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04 · Dokumente

Einkommensnachweis und Lebensunterhalt

Welche Nachweise die Sicherung des Lebensunterhalts belegen.

Für die Einbürgerung müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt sichern können. Dieser Artikel zeigt, welche Nachweise dafür üblich sind und was die Behörde damit prüft.

Worum es geht

Nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 StAG müssen Sie Ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln sichern – also ohne laufende Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) oder SGB XII (Sozialhilfe). Mit den Einkommensnachweisen belegen Sie der Behörde, dass Sie und die von Ihnen unterhaltenen Angehörigen ohne solche Leistungen auskommen.

Typische Nachweise

Für Angestellte kommen üblicherweise in Betracht:

  • Lohnabrechnungen der letzten Monate
  • Kontoauszüge der jüngsten Zeit
  • Mietvertrag und Nachweis der letzten Mietzahlung
  • Krankenversicherungsbescheinigung

Im civitas.-Wizard laden Sie beim Punkt Einkommensnachweis zum Beispiel die Lohnabrechnungen der letzten drei Monate oder einen Steuerbescheid hoch.

Selbständige

Wer selbständig ist, weist das Einkommen anders nach – etwa mit:

  • Gewerbeanmeldung
  • den letzten Steuerbescheiden
  • Kranken- und Rentenversicherungsbescheinigung als Selbständiger

Wenn Sozialleistungen bezogen werden

Beziehen Sie ganz oder teilweise Sozialleistungen, prüft die Behörde im Einzelfall, ob und wie der Bezug zu berücksichtigen ist. Für Härtefälle sieht das Gesetz zudem eine Ermäßigung der Behördengebühr nach § 38 Abs. 2 StAG vor. Legen Sie in diesem Fall den aktuellen Bewilligungsbescheid bei.

Hinweis: Ob Ihr Lebensunterhalt als „gesichert" gilt, beurteilt allein die zuständige Behörde. civitas. ist keine Rechtsanwaltskanzlei und trifft keine Entscheidung über Ihren Antrag. Welche Nachweise Ihre Behörde im Einzelfall verlangt, kann abweichen; bei Unsicherheit wenden Sie sich an Ihre Behörde oder eine Rechtsanwaltskanzlei.

Ob Sie die Voraussetzungen des § 10 StAG erfüllen, sehen Sie im Anspruchs-Check.