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Aufenthaltstitel-Verlängerung · Hessen

Aufenthaltstitel verlängern in Hochtaunuskreis.

Zuständige Ausländerbehörde, Frist nach § 81 AufenthG, Unterlagen und Ablauf — kompakt für Antragstellende mit Wohnsitz in Hochtaunuskreis. civitas. hilft beim Ausfüllen des Antrags und beim Zusammenstellen der Unterlagen.

Sie behalten die Kontrolle über Titel und Vordruck. civitas. bereitet Ihren Verlängerungsantrag strukturiert vor — Sie reichen selbst bei Ihrer Ausländerbehörde ein.
Zuständige Stelle
Hochtaunuskreis — Der Landrat, Ausländerbehörde
Ausländerbehörde
Bundesland
Hessen
HE
Gemeindeschlüssel
06434
AGS
Behörde & Einreichung

So reichen Sie in Hochtaunuskreis ein.

Zuständige AusländerbehördeHochtaunuskreis — Der Landrat, Ausländerbehörde
Amtlicher Vordruck32-021 Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS)06434
Behördengebühr (§ 45 AufenthV)93 € bei Verlängerung um mehr als 3 Monate, 96 € bei Verlängerung um bis zu 3 Monaten
Einreichung nach Angabe der Behörde

Der Hochtaunuskreis bietet den Online-Antrag ausdrücklich als Möglichkeit an — „Wenn Sie die Möglichkeit nutzen wollen, Ihre Aufenthaltserlaubnis online zu beantragen oder zu verlängern, dann klicken Sie auf die nachfolgende Schaltfläche.“ — und stellt daneben in jedem Themenblock den Satz „Weiterhin können Sie aber auch gerne die untenstehenden Formulare verwenden.“ Genau diesen amtlichen Vordruck (32-021) erhalten Sie von uns vollständig ausgefüllt — Sie müssen ihn nur noch unterschreiben und einreichen, per Post an Hochtaunuskreis — Der Landrat, Ausländerbehörde, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe, oder per E-Mail an auslaenderbehoerde@hochtaunuskreis.de. Ort, Datum und Unterschrift tragen Sie selbst ein; beide Unterschriftszeilen bleiben deshalb frei, ebenso die Aktenzeichen-Felder der Behörde. Den Aufenthaltszweck (die Paragraphen-Liste auf Seite 1 und 2) kreuzen Sie bitte selbst an — welcher Paragraph auf Sie zutrifft, ist eine Rechtsfrage, die wir Ihnen nicht abnehmen. Bitte beachten Sie: Die Ausländerbehörde des Kreises ist für alle Ausländer mit Wohnsitz im Hochtaunuskreis zuständig — ausgenommen das Stadtgebiet Bad Homburg v. d. Höhe, das eine eigene Ausländerbehörde führt.

Die Gebührensätze stehen in der Aufenthaltsverordnung und gelten bundesweit; welcher Satz greift, richtet sich nach der bewilligten Geltungsdauer. Gebühren im Detail

Öffnungszeiten und Terminvergabe entnehmen Sie bitte der offiziellen Website der zuständigen Ausländerbehörde — civitas. führt dazu keinen geprüften Datensatz und rät nicht davon ab oder dazu, einen bestimmten Weg zu wählen.

So läuft die Verlängerung

Von der Frist zum Antrag.

Die folgenden Schritte gelten bundeseinheitlich nach dem Aufenthaltsgesetz. Die Prüfung und Entscheidung im Einzelfall trifft die Ausländerbehörde Hochtaunuskreis — Der Landrat, Ausländerbehörde.

01

Frist prüfen

Beantragen Sie die Verlängerung vor Ablauf Ihres Titels. Ein fristgerechter Antrag löst die Fortbestandsfiktion nach § 81 Abs. 4 AufenthG aus. Fristen & Fiktionsbescheinigung

02

Unterlagen zusammenstellen

Pass, Nachweise zu Wohnung, Lebensunterhalt und Zweck des Aufenthalts — je nach Titel unterschiedlich. Unterlagen-Checkliste

03

Termin bei der Behörde

Die Ausländerbehörde Hochtaunuskreis — Der Landrat, Ausländerbehörde bearbeitet den Antrag; für Biometrie und Abholung der eAT-Karte ist meist ein Termin nötig. Ablauf & Termin

04

Antrag vorbereiten & einreichen

civitas. führt Sie durch die Angaben und hilft beim Ausfüllen des amtlichen Vordrucks. Sie reichen selbst bei der Ausländerbehörde Hochtaunuskreis — Der Landrat, Ausländerbehörde ein.

Bereit, den Antrag für Hochtaunuskreis vorzubereiten?
Sie wählen Titel und amtlichen Vordruck selbst — civitas. hilft beim Ausfüllen.
Verlängerung starten
Häufige Fragen

Verlängerung in Hochtaunuskreis.

Antworten auf die häufigsten Fragen — ohne Rechtsberatung, mit Verweis auf die zuständige Stelle.

01Welche Behörde ist für die Verlängerung des Aufenthaltstitels in Hochtaunuskreis zuständig?
Zuständig ist die Ausländerbehörde Hochtaunuskreis — Der Landrat, Ausländerbehörde. Der dort verwendete amtliche Vordruck heißt „32-021 Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis". Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06434. Den Antrag reichen Sie selbst bei dieser Behörde ein.
02Wann sollte ich die Verlängerung in Hochtaunuskreis beantragen?
Stellen Sie den Verlängerungsantrag vor Ablauf Ihres Titels — in der Praxis meist rund 8 Wochen vorher, damit Termin und Unterlagen zusammenkommen. Entscheidend ist der Antragseingang bei der Behörde: Ein vor Ablauf gestellter Antrag löst die Fortbestandsfiktion nach § 81 Abs. 4 AufenthG aus, der bisherige Titel gilt dann bis zur Entscheidung als fortbestehend.
03Was passiert, wenn mein Titel während der Bearbeitung abläuft?
Bei rechtzeitigem Antrag gilt der bisherige Aufenthaltstitel nach § 81 Abs. 4 AufenthG als fortbestehend, bis die Ausländerbehörde entscheidet. Als Nachweis stellt sie eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 AufenthG aus. Wird der Antrag erst nach Ablauf gestellt, tritt diese Wirkung nicht automatisch ein.
04Was kostet die Verlängerung in Hochtaunuskreis?
Die Gebühren sind bundeseinheitlich in der Aufenthaltsverordnung geregelt und werden nicht je Stadt festgesetzt: § 45 AufenthV für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, § 45c AufenthV für die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT). Für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige gilt die Ermäßigung nach § 52a AufenthV. Die konkrete Festsetzung nimmt die Behörde vor.
05Kann ich den Verlängerungsantrag für Hochtaunuskreis online vorbereiten?
Ja. civitas. führt Sie strukturiert durch die Angaben und hilft beim Ausfüllen des amtlichen Vordrucks sowie beim Zusammenstellen der Unterlagen. Sie wählen Titel und Vordruck selbst aus und reichen den Antrag selbst bei der Ausländerbehörde Hochtaunuskreis — Der Landrat, Ausländerbehörde ein.
06Ist civitas. eine Behörde in Hochtaunuskreis?
Nein. civitas. ist ein privater Dienstleister für die Antragsvorbereitung. Die Entscheidung über Ihren Antrag trifft allein die Ausländerbehörde Hochtaunuskreis — Der Landrat, Ausländerbehörde.

Diese Seite erklärt allgemein das amtliche Verlängerungsverfahren für Antragstellende mit Wohnsitz in Hochtaunuskreis. civitas. wählt keinen Aufenthaltstitel für Sie aus und trifft keine Erfolgsprognose — Sie wählen Titel und amtlichen Vordruck selbst und reichen selbst bei der Behörde ein. In komplexen Einzelfällen wenden Sie sich an eine Rechtsanwaltskanzlei. Verbindlich sind allein die Vorgaben der zuständigen Ausländerbehörde.

Bereit für den Antrag?

Aufenthaltstitel verlängern in Hochtaunuskreis
gut vorbereitet einreichen.

civitas. führt Sie durch die Angaben und hilft beim Ausfüllen des amtlichen Vordrucks Ihrer Ausländerbehörde. Sie wählen Titel und Formular selbst und reichen selbst ein.