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Aufenthaltstitel · Niederlassungserlaubnis

Ihren Antrag auf Niederlassungserlaubnis — strukturiert vorbereitet.

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel (§ 9 Abs. 1 Satz 1 AufenthG). Wir füllen den amtlichen Vordruck Ihrer Ausländerbehörde mit Ihren Angaben aus — Sie erfassen Ihre Daten einmal, wir bereiten den Antrag auf. Die Entscheidung trifft Ihre Behörde.

Kostenlos anfangen: Antragstyp wählen und Daten erfassen — ohne Registrierung. Zahlung erst vor dem Export.

Preis
149 € · einmalig
zzgl. 113 € Behördengebühr (§ 44 Nr. 3 AufenthV), separat an die Behörde
Sprachen
DE · EN · TR · AR · RU · UK
Ergebnis
Behördenfertiger Antrag
Antragstyp & Behörde

Ihre Behörde, Ihr Vordruck.

Sie kennen Ihre Situation am besten. Wählen Sie an, was auf Sie zutrifft, und tippen Sie Ihre Stadt — wir zeigen die Vordrucke Ihrer zuständigen Ausländerbehörde. Wir entscheiden das nicht für Sie.

1Welchen Titel beantragen Sie?
2Ihre Stadt oder Ausländerbehörde
Tippen Sie Ihre Stadt oder Ihren Kreis — ein Klick wählt den Vordruck.

Rechtlicher Hinweis: civitas. wählt weder Ihren Aufenthaltstitel noch die passende Rechtsgrundlage für Sie aus — das ist Ihre Entscheidung und die Ihrer Behörde. Wir leisten Ausfüllhilfe und bereiten den von Ihnen gewählten Vordruck sprachlich und strukturell auf — keine Rechtsberatung im Einzelfall im Sinne des RDG.

يرجى اختيار نوع الطلب والنموذج
Wie es funktioniert

Einmal erfassen, behördenfertig heraus.

Sie wählen selbst Ihren Antragstyp und den passenden Vordruck. Wir übernehmen die strukturierte Aufbereitung Ihrer Angaben — je nachdem, wie Ihre Behörde Anträge annimmt.

01 · Schritt

Antragstyp wählen.

Sie klicken selbst an, welchen Titel Sie beantragen und welchen amtlichen Vordruck Ihre Ausländerbehörde nutzt. Wir treffen keine Vorauswahl.

Kostenlos · ohne Registrierung
02 · Schritt

Daten erfassen.

Ein geführter Fragebogen sammelt Ihre Angaben und Nachweise — Pass, Titel, Meldung, Einkommen, Rentenversicherung, Sprachnachweis, Wohnraum. Zwischenstand wird automatisch gespeichert.

Pausierbar · automatisch gespeichert
03 · Schritt

Fertig aufbereitet.

Sie erhalten den ausgefüllten Vordruck plus Unterlagen-Checkliste — bereit zum Ausdrucken, Unterschreiben und Einreichen bei Ihrer Ausländerbehörde.

PDF + Unterlagen-Checkliste
Zwei Wege

Je nachdem, wie Ihre Behörde annimmt.

Manche Ausländerbehörden nehmen einen ausgefüllten Papier-/PDF-Vordruck entgegen. Andere akzeptieren Anträge nur über ihr eigenes Online-Portal. Nach der Wahl Ihrer Behörde sehen Sie den für Sie passenden Weg.

01

Vordruck-Fill

Amtlicher Vordruck, ausgefüllt
Wir füllen den offiziellen Vordruck Ihrer Behörde mit Ihren Angaben aus. Sie erhalten ihn als behördenfertiges PDF mit Unterlagen-Checkliste — bereit zum Ausdrucken, Unterschreiben und Einreichen.
02

Portal-Lotse

Online-Portal, begleitet
Nimmt Ihre Behörde Anträge nur online an, führen wir Sie Schritt für Schritt durch das Portal — jedes Feld erklärt. Sie geben selbst ein und reichen selbst ein; wir erklären und leiten an.
Preis · transparent, einmalig

Ein Festpreis. Kein Abo.

Einmalig, vorab, kein Stundenhonorar. Sie wissen vorher, was es kostet — und was civitas. für Sie tut: den amtlichen Vordruck Ihrer Behörde strukturiert aufbereiten.

Optional koppeln Sie den Fristen-Tracker (9,90 €/Monat) an — er behält Ihre Unterlagen im Blick und übersetzt Ihre Behördenpost.

  • ZahlungErst vor dem Export
  • Widerrufsrecht14 Tage
  • FolgekostenKeine — kein Abo
Niederlassungserlaubnis · Festpreis
Niederlassungserlaubnis

Für Ihren Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis — Vordruck-Fill oder Portal-Lotse, je nach Behörde.

149
Einmalig, keine Folgekosten
Antrag vorbereiten

Getrennt davon: staatliche Gebühr Ihrer Ausländerbehörde — für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113 € (§ 44 Nr. 3 AufenthV), zahlbar direkt an die Behörde.

  • Amtlicher Vordruck Ihrer Behörde, ausgefüllt — oder Portal-Anleitung
  • Geführter Fragebogen, jedes Feld erklärt
  • Unterlagen-Checkliste je Behörde
  • 14 Tage Widerrufsrecht
  • Rechtsberatung oder Vertretung — leisten wir nicht
Häufige Fragen

Was Sie vorher wissen sollten.

Kurz und ohne Kleingedrucktes — was civitas. tut, was Ihre Behörde entscheidet und was es kostet.

Was ist die Niederlassungserlaubnis?
Das Gesetz sagt: „Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel.“ (§ 9 Abs. 1 Satz 1 AufenthG). Sie wird auf Antrag von Ihrer Ausländerbehörde erteilt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen — das prüft ausschließlich die Behörde.
Welche Voraussetzungen nennt das Gesetz?
§ 9 Abs. 2 Satz 1 AufenthG nennt u. a.: den fünfjährigen Besitz der Aufenthaltserlaubnis (Nr. 1), einen gesicherten Lebensunterhalt (Nr. 2), mindestens 60 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Aufwendungen (Nr. 3), ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Nr. 7), Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung (Nr. 8) und ausreichenden Wohnraum (Nr. 9). Das Gesetz sieht daneben Ausnahmen und Privilegierungen vor (§ 9 Abs. 2 Sätze 2–6, Abs. 3, Abs. 3a, Abs. 4 AufenthG). Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, entscheidet allein Ihre Ausländerbehörde — civitas. nimmt keine solche Prüfung vor und gibt keine Einschätzung dazu ab.
Welches Sprachniveau nennt das Gesetz?
§ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AufenthG verlangt wörtlich „ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache“. Das entspricht gemäß der Legaldefinition in § 2 Abs. 11 AufenthG dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Nach § 9 Abs. 2 Satz 2 AufenthG sind die Voraussetzungen der Nr. 7 und 8 nachgewiesen, wenn ein Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen wurde; das Gesetz sieht zudem Ausnahmen vor (§ 9 Abs. 2 Sätze 3–5 AufenthG). Ob ein Nachweis genügt oder eine Ausnahme greift, entscheidet Ihre Ausländerbehörde.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. civitas. ist ein Software-Dienstleister und keine Rechtsanwaltskanzlei. Wir bereiten den von Ihnen gewählten amtlichen Vordruck strukturiert auf. Eine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls oder eine Vertretung gegenüber der Behörde leisten wir nicht.
Was kostet es — und was zahle ich der Behörde?
Die civitas.-Aufbereitung kostet 149 € einmalig. Getrennt davon erhebt Ihre Ausländerbehörde die staatliche Gebühr: für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113 € (§ 44 Nr. 3 AufenthV; abweichende Sätze gelten z. B. für Hochqualifizierte und Selbständige, mögliche Ermäßigungen oder Befreiungen regelt die AufenthV). Diese Gebühr zahlen Sie direkt an die Behörde — nicht über uns.
Welche Unterlagen brauche ich?
Typischerweise: Reisepass, aktueller Aufenthaltstitel, Meldebescheinigung, Einkommens- und Rentenversicherungsnachweise, Nachweis der Krankenversicherung, Sprachnachweis und Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung. Der Fragebogen führt Sie durch die Liste; die genaue Anforderung bestimmt Ihre Behörde.
Komplexer Fall

Bei Vorstrafen, unklarem Aufenthaltsstatus, Ermessensentscheidungen oder drohender Ablehnung ist anwaltliche Beratung der richtige Weg — eine Leistung, die civitas. nicht erbringt. Für die rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine Rechtsanwaltskanzlei.

Kontakt aufnehmen

Einmal erfassen. Behördenfertig beantragen.

Antragstyp wählen, Daten erfassen — den Rest bereiten wir auf. Die Entscheidung trifft Ihre Behörde.