearbeitet den Antrag; für Biometrie und Abholung der eAT-Karte ist meist ein Termin nötig. Ablauf & Termin

04

Antrag vorbereiten & einreichen

civitas. führt Sie durch die Angaben und hilft beim Ausfüllen des amtlichen Vordrucks. Sie reichen selbst bei der Ausländerbehörde München (Stadt) ein.

Bereit, den Antrag für München (Stadt) vorzubereiten?

Verlängerung starten Sie wählen Titel und amtlichen Vordruck selbst — civitas. hilft beim Ausfüllen.

Niederlassungserlaubnis in München (Stadt)

Sie erfüllen die Fünf-Jahres-Voraussetzung? Dann kommt statt der Verlängerung die Niederlassungserlaubnis in Betracht.

Einbürgerung in München (Stadt)

Statt eines weiteren Aufenthaltstitels kann die Einbürgerung nach § 10 StAG in Betracht kommen. Zuständig ist dann eine andere Stelle als die Ausländerbehörde.

Häufige Fragen

Verlängerung in München (Stadt).

Antworten auf die häufigsten Fragen — ohne Rechtsberatung, mit Verweis auf die zuständige Stelle.

01Welche Behörde ist für die Verlängerung des Aufenthaltstitels in München (Stadt) zuständig?

Zuständig ist die Ausländerbehörde München (Stadt). Der dort verwendete amtliche Vordruck heißt „Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels". Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09162. Den Antrag reichen Sie selbst bei dieser Behörde ein.

02Wann sollte ich die Verlängerung in München (Stadt) beantragen?

Stellen Sie den Verlängerungsantrag vor Ablauf Ihres Titels — in der Praxis meist rund 8 Wochen vorher, damit Termin und Unterlagen zusammenkommen. Entscheidend ist der Antragseingang bei der Behörde: Ein vor Ablauf gestellter Antrag löst die Fortbestandsfiktion nach § 81 Abs. 4 AufenthG aus, der bisherige Titel gilt dann bis zur Entscheidung als fortbestehend.

03Was passiert, wenn mein Titel während der Bearbeitung abläuft?

Bei rechtzeitigem Antrag gilt der bisherige Aufenthaltstitel nach § 81 Abs. 4 AufenthG als fortbestehend, bis die Ausländerbehörde entscheidet. Als Nachweis stellt sie eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 AufenthG aus. Wird der Antrag erst nach Ablauf gestellt, tritt diese Wirkung nicht automatisch ein.

04Was kostet die Verlängerung in München (Stadt)?

Die Gebühren sind bundeseinheitlich in der Aufenthaltsverordnung geregelt und werden nicht je Stadt festgesetzt: § 45 AufenthV für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, § 45c AufenthV für die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT). Für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige gilt die Ermäßigung nach § 52a AufenthV. Die konkrete Festsetzung nimmt die Behörde vor.

05Kann ich den Verlängerungsantrag für München (Stadt) online vorbereiten?

Ja. civitas. führt Sie strukturiert durch die Angaben und hilft beim Ausfüllen des amtlichen Vordrucks sowie beim Zusammenstellen der Unterlagen. Sie wählen Titel und Vordruck selbst aus und reichen den Antrag selbst bei der Ausländerbehörde München (Stadt) ein.

06Ist civitas. eine Behörde in München (Stadt)?

Nein. civitas. ist ein privater Dienstleister für die Antragsvorbereitung. Die Entscheidung über Ihren Antrag trifft allein die Ausländerbehörde München (Stadt).

Diese Seite erklärt allgemein das amtliche Verlängerungsverfahren für Antragstellende mit Wohnsitz in München (Stadt). civitas. wählt keinen Aufenthaltstitel für Sie aus und trifft keine Erfolgsprognose — Sie wählen Titel und amtlichen Vordruck selbst und reichen selbst bei der Behörde ein. In komplexen Einzelfällen wenden Sie sich an eine Rechtsanwaltskanzlei. Verbindlich sind allein die Vorgaben der zuständigen Ausländerbehörde.

Bereit für den Antrag?

Aufenthaltstitel verlängern in München (Stadt)
gut vorbereitet einreichen.

civitas. führt Sie durch die Angaben und hilft beim Ausfüllen des amtlichen Vordrucks Ihrer Ausländerbehörde. Sie wählen Titel und Formular selbst und reichen selbst ein.