Wissen für den Weg zur Einbürgerung.
Verständliche Ratgeber zu Einbürgerung und Aufenthaltstitel, ohne Behördendeutsch, laufend erweitert. Und die Werkzeuge, um vom Lesen ins Tun zu kommen.
Drei Minuten, sieben Fragen, kostenlos und ohne Registrierung.
Kein Blättern nötig, tippen Sie ein Stichwort.
Von der ersten Erlaubnis bis zum deutschen Pass.
Fünf Etappen, oft acht Jahre und mehr. civitas. begleitet jede davon, mit Ratgebern zum Verstehen und Werkzeugen zum Erledigen.
Der erste Titel ist die Grundlage von allem, was danach kommt.
Welcher Titel für Sie gilt, hängt von Zweck und Herkunft ab. Er bestimmt, welche Zeiten später auf die Einbürgerung angerechnet werden. Wer hier den falschen Weg nimmt, verliert Jahre, die nicht zählen.
Ein unvollständiger Erstantrag bedeutet einen neuen Termin bei der Ausländerbehörde. Termine sind in vielen Städten der Engpass, nicht die Bearbeitung.
§ 12b StAG regelt, welche Aufenthaltszeiten für die fünf Jahre zählen.
Die Etappe, die sich wiederholt, und bei der die meiste Zeit verloren geht.
Jede Verlängerung ist ein eigener Antrag mit eigenen Nachweisen und eigenem Termin. civitas. füllt den amtlichen Vordruck aus Ihren Antworten, einreichen tun Sie.
Läuft der Titel ab, bevor der Antrag gestellt ist, entsteht keine Fiktionswirkung nach § 81 AufenthG. Sie halten sich dann ohne gültigen Titel im Land auf, mit Folgen für Arbeit, Reise und Wohnungssuche.
Verlängerungsantrag zum Festpreis 99 €. Behördengebühren gehen direkt an die Behörde.
Der unbefristete Titel, den viele überspringen, ohne es zu merken.
Die Niederlassungserlaubnis beendet den Verlängerungszyklus. Für manche Gruppen gilt sie schon nach drei Jahren, etwa für Ehegatten Deutscher oder Inhaber der Blauen Karte EU.
Sie verlängern womöglich weiter, obwohl die Voraussetzungen nach § 9 AufenthG längst erfüllt sind. Jede unnötige Verlängerung kostet Gebühr, Termin und Nachweise.
Blaue Karte EU: unbefristet bereits nach 21 Monaten.
Der Anspruch entsteht mit dem fünften Jahr, nicht mit dem Antrag.
Seit der Reform 2024 genügen fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt, die doppelte Staatsbürgerschaft bleibt erhalten. Der Anspruch nach § 10 StAG besteht ab diesem Zeitpunkt, unabhängig davon, ob Sie ihn kennen.
Jedes Jahr, in dem der Anspruch besteht und ungenutzt bleibt, ist ein Jahr ohne deutschen Pass, ohne Wahlrecht und ohne Freizügigkeit in der EU.
Der Anspruchs-Check zeigt in drei Minuten, seit wann er für Sie besteht.
Mit der Urkunde ist der Weg noch nicht zu Ende.
Nach der Einbürgerungsurkunde folgen Pass, Personalausweis und die Meldedaten. Wer den bisherigen Titel nicht abmeldet oder Fristen übersieht, verliert Zeit an der letzten Etappe.
Die Urkunde allein ist kein Ausweisdokument. Ohne Pass und Personalausweis können Sie weder reisen noch sich ausweisen.
Auch der Namenswechsel wird hier entschieden, Art. 47 EGBGB.
Ihr Weg, Ihre Artikel.
Vier Ausgangslagen, vier Wege durch den Ratgeber, jeweils mit den passenden Artikeln und dem nächsten Schritt.
Ich will wissen, ob die Einbürgerung für mich in Frage kommt
Die Grundlagen zuerst: was der Antrag kostet, welche Unterlagen üblich sind und was seit der Reform gilt.
Anspruch prüfenIch habe beantragt und warte auf die Behörde
Was Bearbeitungszeiten bedeuten, wie Städte sich unterscheiden und welche Möglichkeiten es bei langer Wartezeit gibt.
Antrag trackenMein Aufenthaltstitel läuft ab, die Verlängerung steht an
Bis zur Einbürgerung bleibt der Aufenthaltstitel die Grundlage des Weges. Sie beantworten die Fragen, wir füllen den amtlichen Vordruck, einreichen tun Sie.
Verlängerung startenMein Antrag wurde abgelehnt oder mein Fall ist kompliziert
Welche Optionen es nach einer Ablehnung gibt und wann eine anwaltliche Klärung des Einzelfalls sinnvoll ist.
Kanzlei-Vermittlung anfragenDie wichtigsten Ratgeber.
Kuratiert aus den meistgelesenen Artikeln, der schnellste Einstieg in die häufigsten Fragen.
Alle Ratgeber.
Der vollständige Index, laufend erweitert. Suchen Sie oben nach einem Stichwort oder grenzen Sie hier auf ein Thema ein.
Wo stehen Sie wirklich?
Lesen beantwortet die allgemeine Frage. Der Anspruchs-Check beantwortet Ihre. Hier sind die ersten beiden Fragen, die übrigen folgen im Check.
Wie lange leben Sie rechtmäßig in Deutschland?
0 von 7 Punkten sprechen nach Ihren Angaben dafür. Die übrigen 5 Fragen klären Sprache, Test, Lebensunterhalt, Straffreiheit und Identität. Das Ergebnis sehen Sie sofort.
Check fortsetzen, kostenlosSieben Fragen. Ihr Ergebnis sofort auf dem Bildschirm.
Kostenlos, ohne Registrierung. Sie entscheiden erst nach dem Ergebnis, ob Sie ein Paket buchen. Der Check ersetzt keine Prüfung durch die Behörde, er sagt Ihnen, welcher Weg für Sie überhaupt in Frage kommt.
Mehr als ein Ratgeber.
Vier Rechtspfade, ein Ziel. Was neben dem Lesen zur Verfügung steht.
Kostenlose Orientierung
Anspruchs-Check und Bearbeitungszeit-Vergleich für 80 Städte, ohne Registrierung, ohne Kosten.
Strukturiert statt Behördendeutsch
Sie beantworten verständliche Fragen, wir übertragen die Angaben feldgenau in das amtliche Formular. Einreichen tun Sie.
Sechs Sprachen
Der geführte Antrag läuft auf Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch, Russisch und Ukrainisch.
Antragspakete zum einmaligen Festpreis ab 149 €. Behördengebühren sind Drittkosten und gehen direkt an die Behörde.
Die Liste, die Sie ohnehin brauchen.
Tragen Sie sich ein, wir senden Ihnen die Unterlagen-Checkliste für die Einbürgerung nach § 10 StAG direkt per E-Mail. Den Anspruchs-Check können Sie sofort starten.
Bereit für den ersten Schritt?
Der Anspruchs-Check zeigt Ihnen in drei Minuten, wo Sie stehen. Sieben Fragen, Ihr persönliches Ergebnis, kostenlos und ohne Registrierung.