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Cluster · in Vorbereitung

Sprachnachweis B1 Detail-Cluster in Vorbereitung

Der Detail-Cluster zum Sprachnachweis B1 — Goethe-Zertifikat, telc Deutsch B1, ÖSD-Zertifikat, DTZ aus dem Integrationskurs, anerkannte Schul-/Berufs-/Hochschulabschlüsse, Befreiungstatbestände nach § 10 Abs. 6 StAG (Krankheit, Behinderung, Alter ab 65) — ist in Vorbereitung. Bis zur Veröffentlichung sind alle B1-Tatbestände im Pillar Einbürgerung Deutschland und im Voraussetzungen-Cluster dokumentiert.

Der B1-Standard nach § 10 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. Abs. 4 StAG verlangt mündliche und schriftliche Sprachkenntnisse auf Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Anerkannt sind Zertifikate der bundesweit etablierten Prüfungsstellen (Goethe, telc, ÖSD, DTZ) sowie deutsche Bildungsabschlüsse.

Die zur Schwesternorm § 10 Abs. 6 StAG ergangene BVerwG-Rspr (5 C 8.09 vom 27.05.2010 zum Analphabetismus, 10 C 2.14 vom 05.06.2014 zur Gegenwärtigkeit der Verhältnisse) ist im Voraussetzungen-Cluster vollständig zitiert.

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