Niederlassungserlaubnis · Bayern
Niederlassungserlaubnis in Landkreis Neu-Ulm beantragen.
Unbefristet bleiben: Voraussetzungen nach § 9 AufenthG, Unterlagen, Gebühren und Ablauf — kompakt für Antragstellende mit Wohnsitz in Landkreis Neu-Ulm. civitas. hilft beim Ausfüllen des Antrags.
Wohnort
Landkreis Neu-Ulm
Zuständige Behörde
Ausländerbehörde Landkreis Neu-Ulm
Ziel
Niederlassungserlaubnis
Der Weg in vier EtappenBundesland
Bayern
Ihr Verfahren läuft nach Landeszuständigkeit
Zuständige Behörde
Landkreis Neu-Ulm
Ausländerbehörde
Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS)
09775
Amtlicher Gemeindeschlüssel
So läuft der Antrag in Landkreis Neu-Ulm
Von der Voraussetzung zum unbefristeten Titel.
Die folgenden Schritte gelten bundeseinheitlich nach dem Aufenthaltsgesetz. Die Prüfung und Entscheidung im Einzelfall trifft die Ausländerbehörde Landkreis Neu-Ulm.
Voraussetzungen prüfen
§ 9 Abs. 2 AufenthG nennt den Regelfall: fünf Jahre Aufenthaltserlaubnis, gesicherter Lebensunterhalt, 60 Monate Rentenbeiträge, Sprachkenntnisse, Wohnraum.
Unterlagen zusammenstellen
Welche Nachweise die Behörde verlangt, hängt von Ihrer Rechtsgrundlage ab. Die folgenden fünf trägt der Regelfall nach § 9 AufenthG.
- Pass oder Passersatz
- Rentenversicherungsverlauf (60 Monate Beiträge)
- Einkommensnachweise (gesicherter Lebensunterhalt)
- Wohnraumnachweis
- Sprachzertifikat
Termin bei der Behörde
Die Ausländerbehörde Landkreis Neu-Ulm nimmt den Antrag entgegen; für Biometrie und Abholung der eAT-Karte ist in der Regel ein Termin nötig.
Termin bei der AusländerbehördeZwischenhalt · Ihre Kontrolle
Sie reichen selbst bei Ihrer Ausländerbehörde ein.
Sie behalten die Kontrolle über Titel und Vordruck. civitas. bereitet Ihren Antrag auf die Niederlassungserlaubnis strukturiert vor — die Einreichung nehmen Sie selbst vor.
- Sie wählen Aufenthaltstitel und amtlichen Vordruck selbst
- civitas. führt durch die Angaben und hilft beim Ausfüllen
- Keine Erfolgsprognose, keine Titel-Empfehlung
Ankunft
Antrag vorbereiten & einreichen
civitas. führt Sie durch die Angaben und hilft beim Ausfüllen des amtlichen Vordrucks. Sie reichen selbst bei der Ausländerbehörde Landkreis Neu-Ulm ein.
Antrag startenKosten
Was die Behörde verlangt.
Die Gebühr für die Niederlassungserlaubnis ist bundeseinheitlich geregelt und unterscheidet Landkreis Neu-Ulm nicht von anderen Orten.
Behördengebühr (§ 44 AufenthV)
113 € im Regelfall, 124 € für Selbständige, 147 € für Hochqualifizierte
Die Gebührensätze stehen in der Aufenthaltsverordnung und gelten bundesweit; sie sind von Dienstleistungskosten getrennt. Kosten im Detail
Kontext & Verweise
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Andere Titel
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Häufige Fragen
Niederlassungserlaubnis in Landkreis Neu-Ulm.
Antworten auf die häufigsten Fragen mit Verweis auf die zuständige Stelle.
01Wo beantrage ich die Niederlassungserlaubnis in Landkreis Neu-Ulm?
Bei der Ausländerbehörde Landkreis Neu-Ulm. Der dort verwendete amtliche Vordruck heißt „Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels". Den Antrag reichen Sie selbst bei dieser Behörde ein.
02Welche Voraussetzungen gelten für die Niederlassungserlaubnis?
Der Regelfall steht in § 9 Abs. 2 AufenthG: unter anderem seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis, gesicherter Lebensunterhalt, mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (A2 bzw. B1 je nach Konstellation), Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie Wohnraum. Für einzelne Titel gelten kürzere Fristen — etwa § 18c AufenthG für Fachkräfte oder § 28 Abs. 2 AufenthG für Familienangehörige Deutscher. Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, prüft die Behörde.
03Wie lange dauert die Bearbeitung in Landkreis Neu-Ulm?
Eine gesetzliche Entscheidungsfrist gibt es nicht; die Dauer hängt von der Auslastung der Behörde und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. civitas. nennt bewusst keine Bearbeitungszeit je Stadt, solange dazu keine amtliche Angabe der Behörde vorliegt. Läuft Ihr befristeter Titel während der Bearbeitung ab, greift bei rechtzeitigem Antrag § 81 Abs. 4 AufenthG.
04Was kostet die Niederlassungserlaubnis?
Die Gebühren sind bundeseinheitlich in § 44 AufenthV geregelt und werden nicht je Stadt festgesetzt; für die eAT-Karte kommt § 45c AufenthV hinzu. Für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige gilt § 52a AufenthV. Die konkrete Festsetzung nimmt die Behörde vor.
05Ist die Niederlassungserlaubnis dasselbe wie die Einbürgerung?
Nein. Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz — Sie behalten Ihre bisherige Staatsangehörigkeit. Die Einbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz verleiht dagegen die deutsche Staatsangehörigkeit. Viele Menschen gehen den Weg nacheinander.
06Ist civitas. eine Behörde in Landkreis Neu-Ulm?
Nein. civitas. ist ein privater Dienstleister für die Antragsvorbereitung. Die Entscheidung über Ihren Antrag trifft allein die Ausländerbehörde Landkreis Neu-Ulm.
Diese Seite erklärt allgemein das amtliche Verfahren zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Antragstellende mit Wohnsitz in Landkreis Neu-Ulm. civitas. wählt keinen Aufenthaltstitel für Sie aus und trifft keine Erfolgsprognose — Sie wählen Titel und amtlichen Vordruck selbst und reichen selbst bei der Behörde ein. In komplexen Einzelfällen wenden Sie sich an eine Rechtsanwaltskanzlei. Verbindlich sind allein die Vorgaben der zuständigen Ausländerbehörde.
Bereit für den Antrag?
Niederlassungserlaubnis in Landkreis Neu-Ulm —
gut vorbereitet beantragen.
civitas. führt Sie durch die Angaben und hilft beim Ausfüllen des amtlichen Vordrucks Ihrer Ausländerbehörde. Sie wählen Titel und Formular selbst und reichen selbst ein.