Zu den wichtigsten Unterlagen für die Einbürgerung zählen die Personenstandsurkunden – allen voran die Geburtsurkunde. Dieser Artikel erklärt, welche Urkunden gebraucht werden und wo Sie sie beschaffen.
Welche Personenstandsurkunden gebraucht werden
- Geburtsurkunde – für alle Antragsteller. Sie belegt Geburt, Namen und Abstammung.
- Heiratsurkunde – falls Sie verheiratet sind.
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk – falls eine frühere Ehe geschieden wurde.
- Sterbeurkunde – falls ein früherer Ehepartner verstorben ist.
Für mitbeantragte Kinder wird ebenfalls eine Geburtsurkunde benötigt.
Wo Sie die Urkunden beschaffen
Inländische Urkunden stellt das zuständige Standesamt aus – etwa die Geburtsurkunde bei einer Geburt in Deutschland. Deutsche Urkunden brauchen keine Apostille.
Ausländische Urkunden beschaffen Sie über die zuständige Stelle in Ihrem Herkunftsstaat oder über dessen Auslandsvertretung. Die Abläufe unterscheiden sich von Land zu Land; die zuständige Behörde oder Auslandsvertretung informiert Sie über das konkrete Verfahren.
Apostille und Übersetzung
Ausländische Personenstandsurkunden brauchen in der Regel eine Apostille (oder eine Legalisation) und eine beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer. Einzelheiten dazu lesen Sie unter „Dokumente beglaubigen und übersetzen lassen".
Geburts- und Heiratsurkunden sind zeitlich meist unbegrenzt gültig. Manche Behörden erwarten jedoch eine Apostille, die nicht älter als sechs Monate ist.
Wenn die Schreibweise abweicht
Weicht die Schreibweise Ihres Namens in der Urkunde von der im Reisepass ab – etwa durch eine unterschiedliche Transliteration –, legen Sie eine schriftliche Erklärung zur Schreibweise bei, idealerweise mit einer konsularischen Bestätigung der korrekten Umschrift.
Hinweis: Welche Urkunden Ihre Behörde im Einzelfall verlangt, kann je nach Bundesland und Kommune abweichen. civitas. ist keine Rechtsanwaltskanzlei. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an Ihre Behörde oder eine Rechtsanwaltskanzlei.