Ihr Antrag.
Fertig ausgefüllt
Jede Einbürgerungsbehörde verlangt andere Unterlagen. Sagen Sie uns Ihren Wohnort, dann sehen Sie sofort, welche Behörde zuständig ist und was dort zum Antrag gehört.
Nicht dabei? Tippen Sie los. Das Verzeichnis führt 103 Behörden, 16 Bundesländer, 50 Herkunftsländer und 20 Themen.
Kostenlos und ohne Registrierung. Ihr Stand bleibt gespeichert, Sie können jederzeit weitermachen.
Warum Anträge zurückkommen.
Nicht weil die Voraussetzungen fehlen, sondern weil im Antrag etwas fehlt. Genau da setzen wir an.
- Sie suchen den richtigen Vordruck. Jede Behörde hat einen eigenen.
- Sie übersetzen Amtsdeutsch und raten, was gemeint ist.
- Sie tragen dieselben Daten in fünf Formulare ein.
- Sie erfahren erst nach Wochen, welche Anlage fehlt.
- Nach jeder Nachforderung geht es wieder von vorn los.
- Der Vordruck Ihrer Behörde ist hinterlegt, für jede Stadt im Verzeichnis.
- Gefragt wird in Ihrer Sprache, in normalen Sätzen.
- Jede Angabe einmal. Der Rest wird eingesetzt.
- Das Anlagenverzeichnis nennt jeden Nachweis vorher.
- Ihr Stand bleibt gespeichert, Ändern jederzeit möglich.
Drei Schritte, dann liegt alles bereit.
Sie machen die Angaben, wir machen die Unterlagen. Abgegeben wird bei Ihrer Behörde, entschieden auch.
Sie erzählen, wir fragen nach
Wir fragen nur, was in Ihrem Fall zählt. Wer keine Kinder hat, bekommt keine Fragen zu Kindern. Aufhören und später weitermachen geht jederzeit.
kostenlos, ohne Konto- Seit wann leben Sie in Deutschland?Monat und Jahr genügen
- Welchen Aufenthaltstitel haben Sie?Auswahl statt Paragraphen
- Wie sichern Sie Ihren Lebensunterhalt?Arbeit, Selbstständigkeit, Rente
- Haben Sie einen Sprachnachweis?Zertifikat, Schule oder Studium
Alles zusammengestellt
Der ausgefüllte Vordruck Ihrer Behörde und eine Liste jedes Nachweises, den sie sehen will. Kein Rätselraten, welches Papier noch fehlt.
auf Ihre Behörde zugeschnitten- Antrag auf Einbürgerungim Vordruck Ihrer Behörde, ausgefüllt
- Anlagenverzeichnisjeder Nachweis einzeln benannt
- Hinweise zur Abgabewohin, wie, mit welchen Kopien
- Alles in Ihrer Spracheder Antrag selbst bleibt amtlich deutsch
Abgeben und warten
Ausdrucken und hinbringen oder hochladen, wenn Ihre Behörde ein Portal hat. Die Entscheidung trifft die Behörde, nicht wir.
Sie behalten die Hoheit- Persönlich oder per Postje nachdem, was Ihre Behörde verlangt
- Online, wo es ein Portal gibtsteht auf der Seite Ihrer Stadt
- NachforderungenIhre Angaben bleiben gespeichert
- Die Entscheidungtrifft allein die Einbürgerungsbehörde
Sie wissen noch nicht, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen?
Kostenlos prüfen, sechs FragenZu jedem Ort eine eigene Seite.
Weil sich die Unterschiede nicht im Gesetz zeigen, sondern im Vollzug: welche Nachweise verlangt werden, ob es ein Portal gibt, wie lange es dauert.
Städte
Zuständige Behörde, verlangte Unterlagen und Bearbeitungszeit vor Ort.103 Seiten
Herkunftsländer
Was Ihr Herkunftsstaat für die Entlassung verlangt und wann sie entfällt.50 Seiten
Bundesländer
Die Verwaltungsvorschrift, nach der Ihr Land das Bundesrecht ausführt.16 Seiten
Themen
Test, Sprachnachweis, Kosten, Dauer, Kinder, doppelte Staatsbürgerschaft.20 Seiten
Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat ein Recht darauf.
§ 10 StAG gibt einen Anspruch, kein Ermessen. Am Antrag scheitert es trotzdem oft. Fangen Sie mit Ihrem Wohnort an, den Rest machen wir.