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Ratgeber · Einbürgerung

Sprachnachweis B1 für die Einbürgerung

Für die Einbürgerung sind Deutschkenntnisse auf mindestens B1-Niveau (GER) nachzuweisen. Viele Abschlüsse ersetzen das Zertifikat — wir erklären was gilt.

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Welche Zertifikate werden anerkannt?

Anerkannt werden: Goethe-Zertifikat B1, telc Deutsch B1, ÖSD Zertifikat B1, DTZ (Deutsch-Test für Zuwanderer), BULATS B1. Auch der erfolgreiche Abschluss eines deutschen Integrationskurses (mit B1-Ergebnis) gilt.

Was ersetzt das B1-Zertifikat?

Kein Zertifikat nötig bei: deutschem Schulabschluss (Hauptschule, Realschule, Abitur), abgeschlossenem Studium an einer deutschen Hochschule, abgeschlossener Berufsausbildung in Deutschland (deutsch als Unterrichtssprache), oder langjährigem Berufsalltag auf Deutsch (Nachweis nötig).

Wo kann ich die Prüfung ablegen?

B1-Prüfungen werden von Goethe-Institut, telc und anderen zugelassenen Prüfzentren angeboten. Kosten: ca. 100–200 € je nach Anbieter. Vorbereitung: Integrationskurse (kostengünstig), Volkshochschulen, Online-Sprachkurse.

Häufige Fragen

Reicht B1 oder brauche ich B2?

Für die Einbürgerung reicht B1. B2 wird nicht verlangt. Die früher mögliche verkürzte 3-Jahres-Einbürgerung bei besonderen Integrationsleistungen (die ein C1-Niveau verlangte) wurde zum 30. Oktober 2025 ersatzlos gestrichen — ein höheres Sprachniveau verkürzt die Frist nicht mehr.

Was wenn ich krank bin und die Prüfung nicht ablegen kann?

Bei dauerhafter Erkrankung oder Behinderung kann von der Sprachpflicht befreit werden. Attest des Hausarztes oder Facharztes erforderlich.

Wie lange ist das Sprachzertifikat gültig?

Anerkannte B1-Zertifikate haben keine zeitliche Befristung — sie gelten unbegrenzt.

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