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Ratgeber

Einbürgerung der Gastarbeitergeneration: erleichterte Voraussetzungen (§ 10 StAG)

Für die Gastarbeitergeneration und ehemalige DDR-Vertragsarbeitnehmer gelten erleichterte Einbürgerungsvoraussetzungen: mündliche Deutschkenntnisse statt B1, Ausnahmen beim Lebensunterhalt (§ 10 StAG). Wer profitiert — Stand 2026.

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Das Wichtigste in Kürze
  • Betroffen: Gastarbeiter (Anwerbeabkommen bis 30.06.1974) und DDR-Vertragsarbeitnehmer (bis 13.06.1990), einschließlich nachgezogener Ehegatten.
  • Sprache: mündliche Alltagsverständigung genügt, kein B1-Zertifikat nötig (§ 10 Abs. 4 StAG).
  • Einbürgerungstest: nach den Anwendungshinweisen in der Regel entbehrlich.
  • Lebensunterhalt: Bezug von Bürgergeld/Sozialhilfe unschädlich, wenn nicht selbst zu vertreten (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 StAG).
  • Die Reform 2025 hat an diesen Erleichterungen nichts geändert.

Menschen, die als Gastarbeiter in die Bundesrepublik oder als Vertragsarbeitnehmer in die DDR gekommen sind, erfüllen die üblichen Einbürgerungsvoraussetzungen oft nur schwer — etwa den Nachweis von Deutschkenntnissen auf Niveau B1. Der Gesetzgeber hat für diese Generation deshalb erleichterte Voraussetzungen in § 10 StAG verankert. Dieser Beitrag erklärt, wer zu diesem Personenkreis zählt und welche Erleichterungen gelten.

Die Erleichterungen gelten für Ausländer, die

  • bis zum 30. Juni 1974 auf Grundlage eines Anwerbeabkommens als Arbeitnehmer in die (alte) Bundesrepublik Deutschland gekommen sind (die klassische „Gastarbeitergeneration"), oder
  • bis zum 13. Juni 1990 als Vertragsarbeitnehmer in das Gebiet der ehemaligen DDR gekommen sind.

Nach der Verwaltungspraxis und den Anwendungshinweisen des Bundesministeriums des Innern werden auch Ehegatten, die im zeitlichen Zusammenhang im Familienverbund nachgezogen sind, in die Erleichterungen einbezogen. Der Hintergrund: Diese Generation erhielt seinerzeit kaum oder keine staatlichen Integrationsangebote wie heutige Integrationskurse.

Für die Regeleinbürgerung sind Deutschkenntnisse auf Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachzuweisen (§ 10 Abs. 4 StAG). Für die Anwerbe- und Vertragsarbeitnehmer-Generation genügt es abweichend, wenn sich die Person ohne nennenswerte Probleme im Alltagsleben in deutscher Sprache mündlich verständigen kann. Ein förmliches B1-Zertifikat ist damit nicht erforderlich; die mündliche Alltagsverständigung reicht aus. Zur allgemeinen Sprachanforderung siehe unseren Beitrag Sprachnachweis B1.

Nach den Anwendungshinweisen ist dieser Personenkreis in der Regel zudem vom Einbürgerungstest befreit.

Grundsätzlich setzt die Anspruchseinbürgerung voraus, dass der Lebensunterhalt ohne Bezug von Bürgergeld (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII) gesichert ist. Der 2024 eingeführte enge Ausnahmenkatalog des § 10 Abs. 1 Nr. 3 StAG lässt eine Ausnahme unter anderem für die Anwerbe- und Vertragsarbeitnehmer-Generation zu: Bei diesem Personenkreis ist der Bezug solcher Leistungen unschädlich, wenn er nicht selbst zu vertreten ist. Die frühere allgemeine „nicht zu vertreten"-Klausel gilt seit der Reform 2024 nur noch für diese Fallgruppe und die weiteren im Gesetz genannten Konstellationen. Vertiefend: Gesicherter Lebensunterhalt.

Die vielbeachtete Gesetzesänderung vom 30. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 256) hat nur die verkürzte Drei-Jahres-Einbürgerung (§ 10 Abs. 3 StAG a. F.) gestrichen. Die Erleichterungen für die Gastarbeitergeneration bei Sprache und Lebensunterhalt sowie die allgemeine fünfjährige Regelfrist bleiben unverändert bestehen.

Brauche ich als Gastarbeiter ein B1-Zertifikat für die Einbürgerung?

Nein. Für die Anwerbe- und Vertragsarbeitnehmer-Generation genügt nach § 10 Abs. 4 StAG die mündliche Verständigung im Alltag auf Deutsch. Ein förmliches B1-Sprachzertifikat ist nicht erforderlich.

Bis wann muss ich eingereist sein, um zur Gastarbeitergeneration zu zählen?

Für die (alte) Bundesrepublik: Einreise auf Grundlage eines Anwerbeabkommens bis zum 30. Juni 1974. Für die ehemalige DDR: Einreise als Vertragsarbeitnehmer bis zum 13. Juni 1990.

Gilt die Erleichterung auch für meinen Ehepartner?

Nach den Anwendungshinweisen des Bundesministeriums des Innern werden auch Ehegatten einbezogen, die im zeitlichen Zusammenhang im Familienverbund nachgezogen sind. Die abschließende Bewertung trifft die Einbürgerungsbehörde.

Ist der Bezug von Bürgergeld für die Gastarbeitergeneration schädlich?

Nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 StAG ist der Bezug von Leistungen nach SGB II oder XII bei diesem Personenkreis unschädlich, wenn er nicht selbst zu vertreten ist. Für die übrige Antragstellerschaft gilt seit der Reform 2024 ein engerer Maßstab.

Hat die Reform von Oktober 2025 die Erleichterungen abgeschafft?

Nein. Die Änderung vom 30. Oktober 2025 hat ausschließlich die verkürzte Drei-Jahres-Einbürgerung gestrichen. Die Sprach- und Lebensunterhalts-Erleichterungen der Gastarbeitergeneration bestehen unverändert fort.

Quellen & Methodik anzeigen
  • § 10 StAG — Anspruchseinbürgerung, Sprachanforderung (Abs. 4), Lebensunterhalt und Ausnahmen (Abs. 1 Nr. 3) — https://www.gesetze-im-internet.de/stag/__10.html
  • Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsrecht (Stand 2025) — Erleichterungen für die Anwerbe- und Vertragsarbeitnehmer-Generation
  • Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sowie weiterer Vorschriften (BGBl. 2025 I Nr. 256), in Kraft seit 30. Oktober 2025 — betrifft die Erleichterungen nicht

Rechtsstand: Juli 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob die Erleichterungen im Einzelfall greifen, entscheidet die zuständige Einbürgerungsbehörde.

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