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Niederlassungserlaubnis · Berlin

Niederlassungserlaubnis in Berlin beantragen.

Unbefristet bleiben: Voraussetzungen nach § 9 AufenthG, Unterlagen, Gebühren und Ablauf — kompakt für Antragstellende mit Wohnsitz in Berlin. civitas. hilft beim Ausfüllen des Antrags.

Sie behalten die Kontrolle über Titel und Vordruck. civitas. bereitet Ihren Antrag auf die Niederlassungserlaubnis strukturiert vor — Sie reichen selbst bei Ihrer Ausländerbehörde ein.
Zuständige Stelle
Ausländerbehörde am Wohnort
Zentrale Landesbehörde
Bundesland
Berlin
BE
Gemeindeschlüssel
11000000
AGS
Zuständigkeit

Wer in Berlin entscheidet.

Berlin führt die ausländerrechtlichen Aufgaben zentral: Für das gesamte Stadtgebiet ist eine einzige Landesbehörde zuständig, nicht die einzelnen Bezirksämter.

civitas. führt für Berlin bislang keinen geprüften Behörden-Datensatz. Statt eine Adresse zu raten, nennen wir Ihnen die Regel: Maßgeblich ist die Behörde an Ihrem gewöhnlichen Aufenthalt. Den konkreten Kontakt finden Sie auf der offiziellen Website Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

Nach einem Umzug wechselt die Zuständigkeit mit dem neuen Wohnsitz. Umzug & Zuständigkeit

So läuft der Antrag

Von der Voraussetzung zum unbefristeten Titel.

Die folgenden Schritte gelten bundeseinheitlich nach dem Aufenthaltsgesetz. Die Prüfung und Entscheidung im Einzelfall trifft die für Berlin zuständige Ausländerbehörde.

01

Voraussetzungen prüfen

§ 9 Abs. 2 AufenthG nennt den Regelfall: fünf Jahre Aufenthaltserlaubnis, gesicherter Lebensunterhalt, 60 Monate Rentenbeiträge, Sprachkenntnisse, Wohnraum. Voraussetzungen im Detail

02

Unterlagen zusammenstellen

Pass, Renten­versicherungs­verlauf, Einkommens- und Wohnraum­nachweise, Sprachzertifikat — je nach Rechtsgrundlage unterschiedlich. Unterlagen-Checkliste

03

Termin bei der Behörde

Die für Berlin zuständige Ausländerbehörde nimmt den Antrag entgegen; für Biometrie und Abholung der eAT-Karte ist in der Regel ein Termin nötig. Termin bei der Ausländerbehörde

04

Antrag vorbereiten & einreichen

civitas. führt Sie durch die Angaben und hilft beim Ausfüllen des amtlichen Vordrucks. Sie reichen selbst bei der für Berlin zuständige Ausländerbehörde ein.

Bereit, den Antrag für Berlin vorzubereiten?
Sie wählen Titel und amtlichen Vordruck selbst — civitas. hilft beim Ausfüllen.
Antrag starten
Häufige Fragen

Niederlassungserlaubnis in Berlin.

Antworten auf die häufigsten Fragen — ohne Rechtsberatung, mit Verweis auf die zuständige Stelle.

01Wo beantrage ich die Niederlassungserlaubnis in Berlin?
Bei der Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 71 Abs. 1 AufenthG in Verbindung mit dem Landesrecht von Berlin). Berlin führt die ausländerrechtlichen Aufgaben zentral: Für das gesamte Stadtgebiet ist eine einzige Landesbehörde zuständig, nicht die einzelnen Bezirksämter.
02Welche Voraussetzungen gelten für die Niederlassungserlaubnis?
Der Regelfall steht in § 9 Abs. 2 AufenthG: unter anderem seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis, gesicherter Lebensunterhalt, mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (A2 bzw. B1 je nach Konstellation), Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie Wohnraum. Für einzelne Titel gelten kürzere Fristen — etwa § 18c AufenthG für Fachkräfte oder § 28 Abs. 2 AufenthG für Familienangehörige Deutscher. Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, prüft die Behörde.
03Wie lange dauert die Bearbeitung in Berlin?
Eine gesetzliche Entscheidungsfrist gibt es nicht; die Dauer hängt von der Auslastung der Behörde und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. civitas. nennt bewusst keine Bearbeitungszeit je Stadt, solange dazu keine amtliche Angabe der Behörde vorliegt. Läuft Ihr befristeter Titel während der Bearbeitung ab, greift bei rechtzeitigem Antrag § 81 Abs. 4 AufenthG.
04Was kostet die Niederlassungserlaubnis?
Die Gebühren sind bundeseinheitlich in § 44 AufenthV geregelt und werden nicht je Stadt festgesetzt; für die eAT-Karte kommt § 45c AufenthV hinzu. Für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige gilt § 52a AufenthV. Die konkrete Festsetzung nimmt die Behörde vor.
05Ist die Niederlassungserlaubnis dasselbe wie die Einbürgerung?
Nein. Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz — Sie behalten Ihre bisherige Staatsangehörigkeit. Die Einbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz verleiht dagegen die deutsche Staatsangehörigkeit. Viele Menschen gehen den Weg nacheinander.
06Ist civitas. eine Behörde in Berlin?
Nein. civitas. ist ein privater Dienstleister für die Antragsvorbereitung. Die Entscheidung über Ihren Antrag trifft allein die für Berlin zuständige Ausländerbehörde.

Diese Seite erklärt allgemein das amtliche Verfahren zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Antragstellende mit Wohnsitz in Berlin. civitas. wählt keinen Aufenthaltstitel für Sie aus und trifft keine Erfolgsprognose — Sie wählen Titel und amtlichen Vordruck selbst und reichen selbst bei der Behörde ein. In komplexen Einzelfällen wenden Sie sich an eine Rechtsanwaltskanzlei. Verbindlich sind allein die Vorgaben der zuständigen Ausländerbehörde.

Bereit für den Antrag?

Niederlassungserlaubnis in Berlin
gut vorbereitet beantragen.

civitas. führt Sie durch die Angaben und hilft beim Ausfüllen des amtlichen Vordrucks Ihrer Ausländerbehörde. Sie wählen Titel und Formular selbst und reichen selbst ein.