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Einbürgerung in Frankfurt am Main
Deinen Einbürgerungsantrag für Frankfurt am Main digital vorbereiten — in 30 Minuten fertig, ohne Behördendeutsch.
Zuständige Behörde
Stadt Frankfurt am Main — Bürgeramt, Einbürgerungsbehörde
Stadt Frankfurt am MainBürgeramt — EinbürgerungsbehördeKurt-Schumacher-Straße 1060311 Frankfurt am MainSo reichst du den Antrag ein
Bevorzugter Einreichungsweg: Online-Portal
Hessendante-Portal: Online-Formular, Dokumenten-Upload möglich. Terminvereinbarung online.
Voraussetzungen für die Einbürgerung
Diese Voraussetzungen gelten bundesweit — also auch in Frankfurt am Main.
- Mindestens 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
- Gültige Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis
- Deutschkenntnisse auf mindestens B1-Niveau
- Nachweis der eigenständigen Lebensunterhaltssicherung
- Keine Vorstrafen (von Bedeutung nach § 12a StAG)
- Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft (Ausnahmen möglich)
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung (Einbürgerungstest)
Bearbeitungszeit in Frankfurt am Main
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei deutschen Einbürgerungsbehörden liegt derzeit bei 12 bis 32 Monaten — je nach Auslastung der Behörde. Bundesweit liegen aktuell über 204.000 Anträge in Bearbeitung.
Mit einem vollständig und korrekt vorbereiteten Antrag vermeidest du Rückfragen, die den Prozess um Monate verlängern können.
Häufige Fragen zur Einbürgerung in Frankfurt am Main
Wie lange dauert die Einbürgerung in Frankfurt am Main?
Die Bearbeitungszeit bei der Stadt Frankfurt am Main — Bürgeramt, Einbürgerungsbehörde beträgt je nach Auslastung zwischen 12 und 24 Monaten. Mit einem vollständig vorbereiteten Antrag kannst du Rückfragen und Verzögerungen minimieren.
Wie reiche ich meinen Antrag in Frankfurt am Main ein?
In Frankfurt am Main erfolgt die Einreichung bevorzugt online-portal. Hessendante-Portal: Online-Formular, Dokumenten-Upload möglich. Terminvereinbarung online.
Was kostet die Einbürgerung in Frankfurt am Main?
Die gesetzliche Behördengebühr beträgt 255 € pro erwachsene Person und 51 € pro miteingebürgertes Kind (unter 16). Hinzu können Kosten für beglaubigte Übersetzungen und den Einbürgerungstest kommen.
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