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Niederlassungserlaubnis · Niedersachsen

Niederlassungserlaubnis in Osnabrück beantragen.

Unbefristet bleiben: Voraussetzungen nach § 9 AufenthG, Unterlagen, Gebühren und Ablauf — kompakt für Antragstellende mit Wohnsitz in Osnabrück. civitas. hilft beim Ausfüllen des Antrags.

Wohnort

Osnabrück

Zuständige Behörde

Kommunal organisiert

Ziel

Niederlassungserlaubnis

Der Weg in vier Etappen

Bundesland

Niedersachsen

Ihr Verfahren läuft nach Landeszuständigkeit

Zuständige Behörde

Ausländerbehörde am Wohnort

Kommunal organisiert

Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS)

03404000

Amtlicher Gemeindeschlüssel

So läuft der Antrag in Osnabrück

Von der Voraussetzung zum unbefristeten Titel.

Die folgenden Schritte gelten bundeseinheitlich nach dem Aufenthaltsgesetz. Die Prüfung und Entscheidung im Einzelfall trifft die für Osnabrück zuständige Ausländerbehörde.

01

Voraussetzungen prüfen

§ 9 Abs. 2 AufenthG nennt den Regelfall: fünf Jahre Aufenthaltserlaubnis, gesicherter Lebensunterhalt, 60 Monate Rentenbeiträge, Sprachkenntnisse, Wohnraum.

02

Unterlagen zusammenstellen

Welche Nachweise die Behörde verlangt, hängt von Ihrer Rechtsgrundlage ab. Die folgenden fünf trägt der Regelfall nach § 9 AufenthG.

  • Pass oder Passersatz
  • Rentenversicherungsverlauf (60 Monate Beiträge)
  • Einkommensnachweise (gesicherter Lebensunterhalt)
  • Wohnraumnachweis
  • Sprachzertifikat
Unterlagen-Checkliste
03

Termin bei der Behörde

Die für Osnabrück zuständige Ausländerbehörde nimmt den Antrag entgegen; für Biometrie und Abholung der eAT-Karte ist in der Regel ein Termin nötig.

Termin bei der Ausländerbehörde

Zwischenhalt · Ihre Kontrolle

Sie reichen selbst bei Ihrer Ausländerbehörde ein.

Sie behalten die Kontrolle über Titel und Vordruck. civitas. bereitet Ihren Antrag auf die Niederlassungserlaubnis strukturiert vor — die Einreichung nehmen Sie selbst vor.

  • Sie wählen Aufenthaltstitel und amtlichen Vordruck selbst
  • civitas. führt durch die Angaben und hilft beim Ausfüllen
  • Keine Erfolgsprognose, keine Titel-Empfehlung
04

Ankunft

Antrag vorbereiten & einreichen

civitas. führt Sie durch die Angaben und hilft beim Ausfüllen des amtlichen Vordrucks. Sie reichen selbst bei der für Osnabrück zuständige Ausländerbehörde ein.

Antrag starten

Zuständigkeit

Wer in Osnabrück entscheidet.

Kommunal organisiert

Die Ausländerbehörden sind kommunal organisiert: Zuständig ist die Behörde der kreisfreien Stadt oder des Landkreises, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 71 Abs. 1 AufenthG in Verbindung mit dem Landesrecht). Gehört Ihre Stadt zu einem Landkreis, ist in der Regel die Ausländerbehörde des Landkreises zuständig — nicht das Rathaus Ihrer Stadt.

civitas. führt für Osnabrück bislang keinen geprüften Behörden-Datensatz. Statt eine Adresse zu raten, nennen wir Ihnen die Regel: Maßgeblich ist die Behörde an Ihrem gewöhnlichen Aufenthalt. Den konkreten Kontakt finden Sie auf der offiziellen Website Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

Nach einem Umzug wechselt die Zuständigkeit mit dem neuen Wohnsitz.

Kosten

Was die Behörde verlangt.

Die Gebühr für die Niederlassungserlaubnis ist bundeseinheitlich geregelt und unterscheidet Osnabrück nicht von anderen Orten.

Behördengebühr (§ 44 AufenthV)

113 € im Regelfall, 124 € für Selbständige, 147 € für Hochqualifizierte

Die Gebührensätze stehen in der Aufenthaltsverordnung und gelten bundesweit; sie sind von Dienstleistungskosten getrennt. Kosten im Detail

Kontext & Verweise

Rund um Osnabrück.

Häufige Fragen

Niederlassungserlaubnis in Osnabrück.

Antworten auf die häufigsten Fragen mit Verweis auf die zuständige Stelle.

01Wo beantrage ich die Niederlassungserlaubnis in Osnabrück?

Bei der Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 71 Abs. 1 AufenthG in Verbindung mit dem Landesrecht von Niedersachsen). Die Ausländerbehörden sind kommunal organisiert: Zuständig ist die Behörde der kreisfreien Stadt oder des Landkreises, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 71 Abs. 1 AufenthG in Verbindung mit dem Landesrecht). Gehört Ihre Stadt zu einem Landkreis, ist in der Regel die Ausländerbehörde des Landkreises zuständig — nicht das Rathaus Ihrer Stadt.

02Welche Voraussetzungen gelten für die Niederlassungserlaubnis?

Der Regelfall steht in § 9 Abs. 2 AufenthG: unter anderem seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis, gesicherter Lebensunterhalt, mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (A2 bzw. B1 je nach Konstellation), Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie Wohnraum. Für einzelne Titel gelten kürzere Fristen — etwa § 18c AufenthG für Fachkräfte oder § 28 Abs. 2 AufenthG für Familienangehörige Deutscher. Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, prüft die Behörde.

03Wie lange dauert die Bearbeitung in Osnabrück?

Eine gesetzliche Entscheidungsfrist gibt es nicht; die Dauer hängt von der Auslastung der Behörde und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. civitas. nennt bewusst keine Bearbeitungszeit je Stadt, solange dazu keine amtliche Angabe der Behörde vorliegt. Läuft Ihr befristeter Titel während der Bearbeitung ab, greift bei rechtzeitigem Antrag § 81 Abs. 4 AufenthG.

04Was kostet die Niederlassungserlaubnis?

Die Gebühren sind bundeseinheitlich in § 44 AufenthV geregelt und werden nicht je Stadt festgesetzt; für die eAT-Karte kommt § 45c AufenthV hinzu. Für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige gilt § 52a AufenthV. Die konkrete Festsetzung nimmt die Behörde vor.

05Ist die Niederlassungserlaubnis dasselbe wie die Einbürgerung?

Nein. Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz — Sie behalten Ihre bisherige Staatsangehörigkeit. Die Einbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz verleiht dagegen die deutsche Staatsangehörigkeit. Viele Menschen gehen den Weg nacheinander.

06Ist civitas. eine Behörde in Osnabrück?

Nein. civitas. ist ein privater Dienstleister für die Antragsvorbereitung. Die Entscheidung über Ihren Antrag trifft allein die für Osnabrück zuständige Ausländerbehörde.

Diese Seite erklärt allgemein das amtliche Verfahren zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Antragstellende mit Wohnsitz in Osnabrück. civitas. wählt keinen Aufenthaltstitel für Sie aus und trifft keine Erfolgsprognose — Sie wählen Titel und amtlichen Vordruck selbst und reichen selbst bei der Behörde ein. In komplexen Einzelfällen wenden Sie sich an eine Rechtsanwaltskanzlei. Verbindlich sind allein die Vorgaben der zuständigen Ausländerbehörde.

Bereit für den Antrag?

Niederlassungserlaubnis in Osnabrück
gut vorbereitet beantragen.

civitas. führt Sie durch die Angaben und hilft beim Ausfüllen des amtlichen Vordrucks Ihrer Ausländerbehörde. Sie wählen Titel und Formular selbst und reichen selbst ein.