Aufenthaltstitel verlängern in Kreis Gütersloh.
Zuständige Ausländerbehörde, Frist nach § 81 AufenthG, Unterlagen und Ablauf — kompakt für Antragstellende mit Wohnsitz in Kreis Gütersloh. civitas. hilft beim Ausfüllen des Antrags und beim Zusammenstellen der Unterlagen.
So reichen Sie in Kreis Gütersloh ein.
Der Kreis Gütersloh benennt den Postweg selbst — und zwar genau für die Verlängerung. Unter der Überschrift „2. Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis“ schreibt die Kreisverwaltung wörtlich: „Sollten Sie acht Wochen vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels noch kein Informationsschreiben der Ausländerbehörde erhalten haben, senden Sie das "Antragsformular elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)" bitte ausgefüllt und unterschrieben mit den entsprechenden Unterlagen an die Ausländerbehörde.“ Dieselbe Seite stellt ausdrücklich klar, dass dieses Informationsschreiben nur eine Serviceleistung ist und nicht garantiert werden kann. Genau diesen amtlichen Vordruck (Stand 06-2018, 1 Seite) erhalten Sie von uns ausgefüllt — Sie senden ihn unterschrieben an die Ausländerbehörde, Kreisverwaltung Gütersloh, Herzebrocker Str. 140, 33334 Gütersloh. Für einen Termin gilt: „Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!“ Die Zeilen „Ort, Datum“ und „Unterschrift“ bleiben frei — die leisten Sie selbst. Bitte ergänzen Sie von Hand: Ihre Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse, falls Sie sie angeben möchten (der Vordruck kennzeichnet beide als freiwillig und lässt hinter den Beschriftungen keinen Platz zum Schreiben — deshalb tragen wir sie nicht ein). Ebenfalls selbst zu beantworten: die Frage 3 „Ich bin verheiratet und lebe nicht dauerhaft getrennt von meinem Ehegatten. Wir leben zusammen in einem Haushalt: ja/nein“ — ob Sie mit Ihrem Ehegatten einen gemeinsamen Haushalt führen, fragen wir nicht ab. Bei den Einkünften kreuzen wir „eigenes Arbeitseinkommen“, „Einkommen meines Ehepartners/ meiner Eltern“, „Rente“ und „Unterhaltszahlungen“ aus Ihren Angaben an; „Mieteinkünfte“ und die vier Leistungs-Zeilen (Arbeitslosengeld I, SGB II/SGB XII, AsylbLG, Wohngeld) kreuzen Sie bitte selbst an, falls sie zutreffen — danach fragen wir in dieser Form nicht. Beantragen Sie eine Niederlassungserlaubnis, eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, die Übertragung Ihres bisherigen Titels auf einen neuen Pass oder eine Aufenthaltskarte für Angehörige von Unionsbürgern, kreuzen Sie die betreffende Zeile bitte selbst an — dieser Dienst füllt Verlängerungsanträge für befristete Aufenthaltstitel aus. Der Block „Ich beantrage zusätzlich einen Ausweisersatz / Reiseausweis“ gilt nur für Personen, die nachweislich keinen Reisepass ihres Heimatlandes erhalten können, und bleibt deshalb ebenfalls Ihnen überlassen.
Die Gebührensätze stehen in der Aufenthaltsverordnung und gelten bundesweit; welcher Satz greift, richtet sich nach der bewilligten Geltungsdauer. Gebühren im Detail
Öffnungszeiten und Terminvergabe entnehmen Sie bitte der offiziellen Website der zuständigen Ausländerbehörde — civitas. führt dazu keinen geprüften Datensatz und rät nicht davon ab oder dazu, einen bestimmten Weg zu wählen.
Von der Frist zum Antrag.
Die folgenden Schritte gelten bundeseinheitlich nach dem Aufenthaltsgesetz. Die Prüfung und Entscheidung im Einzelfall trifft die Ausländerbehörde Kreis Gütersloh — Kreisverwaltung, Ausländerbehörde: Allgemeiner Aufenthalt (6.1.2).
Frist prüfen
Beantragen Sie die Verlängerung vor Ablauf Ihres Titels. Ein fristgerechter Antrag löst die Fortbestandsfiktion nach § 81 Abs. 4 AufenthG aus. Fristen & Fiktionsbescheinigung
Unterlagen zusammenstellen
Pass, Nachweise zu Wohnung, Lebensunterhalt und Zweck des Aufenthalts — je nach Titel unterschiedlich. Unterlagen-Checkliste
Termin bei der Behörde
Die Ausländerbehörde Kreis Gütersloh — Kreisverwaltung, Ausländerbehörde: Allgemeiner Aufenthalt (6.1.2) bearbeitet den Antrag; für Biometrie und Abholung der eAT-Karte ist meist ein Termin nötig. Ablauf & Termin
Antrag vorbereiten & einreichen
civitas. führt Sie durch die Angaben und hilft beim Ausfüllen des amtlichen Vordrucks. Sie reichen selbst bei der Ausländerbehörde Kreis Gütersloh — Kreisverwaltung, Ausländerbehörde: Allgemeiner Aufenthalt (6.1.2) ein.
Alles zur Aufenthaltstitel-Verlängerung.
Verlängerung in Kreis Gütersloh.
Antworten auf die häufigsten Fragen — ohne Rechtsberatung, mit Verweis auf die zuständige Stelle.
Diese Seite erklärt allgemein das amtliche Verlängerungsverfahren für Antragstellende mit Wohnsitz in Kreis Gütersloh. civitas. wählt keinen Aufenthaltstitel für Sie aus und trifft keine Erfolgsprognose — Sie wählen Titel und amtlichen Vordruck selbst und reichen selbst bei der Behörde ein. In komplexen Einzelfällen wenden Sie sich an eine Rechtsanwaltskanzlei. Verbindlich sind allein die Vorgaben der zuständigen Ausländerbehörde.
Aufenthaltstitel verlängern in Kreis Gütersloh —
gut vorbereitet einreichen.
civitas. führt Sie durch die Angaben und hilft beim Ausfüllen des amtlichen Vordrucks Ihrer Ausländerbehörde. Sie wählen Titel und Formular selbst und reichen selbst ein.