Im Einbürgerungsverfahren müssen Sie Ihre Identität und Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nachweisen. Die wichtigsten Dokumente dafür sind Ihr gültiger Reisepass und Ihr Aufenthaltstitel.
Warum die Behörde diese Nachweise braucht
Der Reisepass erfüllt im Verfahren mehrere Aufgaben:
- Identitätsnachweis – Ihre Passdaten müssen mit den Angaben in Geburtsurkunde und Aufenthaltstitel übereinstimmen.
- Nachweis der bisherigen Staatsangehörigkeit – seit der Reform ist Mehrstaatigkeit grundsätzlich möglich; der Pass dokumentiert Ihre bisherige Staatsangehörigkeit.
- Abgleich von Auslandsdaten – Urkunden und Zeugnisse aus dem Ausland werden mit den Passdaten abgeglichen. Abweichungen bei Schreibweise oder Geburtsdatum führen häufig zu Rückfragen.
Der Aufenthaltstitel belegt darüber hinaus Ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland.
Was der Reisepass erfüllen sollte
- Gültig zum Zeitpunkt der Antragstellung; manche Behörden erwarten eine Restgültigkeit von mindestens sechs Monaten.
- Biometrisch und auf Sie persönlich ausgestellt.
- Liegen mehrere Pässe vor, reichen Sie sie chronologisch ein, insbesondere frühere Pässe mit Aufenthaltstiteln.
Der Reisepass selbst braucht keine Apostille – er ist ein Identitätsdokument, keine Urkunde im Sinne des Haager Übereinkommens.
Vorlage im Verfahren
In der Regel legen Sie den Pass persönlich vor; die Behörde fertigt eine Kopie an, das Original bleibt bei Ihnen. Einige Portale erlauben stattdessen den Upload einer beglaubigten Kopie.
Läuft Ihr Pass demnächst ab, lassen Sie ihn möglichst vor der Antragstellung erneuern.
Wenn kein Pass vorliegt
Anerkannte Flüchtlinge oder staatenlose Personen können statt eines Nationalpasses einen entsprechenden Reiseausweis vorlegen – etwa den Reiseausweis für Flüchtlinge oder den Reiseausweis für Staatenlose. In solchen Fällen gelten besondere Regeln.
Hinweis: Wie Ihre Behörde den Identitätsnachweis im Einzelfall handhabt, kann abweichen. civitas. ist keine Rechtsanwaltskanzlei. Bei Unsicherheit wenden Sie sich an Ihre Behörde oder eine Rechtsanwaltskanzlei.
Ob Sie die Voraussetzungen der Einbürgerung erfüllen, sehen Sie im Anspruchs-Check.