Bei einer Einbürgerung fallen zwei getrennte Beträge an, die oft verwechselt werden: die Servicegebühr, die Sie an civitas. zahlen, und die Behördengebühr, die Ihre Einbürgerungsbehörde erhebt. Dieser Artikel erklärt, wer welchen Betrag erhält und wofür.
Die Servicegebühr an civitas.
Die Servicegebühr ist der Paketpreis — je nach Umfang 149 € bis 699 €, einmalig. Damit bezahlen Sie den Software-Service: den digitalen Antrags-Wizard, die Aufbereitung Ihrer Angaben und das behördenfertige Antrags-PDF. Es ist ein Festpreis bis zum fertigen Antrag — einmal zahlen statt Stundenhonorar. civitas. ist ein Software-Service und keine Behörde.
Die Behördengebühr an die Einbürgerungsbehörde
Für den Verwaltungsakt der Einbürgerung erhebt die zuständige Einbürgerungsbehörde eine gesetzliche Gebühr nach § 38 StAG: 255 € pro Erwachsenen und 51 € pro mitbeantragtem Kind. Diese Gebühr zahlen Sie direkt an die Behörde — nicht an civitas.
Warum es zwei Beträge sind
Behördliche Gebühren sind nicht Bestandteil des Paketpreises. Sie entstehen unabhängig davon, ob Sie den Antrag selbst, mit civitas. oder mit einem Anwalt vorbereiten, und sind vom Antragsteller direkt an die Behörde zu zahlen.
| Servicegebühr | Behördengebühr | |
|---|---|---|
| Wer erhält sie | civitas. | Einbürgerungsbehörde |
| Wofür | Software, Aufbereitung, Antrags-PDF | Verwaltungsakt der Einbürgerung |
| Betrag | 149–699 €, einmalig | 255 € Erwachsener · 51 € Kind (§ 38 StAG) |
Eine Übersicht der Pakete finden Sie in der Preisübersicht; welche Zahlungsarten für die Servicegebühr möglich sind, lesen Sie unter Rechnung und Zahlungsarten.