Aufenthaltstitel verlängern in Hochtaunuskreis.
Zuständige Ausländerbehörde, Frist nach § 81 AufenthG, Unterlagen und Ablauf — kompakt für Antragstellende mit Wohnsitz in Hochtaunuskreis. civitas. hilft beim Ausfüllen des Antrags und beim Zusammenstellen der Unterlagen.
So reichen Sie in Hochtaunuskreis ein.
Der Hochtaunuskreis bietet den Online-Antrag ausdrücklich als Möglichkeit an — „Wenn Sie die Möglichkeit nutzen wollen, Ihre Aufenthaltserlaubnis online zu beantragen oder zu verlängern, dann klicken Sie auf die nachfolgende Schaltfläche.“ — und stellt daneben in jedem Themenblock den Satz „Weiterhin können Sie aber auch gerne die untenstehenden Formulare verwenden.“ Genau diesen amtlichen Vordruck (32-021) erhalten Sie von uns vollständig ausgefüllt — Sie müssen ihn nur noch unterschreiben und einreichen, per Post an Hochtaunuskreis — Der Landrat, Ausländerbehörde, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe, oder per E-Mail an auslaenderbehoerde@hochtaunuskreis.de. Ort, Datum und Unterschrift tragen Sie selbst ein; beide Unterschriftszeilen bleiben deshalb frei, ebenso die Aktenzeichen-Felder der Behörde. Den Aufenthaltszweck (die Paragraphen-Liste auf Seite 1 und 2) kreuzen Sie bitte selbst an — welcher Paragraph auf Sie zutrifft, ist eine Rechtsfrage, die wir Ihnen nicht abnehmen. Bitte beachten Sie: Die Ausländerbehörde des Kreises ist für alle Ausländer mit Wohnsitz im Hochtaunuskreis zuständig — ausgenommen das Stadtgebiet Bad Homburg v. d. Höhe, das eine eigene Ausländerbehörde führt.
Die Gebührensätze stehen in der Aufenthaltsverordnung und gelten bundesweit; welcher Satz greift, richtet sich nach der bewilligten Geltungsdauer. Gebühren im Detail
Öffnungszeiten und Terminvergabe entnehmen Sie bitte der offiziellen Website der zuständigen Ausländerbehörde — civitas. führt dazu keinen geprüften Datensatz und rät nicht davon ab oder dazu, einen bestimmten Weg zu wählen.
Von der Frist zum Antrag.
Die folgenden Schritte gelten bundeseinheitlich nach dem Aufenthaltsgesetz. Die Prüfung und Entscheidung im Einzelfall trifft die Ausländerbehörde Hochtaunuskreis — Der Landrat, Ausländerbehörde.
Frist prüfen
Beantragen Sie die Verlängerung vor Ablauf Ihres Titels. Ein fristgerechter Antrag löst die Fortbestandsfiktion nach § 81 Abs. 4 AufenthG aus. Fristen & Fiktionsbescheinigung
Unterlagen zusammenstellen
Pass, Nachweise zu Wohnung, Lebensunterhalt und Zweck des Aufenthalts — je nach Titel unterschiedlich. Unterlagen-Checkliste
Termin bei der Behörde
Die Ausländerbehörde Hochtaunuskreis — Der Landrat, Ausländerbehörde bearbeitet den Antrag; für Biometrie und Abholung der eAT-Karte ist meist ein Termin nötig. Ablauf & Termin
Antrag vorbereiten & einreichen
civitas. führt Sie durch die Angaben und hilft beim Ausfüllen des amtlichen Vordrucks. Sie reichen selbst bei der Ausländerbehörde Hochtaunuskreis — Der Landrat, Ausländerbehörde ein.
Alles zur Aufenthaltstitel-Verlängerung.
Verlängerung in Hochtaunuskreis.
Antworten auf die häufigsten Fragen — ohne Rechtsberatung, mit Verweis auf die zuständige Stelle.
Diese Seite erklärt allgemein das amtliche Verlängerungsverfahren für Antragstellende mit Wohnsitz in Hochtaunuskreis. civitas. wählt keinen Aufenthaltstitel für Sie aus und trifft keine Erfolgsprognose — Sie wählen Titel und amtlichen Vordruck selbst und reichen selbst bei der Behörde ein. In komplexen Einzelfällen wenden Sie sich an eine Rechtsanwaltskanzlei. Verbindlich sind allein die Vorgaben der zuständigen Ausländerbehörde.
Aufenthaltstitel verlängern in Hochtaunuskreis —
gut vorbereitet einreichen.
civitas. führt Sie durch die Angaben und hilft beim Ausfüllen des amtlichen Vordrucks Ihrer Ausländerbehörde. Sie wählen Titel und Formular selbst und reichen selbst ein.