Wer die deutsche Staatsangehörigkeit über die Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG beantragt, muss der Staatsangehörigkeitsbehörde eine Reihe von Unterlagen vorlegen. Sie belegen Ihre Identität, Ihren Aufenthalt, Ihre Sprachkenntnisse und die Sicherung des Lebensunterhalts. Diese Übersicht zeigt die typische Dokumenten-Checkliste, wie civitas. sie im Wizard abfragt.
Die typische Checkliste
- Reisepass – gültiges Ausweisdokument als Nachweis Ihrer Identität und Staatsangehörigkeit. Für den Upload fotografieren Sie die Datenseite mit dem Lichtbild.
- Aufenthaltstitel – belegt Ihren rechtmäßigen Aufenthalt. In der Regel werden Vorder- und Rückseite benötigt.
- Meldebescheinigung – nicht älter als sechs Monate; weist Ihren aktuellen Wohnsitz nach.
- Einkommensnachweise – zum Beispiel die Lohnabrechnungen der letzten Monate oder ein Steuerbescheid; sie belegen die Sicherung des Lebensunterhalts.
- Sprachzertifikat B1 (oder höher) – anerkannter Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse (etwa telc, Goethe, ÖSD oder DTZ).
- Einbürgerungstest-Zertifikat – Ihr bestandenes Zeugnis des Einbürgerungstests.
- Geburtsurkunde – mit beglaubigter Übersetzung, falls sie fremdsprachig ist.
- Optional: Heiratsurkunde – falls Sie verheiratet sind.
Je nach Lebenssituation können weitere Anlagen hinzukommen, etwa eine Sorgerechtsurkunde oder ein Scheidungsurteil. Solche Dokumente lassen sich auch nach dem Start des Antrags noch hinzufügen.
Ihre behördenspezifische Checkliste von civitas.
Aus Ihren Angaben erstellt civitas. eine Unterlagen-Checkliste, die den Namen und die Adresse Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde enthält. So wissen Sie, wo Sie den Antrag samt Unterlagen einreichen. Die Checkliste wird zweisprachig ausgegeben – auf Deutsch und in Ihrer gewählten Sprache.
Fremdsprachige Urkunden
Ausländische Urkunden – vor allem die Geburtsurkunde – brauchen in der Regel eine beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer. Bei Urkunden aus dem Ausland ist außerdem häufig eine Apostille erforderlich. Mehr dazu lesen Sie unter „Dokumente beglaubigen und übersetzen lassen".
Gut zu wissen: Welche Unterlagen Ihre Behörde im Einzelfall genau verlangt, kann je nach Bundesland und Kommune abweichen. civitas. ist keine Rechtsanwaltskanzlei und trifft keine Entscheidung über Ihren Antrag. Im Zweifel fragen Sie Ihre Behörde oder eine Rechtsanwaltskanzlei.
Ob Sie die Voraussetzungen des § 10 StAG erfüllen, prüfen Sie unkompliziert im Anspruchs-Check.