Zum Hauptinhalt springen
civitas.
Wissens-Cornerstone

Einbürgerung Voraussetzungen — was § 10 StAG verlangt

Wer in Deutschland eingebürgert werden möchte, muss nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) eine Reihe klarer Bedingungen erfüllen. Dieser Artikel erklärt jede einzelne — kompakt, mit Paragraph-Bezug und Beispielen.

Worum geht es bei § 10 StAG

Der § 10 StAG ist die zentrale Norm der Anspruchseinbürgerung. Wer die dort aufgelisteten Kriterien erfüllt, hat einen Anspruch auf Einbürgerung — die Behörde darf dann nicht mehr nach Ermessen entscheiden, sondern muss einbürgern.

Die Voraussetzungen sind in den Absätzen 1 bis 4 formuliert. Wir gehen jeden Block einzeln durch und nennen, welche Nachweise üblich sind.

Aufenthaltsdauer (§ 10 Abs. 1 Nr. 1)

Pflicht ist ein rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt von mindestens fünf Jahren in Deutschland. Bei besonderen Integrationsleistungen verkürzt sich die Frist auf drei Jahre.

„Rechtmäßig" heißt mit gültigem Aufenthaltstitel — Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU oder Freizügigkeitsrecht. Touristen-, Geduldeten- oder reine Aufenthaltsgestattungs-Zeiten zählen nicht.

Sprachkenntnisse B1 (§ 10 Abs. 1 Nr. 6)

Verlangt wird ein B1-Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen. Der Nachweis erfolgt klassisch über ein Zertifikat — Goethe B1, telc Deutsch B1, ÖSD B1, oder den Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ).

Bei deutschsprachigem Schul- oder Berufsabschluss ist der Sprachnachweis in der Regel nicht zusätzlich erforderlich; das Abschlusszeugnis genügt. Bei Zweifeln führt die Behörde ein Sprachgespräch.

Gesicherter Lebensunterhalt (§ 10 Abs. 1 Nr. 3)

Der Antragsteller muss seinen Lebensunterhalt — und den der unterhaltsberechtigten Familienangehörigen — ohne Leistungen nach SGB II oder SGB XII bestreiten können.

Vorübergehender Bezug zwischen Job-Wechseln ist unschädlich, dauerhafter Bezug schließt die Einbürgerung aus. Wohngeld, Kindergeld, BAföG, Erwerbsminderungs- und Altersrente gelten nicht als schädliche Leistungen.

Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (§ 10 Abs. 1 Nr. 1)

Schriftliche Loyalitätserklärung, in der ausgeschlossen wird, dass der Antragsteller verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt oder unterstützt. Verfassungsschutz-Anfragen prüfen die Selbsterklärung.

Mehrstaatigkeit seit Juni 2024

Mit der StAG-Reform 2024 ist die Mehrstaatigkeit allgemein erlaubt: Es muss kein bisheriger Pass mehr aufgegeben werden. Ausnahmen gelten weiter für Einzelfälle nach § 25 StAG (z.B. öffentlicher Dienst des Herkunftslands).

Häufige Fragen

Was sich aus § 10 StAG noch ergibt

Reichen 3 Jahre Aufenthalt für die Einbürgerung?
Nur bei besonderen Integrationsleistungen — z. B. herausragende deutsche Sprachkenntnisse (C1), ehrenamtliches Engagement oder hervorragende Leistungen im Beruf. Andernfalls bleibt die Regelfrist 5 Jahre.
Brauche ich einen Einbürgerungstest?
Ja, in der Regel — er prüft Grundkenntnisse zu Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie Lebensverhältnissen in Deutschland. Bei einem deutschen Schulabschluss entfällt der Test.
Was passiert mit meiner alten Staatsangehörigkeit?
Mit der Reform vom Juni 2024 dürfen alle Einbürgerungswilligen ihre bisherige Staatsangehörigkeit grundsätzlich behalten. Doppelte Staatsbürgerschaft ist Regelfall.
Wie lange dauert das Verfahren?
Stark behördenabhängig. Bundesweit liegen die Bearbeitungszeiten 2024–2025 typischerweise zwischen 6 und 24 Monaten — siehe Bundesland-Vergleichsseiten für konkrete Werte.

Bereit für den 3-Minuten-Anspruchs-Check?

Beantworten Sie drei kurze Fragen zu Aufenthalt, Sprache und Lebensunterhalt — wir zeigen Ihnen sofort, ob die Voraussetzungen nach § 10 StAG erfüllt sind.

Anspruch in 3 Min prüfen