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Aufenthaltstitel-Verlängerung · Nordrhein-Westfalen

Aufenthaltstitel verlängern in Rhein-Erft-Kreis.

Zuständige Ausländerbehörde, Frist nach § 81 AufenthG, Unterlagen und Ablauf — kompakt für Antragstellende mit Wohnsitz in Rhein-Erft-Kreis. civitas. hilft beim Ausfüllen des Antrags und beim Zusammenstellen der Unterlagen.

Sie behalten die Kontrolle über Titel und Vordruck. civitas. bereitet Ihren Verlängerungsantrag strukturiert vor — Sie reichen selbst bei Ihrer Ausländerbehörde ein.
Zuständige Stelle
Rhein-Erft-Kreis — Ausländerbehörde (Bergheim)
Ausländerbehörde
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
NW
Gemeindeschlüssel
05362
AGS
Behörde & Einreichung

So reichen Sie in Rhein-Erft-Kreis ein.

Zuständige AusländerbehördeRhein-Erft-Kreis — Ausländerbehörde (Bergheim)
Amtlicher VordruckAntrag auf Erteilung / Übertragung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS)05362
Behördengebühr (§ 45 AufenthV)93 € bei Verlängerung um mehr als 3 Monate, 96 € bei Verlängerung um bis zu 3 Monaten
Einreichung nach Angabe der Behörde

Der Rhein-Erft-Kreis nimmt Verlängerungsanträge nur auf Papier entgegen: online gibt es ausschließlich eine Terminanfrage, keinen Online-Antrag. Sie bringen den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck zu Ihrem Termin bei der Ausländerbehörde in Bergheim mit — genau diesen amtlichen Vordruck erhalten Sie von uns vollständig ausgefüllt. Bitte beachten Sie: Für Einwohnerinnen und Einwohner der Städte Bergheim und Kerpen ist nach Angabe des Kreises nicht die Kreisverwaltung, sondern die eigene Ausländerbehörde der jeweiligen Stadt zuständig.

Die Gebührensätze stehen in der Aufenthaltsverordnung und gelten bundesweit; welcher Satz greift, richtet sich nach der bewilligten Geltungsdauer. Gebühren im Detail

Öffnungszeiten und Terminvergabe entnehmen Sie bitte der offiziellen Website der zuständigen Ausländerbehörde — civitas. führt dazu keinen geprüften Datensatz und rät nicht davon ab oder dazu, einen bestimmten Weg zu wählen.

So läuft die Verlängerung

Von der Frist zum Antrag.

Die folgenden Schritte gelten bundeseinheitlich nach dem Aufenthaltsgesetz. Die Prüfung und Entscheidung im Einzelfall trifft die Ausländerbehörde Rhein-Erft-Kreis — Ausländerbehörde (Bergheim).

01

Frist prüfen

Beantragen Sie die Verlängerung vor Ablauf Ihres Titels. Ein fristgerechter Antrag löst die Fortbestandsfiktion nach § 81 Abs. 4 AufenthG aus. Fristen & Fiktionsbescheinigung

02

Unterlagen zusammenstellen

Pass, Nachweise zu Wohnung, Lebensunterhalt und Zweck des Aufenthalts — je nach Titel unterschiedlich. Unterlagen-Checkliste

03

Termin bei der Behörde

Die Ausländerbehörde Rhein-Erft-Kreis — Ausländerbehörde (Bergheim) bearbeitet den Antrag; für Biometrie und Abholung der eAT-Karte ist meist ein Termin nötig. Ablauf & Termin

04

Antrag vorbereiten & einreichen

civitas. führt Sie durch die Angaben und hilft beim Ausfüllen des amtlichen Vordrucks. Sie reichen selbst bei der Ausländerbehörde Rhein-Erft-Kreis — Ausländerbehörde (Bergheim) ein.

Bereit, den Antrag für Rhein-Erft-Kreis vorzubereiten?
Sie wählen Titel und amtlichen Vordruck selbst — civitas. hilft beim Ausfüllen.
Verlängerung starten
Häufige Fragen

Verlängerung in Rhein-Erft-Kreis.

Antworten auf die häufigsten Fragen — ohne Rechtsberatung, mit Verweis auf die zuständige Stelle.

01Welche Behörde ist für die Verlängerung des Aufenthaltstitels in Rhein-Erft-Kreis zuständig?
Zuständig ist die Ausländerbehörde Rhein-Erft-Kreis — Ausländerbehörde (Bergheim). Der dort verwendete amtliche Vordruck heißt „Antrag auf Erteilung / Übertragung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis". Amtlicher Gemeindeschlüssel: 05362. Den Antrag reichen Sie selbst bei dieser Behörde ein.
02Wann sollte ich die Verlängerung in Rhein-Erft-Kreis beantragen?
Stellen Sie den Verlängerungsantrag vor Ablauf Ihres Titels — in der Praxis meist rund 8 Wochen vorher, damit Termin und Unterlagen zusammenkommen. Entscheidend ist der Antragseingang bei der Behörde: Ein vor Ablauf gestellter Antrag löst die Fortbestandsfiktion nach § 81 Abs. 4 AufenthG aus, der bisherige Titel gilt dann bis zur Entscheidung als fortbestehend.
03Was passiert, wenn mein Titel während der Bearbeitung abläuft?
Bei rechtzeitigem Antrag gilt der bisherige Aufenthaltstitel nach § 81 Abs. 4 AufenthG als fortbestehend, bis die Ausländerbehörde entscheidet. Als Nachweis stellt sie eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 AufenthG aus. Wird der Antrag erst nach Ablauf gestellt, tritt diese Wirkung nicht automatisch ein.
04Was kostet die Verlängerung in Rhein-Erft-Kreis?
Die Gebühren sind bundeseinheitlich in der Aufenthaltsverordnung geregelt und werden nicht je Stadt festgesetzt: § 45 AufenthV für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, § 45c AufenthV für die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT). Für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige gilt die Ermäßigung nach § 52a AufenthV. Die konkrete Festsetzung nimmt die Behörde vor.
05Kann ich den Verlängerungsantrag für Rhein-Erft-Kreis online vorbereiten?
Ja. civitas. führt Sie strukturiert durch die Angaben und hilft beim Ausfüllen des amtlichen Vordrucks sowie beim Zusammenstellen der Unterlagen. Sie wählen Titel und Vordruck selbst aus und reichen den Antrag selbst bei der Ausländerbehörde Rhein-Erft-Kreis — Ausländerbehörde (Bergheim) ein.
06Ist civitas. eine Behörde in Rhein-Erft-Kreis?
Nein. civitas. ist ein privater Dienstleister für die Antragsvorbereitung. Die Entscheidung über Ihren Antrag trifft allein die Ausländerbehörde Rhein-Erft-Kreis — Ausländerbehörde (Bergheim).

Diese Seite erklärt allgemein das amtliche Verlängerungsverfahren für Antragstellende mit Wohnsitz in Rhein-Erft-Kreis. civitas. wählt keinen Aufenthaltstitel für Sie aus und trifft keine Erfolgsprognose — Sie wählen Titel und amtlichen Vordruck selbst und reichen selbst bei der Behörde ein. In komplexen Einzelfällen wenden Sie sich an eine Rechtsanwaltskanzlei. Verbindlich sind allein die Vorgaben der zuständigen Ausländerbehörde.

Bereit für den Antrag?

Aufenthaltstitel verlängern in Rhein-Erft-Kreis
gut vorbereitet einreichen.

civitas. führt Sie durch die Angaben und hilft beim Ausfüllen des amtlichen Vordrucks Ihrer Ausländerbehörde. Sie wählen Titel und Formular selbst und reichen selbst ein.